Sie planen ein Bauvorhaben in Baden-Württemberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Baden-Württemberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.
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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat durch die umfangreichen Reformen der Landesbauordnung und die Einführung des Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg (ViBa BW) zum 1. Januar 2025 das Baurecht grundlegend modernisiert. Die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen finden sich in § 57 der Landesbauordnung Baden-Württemberg sowie in § 50 Absatz 5 LBO für verfahrensfreie Vorhaben.
Digitale Abwicklung über ViBa BW: Seit 2025 ist die digitale Einreichung von Bauanträgen und Bauvoranfragen verpflichtend. Von den 209 Baurechtsbehörden sind bereits 201 an ViBa BW angeschlossen, was eine flächendeckende digitale Bearbeitung ermöglicht.
Genehmigungsfiktion: Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der Genehmigungsfiktion – viele Bauanträge gelten automatisch als genehmigt, wenn nach drei Monaten noch kein Bescheid vorliegt. Diese Regelung gilt auch für Bauvoranfragen im vereinfachten Verfahren.
Erweiterte verfahrensfreie Vorhaben: Die Liste verfahrensfreier Bauvorhaben wurde erweitert, was den Bedarf an Bauvoranfragen für kleinere Projekte reduziert. Gleichzeitig wurde das vereinfachte Genehmigungsverfahren auf alle Bauvorhaben ausgeweitet, mit Ausnahme der Sonderbauten.
Für eine detaillierte Übersicht aller Verfahrensarten empfehlen wir unseren Hauptratgeber zur Bauvoranfrage, der bundesweite Aspekte umfassend behandelt.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Baden-Württemberg
Die erforderlichen Unterlagen sind in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) geregelt, insbesondere in § 15. Grundsätzlich müssen alle Bauvorlagen eingereicht werden, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Seit 2025 erfolgt die Einreichung ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW), was eine strukturierte und vollständige Dokumentation erleichtert.
Kosten einer Bauvoranfrage in Baden-Württemberg
Die Gebührenstrukturen sind in der Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen (GebVO MLW) vom 1. März 2024 detailliert geregelt. Die Kosten variieren je nach Projektumfang und Prüfungsaufwand.
Kostenart
Betrag
Behördengebühren
200,– € bis 500,– €
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten
800,– € bis 2.500,– €
Gebührenermäßigungen: Bei Fristverzögerungen ermäßigen sich die Gebühren um 15 % (bis zu einem Monat) bzw. 30 % (über einem Monat). Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer vergleichbarer Anlagen auf einem zusammenhängenden Baugelände gibt es 30 % Ermäßigung.
Bei einem Einfamilienhaus entstehen mindestens 400,– € Gebühren, während bei Mietshäusern mit mehreren Wohneinheiten Gebühren von 5.000,– € oder mehr anfallen können.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Baden-Württemberg
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Monate, kann aber durch die Digitalisierung über ViBa BW verkürzt werden.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW). Die Baurechtsbehörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit. Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt eine unverzügliche Nachforderung mit Fristsetzung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt anhand der geltenden Vorschriften. Die Entscheidungsfrist beträgt zwei Monate nach Vollständigkeit aller Unterlagen, kann in Ausnahmefällen um bis zu einen Monat verlängert werden.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist möglich.
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Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Baden-Württemberg
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Baden-Württemberg
Typische Bauvoranfragen in Baden-Württemberg betreffen:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, besonders in touristischen Gebieten wie dem Schwarzwald oder am Bodensee
- Aufstockungen: Haus aufstocken in dicht bebauten Stadtgebieten
- Dachausbauten: Dachgeschossausbau zur Wohnraumschaffung
- Umbau zu Mehrfamilienhäusern: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Gewerbenutzungen: Gewerbe in Wohnraum Umnutzung oder Wohnraum in Gewerbe Umnutzung
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum Umwandlung
Die Lockerungen bei brandschutzrechtlichen Bestimmungen durch die LBO-Reform 2025 erleichtern viele dieser Vorhaben erheblich.
Zuständige Behörden in Baden-Württemberg
Als untere Baurechtsbehörden fungieren je nach Ort die Gemeinde- oder Stadtverwaltungen oder die Landratsämter. Das aktuelle Verzeichnis führt insgesamt 208 untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörden auf.
Beispiele für zuständige Behörden:
- Stadtkreise: Stuttgart, Heilbronn (eigene Baurechtsbehörden)
- Landratsämter: Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Karlsruhe
- Große Kreisstädte mit eigener Zuständigkeit: Aalen, Esslingen am Neckar, Fellbach, Filderstadt
Alle Behörden sind an das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg angeschlossen, was eine einheitliche digitale Bearbeitung gewährleistet.
Kontakt Stuttgart (größte Baurechtsbehörde):
Baurechtsamt Stuttgart
Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 21660100 (Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr)
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Planeco Building kombiniert langjährige Erfahrung mit detaillierter Kenntnis der baden-württembergischen Besonderheiten:
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Unsere Architekten kennen die Anforderungen der baden-württembergischen Bauämter aus der Praxis und wissen, wie die digitalen Prozesse über ViBa BW optimal genutzt werden. Wir berücksichtigen die aktuellen Reformen der Landesbauordnung und nutzen neue Möglichkeiten wie die Genehmigungsfiktion strategisch für Ihr Projekt.
Besonders bei komplexen Nutzungsänderungen oder wenn mehrere Befreiungen erforderlich sind, zahlt sich unsere Erfahrung aus. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage so, dass alle kritischen Aspekte erfasst und die Genehmigungschancen maximiert werden.
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