Sie planen ein Bauvorhaben in Ahrensburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Ahrensburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Ahrensburg
Als selbstständige Stadt in Schleswig-Holstein hat Ahrensburg besondere Vorteile bei der Bearbeitung von Bauvoranfragen. Die städtische Bauaufsicht ist direkt zuständig und territorial in verschiedene Gebietsbereiche gegliedert, was eine spezialisierte Bearbeitung ermöglicht. Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein von 2024 brachte wichtige Vereinfachungen mit sich, die sich positiv auf Bauvoranfragen auswirken.
Besonders hervorzuheben ist die Einführung der Genehmigungsfiktion, wonach Bauanträge im vereinfachten Verfahren nach bestimmten Fristen automatisch als genehmigt gelten. Dies erhöht die Planungssicherheit erheblich. Zudem wurden die Mindesthöhen für Aufenthaltsräume reduziert: 2,30 Meter für alle Geschosse und 2,20 Meter für Dachgeschosse ermöglichen effizientere Nutzungen von Bestandsgebäuden.
Die städtische Bauaufsicht bietet explizit die "Bearbeitung von Voranfragen (Vorbescheid) und Bauanträgen" an und ist eng mit der Stadtplanung verzahnt. Bei grundsätzlichen Fragen zur Bebaubarkeit wird eine Beratung durch beide Fachbereiche empfohlen. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage sowie zu Bauvoranfragen in Schleswig-Holstein.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Ahrensburg
Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Die Ahrensburger Bauaufsicht legt Wert auf vollständige und nachvollziehbare Anträge.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die Stadt Ahrensburg bietet Bauakteneinsicht an, was bei der Vorbereitung hilfreich sein kann. Fotokopien und Drucke werden mit 1,– € je Seite DIN A4 berechnet. Für EDV-unterstützte Tätigkeiten fallen 25,– € je angefangene halbe Stunde an.
Kosten einer Bauvoranfrage in Ahrensburg
Die Kostenstruktur für Bauvoranfragen in Ahrensburg orientiert sich an der schleswig-holsteinischen Baugebührenverordnung und dem kommunalen Gebührensystem. Die genauen Gebühren variieren je nach Aufwand der Bearbeitung.
KostenpositionBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Zusätzliche Gebühren können für Bauakteneinsicht (25,– € je angefangene halbe Stunde) oder Kopien (1,– € je Seite) anfallen. Bei größeren Bauvorhaben amortisiert sich die Bauvoranfrage schnell, da gescheiterte Bauanträge deutlich teurer werden können.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Ahrensburg
Das Verfahren in Ahrensburg folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die territoriale Gliederung der Bauaufsicht effizient gestaltet ist.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt in Ahrensburg mit Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Stadt bietet sowohl elektronische als auch schriftliche Antragstellung an.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die territorial zuständige Sachbearbeiterin. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.
Die neue Landesbauordnung unterstützt die Digitalisierung der Verfahren, was zu schnelleren Bearbeitungszeiten führen kann.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Ahrensburg
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Ahrensburg
In Ahrensburg sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
Die Nähe zu Hamburg macht Ahrensburg besonders attraktiv für Wohnprojekte und gewerbliche Nutzungen. Viele Eigentümer nutzen Bauvoranfragen zur Klärung von Aufstockungen oder Nutzungsänderungen.
Zuständige Behörden in Ahrensburg
Die Bauaufsicht der Stadt Ahrensburg ist territorial gegliedert und im Rathaus Nord, An der Strusbek 23, 22926 Ahrensburg untergebracht. Die zentrale Telefonnummer lautet 04102 770.
Territoriale Zuständigkeiten:
Kontakt: bauaufsicht@ahrensburg.de
Bauakteneinsicht: Bauakteneinsicht@ahrensburg.de oder Tel. 04102 77 270
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr 8–12 Uhr, Do 14–18 Uhr
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Ahrensburg?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den Besonderheiten der schleswig-holsteinischen Bauordnung und den lokalen Anforderungen in Ahrensburg mit:
Unsere Architekten kennen die territoriale Gliederung der Ahrensburger Bauaufsicht und wissen, welche Sachbearbeiterin für Ihr Gebiet zuständig ist. Wir bereiten Ihre Bauvoranfrage so vor, dass sie den lokalen Anforderungen entspricht und Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung maximiert werden.
Die neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein bietet viele Vereinfachungen – wir nutzen diese gezielt für Ihr Projekt und beraten Sie über alle Möglichkeiten, die sich durch die Neuregelungen ergeben.
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