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Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 4, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 4, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Schleswig-Holstein genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Schleswig-Holstein und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Schleswig-Holstein und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Schleswig-Holstein

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein

Die Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein wird nach § 75 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) geregelt, die in ihrer aktuellen Fassung vom 5. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Diese Neufassung brachte erhebliche Modernisierungen mit sich, die das Baurecht an zeitgemäße Anforderungen angepasst haben.

Eine wesentliche Besonderheit der aktuellen schleswig-holsteinischen Regelung ist die Förderung erneuerbarer Energien. Brandschutzanforderungen für Solaranlagen wurden gelockert und Regelungen für Wärmepumpen sowie Windenergieanlagen flexibilisiert. Diese Anpassungen können auch bei Bauvoranfragen relevant werden, wenn entsprechende Anlagen Teil des geplanten Bauvorhabens sind.

Die neue Landesbauordnung führte bedeutsame Verfahrensvereinfachungen ein, insbesondere die Genehmigungsfreistellung für Dachgeschossausbauten im unbeplanten Innenbereich und die Einführung der Genehmigungsfiktion bei vereinfachten Verfahren. Die Genehmigungsfiktion bedeutet, dass ein Bauantrag nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch als genehmigt gilt, wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen entscheidet.

Die Digitalisierung des bauaufsichtlichen Verfahrens wurde durch den Wegfall des Schriftformerfordernisses vorangetrieben. Diese Änderung ermöglicht es den Behörden, elektronische Verfahren effizienter zu gestalten und gleichzeitig den Bürgern moderne Kommunikationswege anzubieten.

Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Ein grundlegender Baustein jeder Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein ist ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, in der das Baugrundstück gekennzeichnet ist und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern dargestellt sind. Ergänzend ist auf der Grundlage der Liegenschaftskarte ein Lageplan im Maßstab 1:500 vorzulegen, der gegebenenfalls auch die Darstellung der Abstandsflächen umfassen muss.

Je nach Art der gestellten Frage können zusätzlich Bauzeichnungen in Form von Grundrissen, Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100 erforderlich werden. Diese detaillierteren Darstellungen sind insbesondere dann notwendig, wenn die Bauvoranfrage spezifische konstruktive oder gestalterische Aspekte betrifft.

Kosten einer Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein

Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO). Ein zentraler Aspekt der aktuellen Gebührenregelung ist die zeitbasierte Abrechnung, wobei die Kosten nach der Dauer der Amtshandlung berechnet werden.

Kostenart

Betrag

Behördengebühren

200,– € bis 500,– €

Architektenkosten

Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)

Gesamtkosten

800,– € bis 2.500,– €

Die Baugebührenverordnung sieht eine jährliche Anpassung der Richtwerte vor, wobei die Indexzahl eine zentrale Rolle spielt. Zum 1. September 2025 wurde die Indexzahl von 1,800 auf 1,852 erhöht, was einer Steigerung von 3 % entspricht. Diese Anpassung basiert auf den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Preisindizes für den Neubau von Wohngebäuden.

Eine wichtige Neuerung der Gebührenverordnung betrifft die Behandlung von Nachbarwidersprüchen, wobei klargestellt wurde, dass die Höhe der Widerspruchgebühr die Höhe der ursprünglichen Verwaltungsgebühr nicht überschreiten darf.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt mit Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen mit einer Bearbeitungszeit von 3–8 Wochen

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren

Gemäß § 75 Satz 3 in Verbindung mit § 63 Absatz 2 Satz 1 LBO hat die untere Bauaufsichtsbehörde über eine Bauvoranfrage in der Regel spätestens innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen zu entscheiden. In besonderen Fällen kann die Bauaufsichtsbehörde diese Grundfrist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern.

Eine bedeutsame Neuerung der aktuellen Landesbauordnung ist die Einführung der Genehmigungsfiktion. Entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, gilt der Vorbescheid als erteilt.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Schleswig-Holstein

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:

Die Anpassungen bei den Mindesthöhen für Aufenthaltsräume haben auch Auswirkungen auf Bauvoranfragen, insbesondere bei Umnutzungs- und Dachausbauvorhaben. Die Reduzierung der lichten Höhe auf 2,30 Meter für alle Geschosse und 2,20 Meter für Dachgeschosse eröffnet neue Möglichkeiten für die Nutzung von Bestandsgebäuden.

Zuständige Behörden in Schleswig-Holstein

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Schleswig-Holstein ist klar strukturiert. Grundsätzlich sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie bestimmte amtsfreie Gemeinden für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig.

Beispiele für zuständige Behörden:

  • Stadt Schleswig als untere Bauaufsichtsbehörde (ausschließlich für Grundstücke im Stadtgebiet Schleswig)
  • Kreis Schleswig-Flensburg für die Bauaufsicht in ihrem Zuständigkeitsbereich
  • Stadt Neumünster mit spezialisierten Ansprechpartnern für verschiedene Sachgebiete
  • Kreis Nordfriesland und Kreis Pinneberg mit eigenen Fachdiensten

Die übergeordnete Fachaufsicht über alle unteren Bauaufsichtsbehörden wird vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als oberste Bauaufsichtsbehörde wahrgenommen.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund personeller Engpässe kann die Erreichbarkeit bei einigen Behörden eingeschränkt sein. Es empfiehlt sich daher, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen und Termine zu vereinbaren.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Schleswig-Holstein mit:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Schleswig-Holstein

Unsere Architekten kennen die neue Landesbauordnung vom 5. Juli 2024 im Detail und wissen, welche Erleichterungen und neuen Möglichkeiten sich für Ihr Vorhaben ergeben. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit deutlich die Erfolgsaussichten.

Besonders bei den neuen Regelungen zu erneuerbaren Energien, der Genehmigungsfiktion und den veränderten Mindesthöhen können wir Ihnen wertvolle Beratung bieten. Durch unsere Kenntnis der lokalen Behördenpraxis in Schleswig-Holstein vermeiden Sie typische Fehler und Verzögerungen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Gebühren werden zeitbasiert nach der Dauer der Amtshandlung berechnet, da keine Bausumme als Berechnungsgrundlage vorliegt.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein?

Nach der neuen Landesbauordnung hat die Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich drei Monate Zeit für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage. In besonderen Fällen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. Praktisch dauern die meisten Verfahren 3–8 Wochen, je nach Komplexität der Fragestellung und Auslastung der Behörde.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung können zusätzlich ein Auszug aus der Liegenschaftskarte, Lagepläne im Maßstab 1:500, Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 sowie bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen erforderlich sein.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Schleswig-Holstein sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich besonders bei unklaren Rechtsfragen, geplanten Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan oder wenn hohe Investitionen anstehen. Gerade bei Ferienwohnungen in Küstenregionen, Dachgeschossausbauten oder der Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum schafft sie wichtige Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Was ist neu in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein 2024?

Die neue Landesbauordnung vom 5. Juli 2024 brachte wichtige Erleichterungen: Förderung erneuerbarer Energien, Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung, Wegfall des Schriftformerfordernisses für digitale Verfahren, reduzierte Mindesthöhen für Aufenthaltsräume (2,30 m bzw. 2,20 m im Dachgeschoss) und Genehmigungsfreistellung für Dachgeschossausbauten im unbeplanten Innenbereich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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