Sie planen ein Bauvorhaben in Altshausen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Altshausen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Altshausen
Die Bearbeitung von Bauvoranfragen in Altshausen erfolgt durch das Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen, das als untere Baurechtsbehörde für die Gemeinde Altshausen und weitere Mitgliedsgemeinden zuständig ist. Der Gemeindeverwaltungsverband hat seinen Sitz in der Ebersbacher Straße 4 und ist unter der Telefonnummer 07584/92 05-0 erreichbar.
Als direkter Ansprechpartner für baurechtliche Angelegenheiten fungiert Herr Schmid-Selig als Verbandsbaumeister, der unter 07584/9205-40 kontaktiert werden kann. Die rechtliche Grundlage bildet die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die zuletzt durch das "Gesetz für schnelleres Bauen" am 28. Juni 2025 reformiert wurde.
Die aktuelle LBO-Reform bringt wichtige Vereinfachungen für Altshausen mit sich: Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird auf alle Bauvorhaben ausgeweitet, mit Ausnahme von Sonderbauten. Besonders für das Bauen im Bestand wurden zahlreiche Erleichterungen eingeführt – Nutzungsänderungen müssen nicht mehr den aktuellen, oft strengeren Brandschutzvorschriften unterworfen werden.
Für weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage besuchen Sie unsere Übersichtsseite. Zusätzlich finden Sie spezifische Informationen zu Bauvoranfragen in Baden-Württemberg auf unserer Länderseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Altshausen
Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Das Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen stellt entsprechende Antragsformulare zur Verfügung, die sowohl für Baugenehmigungen als auch für Bauvorbescheide verwendet werden können.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen, damit die Antwort der Behörde rechtlich bindend ist. Ein wesentlicher Vorteil der Bauvoranfrage besteht darin, dass sie von jedem gestellt werden kann, der nicht vorlageberechtigt sein muss.
Kosten einer Bauvoranfrage in Altshausen
Die konkreten Gebühren für Bauvoranfragen beim Gemeindeverwaltungsverband Altshausen orientieren sich an den landesweiten Standards in Baden-Württemberg. Basierend auf vergleichbaren Gebührensatzungen in der Region können Sie mit folgenden Kosten rechnen:
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Die Verlängerung der Geltungsdauer von Bauvorbescheiden kostet üblicherweise ein Viertel der ursprünglichen Gebühr mit einem Mindestbetrag von 50,– €. Diese Regelung ist besonders relevant, da Bauvoranfragen gemäß der Landesbauordnung Baden-Württemberg eine Gültigkeit von drei Jahren haben.
Bei größeren Bauvorhaben, wo Genehmigungsgebühren oft 0,4 bis 0,8 % der Bausumme betragen, verhindert eine erfolgreiche Bauvoranfrage teure Fehlplanungen und gescheiterte Bauanträge.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Altshausen
Die Bearbeitungszeiten sind in der Landesbauordnung Baden-Württemberg klar geregelt und folgen einem strukturierten Verfahrensablauf:
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (lokal verifiziert)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Gültigkeit: 3 Jahre
Die endgültige Entscheidung über die Bauvoranfrage muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen, nachdem alle Bauvorlagen vollständig vorliegen. Diese Frist kann nur in begründeten Ausnahmefällen um bis zu einen Monat verlängert werden. Insgesamt ist mit einer maximalen Bearbeitungszeit von vier Monaten zu rechnen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Altshausen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Altshausen
Typische Bauvoranfragen in Altshausen betreffen verschiedene Nutzungsänderungen und bauliche Anpassungen:
Besonders in ländlichen Gemeinden wie Altshausen sind Fragen zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude oder zur Erweiterung bestehender Wohnhäuser häufig. Die aktuelle LBO-Reform erleichtert dabei viele Verfahren.
Zuständige Behörden in Altshausen
Für Bauvoranfragen in Altshausen ist das Bauamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen zuständig:
Gemeindeverwaltungsverband Altshausen
Ebersbacher Straße 4
88361 Altshausen
Telefon: 07584/92 05-0
Herr Schmid-Selig (Verbandsbaumeister)
Telefon: 07584/9205-40
E-Mail: schmid-selig@gvv-altshausen.de
Der Gemeindeverwaltungsverband fungiert auch als untere Denkmalschutzbehörde, was bei denkmalgeschützten Gebäuden besonders relevant ist. In solchen Fällen sind zusätzliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Altshausen?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Baden-Württemberg und den lokalen Besonderheiten in Altshausen mit:
Unsere Architekten kennen die Anforderungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Altshausen und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Bei Bedarf nehmen wir bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und holen erste Einschätzungen ein.
Besonders bei der aktuellen LBO-Reform in Baden-Württemberg ist es wichtig, die neuen Möglichkeiten zu kennen und optimal zu nutzen. Wir schaffen den direkten Link zwischen Ihrem Vorhaben und den aktuellen behördlichen Anforderungen.
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