Sie planen ein Bauvorhaben in Bautzen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Bautzen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Bautzen
In Bautzen unterliegt die Bauvoranfrage den Bestimmungen der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), die zuletzt durch das Gesetz zur Änderung der Bauvorlageberechtigung vom 31. Januar 2024 novelliert wurde. Diese Änderungen traten am 19. März 2024 in Kraft und bringen wichtige Neuerungen für das Bauordnungsrecht mit sich.
Ein Vorbescheid nach § 75 SächsBO kann nur für Vorhaben erteilt werden, die einem Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO (vereinfachtes Verfahren) oder § 64 SächsBO (Vollverfahren für Sonderbauten) unterliegen. Die Geltungsdauer beträgt drei Jahre und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Besonders in der historischen Altstadt von Bautzen gelten spezielle Anforderungen durch die Bau- und Gestaltungssatzung. Diese definiert präzise Vorgaben für Neubauten, die sich in Höhe und Geschosszahl der Nachbarbebauung anpassen müssen. Charakteristisch sind die durchlaufenden Traufgesimslinien der sächsischen Barockgebäude, die bei jeder Bauvoranfrage berücksichtigt werden müssen.
Die Zuständigkeit in Bautzen ist zwischen der städtischen Bauaufsicht für Vorhaben im Stadtgebiet und dem Bauaufsichtsamt des Landratsamtes Bautzen für den übrigen Landkreis aufgeteilt. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Bautzen
Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Grundsätzlich benötigen Sie immer die Unterlagen, die zur Beurteilung Ihrer spezifischen Fragen erforderlich sind.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (über amt24.sachsen.de verfügbar)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Für die Gebührenberechnung müssen die erforderlichen Kennwerte wie Bruttorauminhalt je Nutzungsart oder Herstellungskosten angegeben werden, da sich die Gebühr prozentual nach der potentiellen Baugenehmigungsgebühr richtet.
Kosten einer Bauvoranfrage in Bautzen
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Bautzen setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen. Die Gebührenstruktur orientiert sich an der Sächsischen Kostenverordnung und variiert je nach Projektumfang.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € (Mindestgebühr 125,– €) |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Nachbarbeteiligung | 22,– € je Nachbar zzgl. 2,15,– € Auslagen |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Zusätzliche Kosten entstehen für Abweichungen nach § 67 SächsBO oder Befreiungen (62,– € bis 3.850,– € je Antrag). Bei mehr als 20 betroffenen Nachbarn kann eine öffentliche Bekanntmachung für 150,– € die individuelle Zustellung ersetzen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Bautzen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Die Einreichung erfolgt beim zuständigen Bauamt – entweder beim Bauverwaltungsamt der Stadt Bautzen (Innere Lauenstraße 1) für Vorhaben im Stadtgebiet oder beim Bauaufsichtsamt des Landratsamtes (Macherstraße 57, Kamenz) für den übrigen Landkreis. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt anhand der geltenden Vorschriften. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und der Notwendigkeit externer Beteiligungen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Dieser schafft Planungssicherheit für Ihr Vorhaben und ist für nachfolgende Baugenehmigungsverfahren bindend.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Bautzen
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Bautzen
In Bautzen werden Bauvoranfragen besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbauten: Dachgeschossausbau in der historischen Altstadt
- Aufstockungen: Haus aufstocken unter Beachtung der Gestaltungssatzung
- Gewerbliche Umnutzungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonders bei Vorhaben in der denkmalgeschützten Altstadt ist eine frühzeitige Klärung durch Bauvoranfrage empfehlenswert, da hier zusätzliche gestalterische Anforderungen zu beachten sind.
Zuständige Behörden in Bautzen
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Bautzen ist zweigeteilt:
Stadt Bautzen - Bauverwaltungsamt
Zuständig für: Bauvorhaben im Stadtgebiet Bautzen
Adresse: Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen, Zimmer 313
Ansprechpartner: Herr Jürgen Schuster
Telefon: +49 3591 534-635
E-Mail: juergen.schuster@bautzen.de
Landratsamt Bautzen - Bauaufsichtsamt
Zuständig für: Landkreis Bautzen (außerhalb Stadtgebiet)
Adresse: Macherstraße 57, 01917 Kamenz
Telefon: 03591 5251-63000
E-Mail: bauaufsichtsamt@lra-bautzen.de
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 08:30–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Bei Unsicherheit über die Zuständigkeit empfiehlt sich eine telefonische Vorabklärung.
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