Sie planen ein Bauvorhaben in Bayern und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Bayern und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Bayern
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde zum 1. Januar 2025 umfassend modernisiert und bringt erhebliche Vereinfachungen für Bauvoranfragen mit sich. Ein wichtiger Punkt: Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid müssen seit dem 1. Januar 2025 direkt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden – nicht mehr über die Gemeinde. Diese Änderung vereinfacht das Verfahren erheblich, da Sie nun einen direkten Ansprechpartner haben.
Die neue BayBO führt eine vorgeschriebene Vollständigkeitsprüfung binnen drei Wochen nach Antragstellung ein. Dies bedeutet für Sie: Schnellere Klarheit über fehlende Unterlagen und damit kürzere Gesamtbearbeitungszeiten. Zusätzlich wurde die Verfahrensfreiheit für viele Bauvorhaben erweitert – der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken einschließlich Dachgauben ist nun verfahrensfrei, sofern die Dachkonstruktion unverändert bleibt.
Für Sonderbauten gelten in Bayern seit 2025 angehobene Schwellenwerte: Erdgeschossige Verkaufsstätten gelten erst ab 2.000 m² als Sonderbauten (vorher 800 m²), Gaststätten nur noch bei mehr als 60 Sitzplätzen, und Beherbergungsstätten erst ab 30 Betten. Diese Änderungen reduzieren die Anzahl genehmigungspflichtiger Vorhaben erheblich.
Eine weitere Besonderheit: Terrassen und Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe benötigen in Bayern keine Abstandsflächen mehr. Für München, Augsburg und Nürnberg gelten zudem Sonderregelungen beim Abstandsflächenrecht, die mehr Flexibilität bei der Nachverdichtung ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Bayern
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wichtig: Die Digitalisierung schreitet in Bayern voran. Viele Bauaufsichtsbehörden bieten bereits die elektronische Antragstellung über den Online-Assistenten des Digitalen Bauantrags an. Die Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels BayernID ersetzt.
Kosten einer Bauvoranfrage in Bayern
Die Gebührenstruktur in Bayern ist transparent geregelt und orientiert sich am Verwaltungsaufwand:
Kostenart
Betrag
Behördengebühren
40,– € bis 2.500,– €
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten
800,– € bis 2.500,– €
Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühren können zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden. Dies macht die Bauvoranfrage nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.
Bei kleineren Bauvorhaben bewegen sich die Behördengebühren zwischen 200,– € und 500,– €. Für die Verlängerung eines Vorbescheids können Gebühren zwischen 40,– € und 10.000,– € anfallen, je nach Verwaltungsaufwand.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Bayern
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
- Einreichung beim zuständigen Bauamt
- Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
- Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
- Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
- Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (durchschnittlich 3 Monate)
Schritt 4: Bescheiderstellung
- Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
- Gültigkeit: 3 Jahre
Die BayBO 2025 sieht eine Vollständigkeitsprüfung binnen drei Wochen vor, was zu erheblichen Verfahrensbeschleunigungen führt. Die Bindungswirkung des Vorbescheids gilt für nachfolgende Genehmigungsverfahren – die Behörde ist an ihre Entscheidung gebunden, soweit der Vorbescheid eine Regelung zum Vorhaben trifft.
[[banner-button]]
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Bayern
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Bayern
Typische Bauvoranfragen in Bayern betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in touristischen Gebieten wie dem Allgäu oder Oberbayern
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- Dachgeschossausbau – seit 2025 oft verfahrensfrei, aber Bauvoranfrage bei komplexeren Fällen sinnvoll
- Haus aufstocken – Klärung von Höhenbeschränkungen und Abstandsflächen
Bei Vorhaben im Außenbereich ist in Bayern besondere Vorsicht geboten. Die bayerischen Behörden prüfen hier sehr genau die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, weshalb eine Bauvoranfrage oft unerlässlich ist.
Zuständige Behörden in Bayern
In Bayern sind die unteren Bauaufsichtsbehörden für Bauvoranfragen zuständig:
- Landratsämter (in Landkreisen)
- Kreisfreie Städte (München, Augsburg, Nürnberg, etc.)
- Große Kreisstädte mit eigener Bauaufsichtsbehörde
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fungiert als oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Bezirksregierungen sind höhere Bauaufsichtsbehörden.
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Antragstellung direkt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinde wird bei Bedarf durch das Landratsamt beteiligt.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Bayern?
✓ Kostenlose Erstberatung
✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Bayern
Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der BayBO 2025 und die Anforderungen der bayerischen Bauämter. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie sicher durch das gesamte Verfahren.
Von der Analyse der rechtlichen Ausgangslage über die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bis zur Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde – wir sorgen dafür, dass Ihre Bauvoranfrage erfolgreich ist.
[[banner-nutzu]]
