Wer in Borken oder im Kreis Borken ein Bauvorhaben plant, steht vor einer Entscheidung, die über den Erfolg der gesamten Planung mitentscheiden kann: Soll ich direkt einen Bauantrag einreichen – oder erst eine Bauvoranfrage stellen? Die Antwort hängt davon ab, wie viel Planungssicherheit Sie brauchen und wie komplex Ihr Vorhaben ist. Was viele nicht wissen: Eine Bauvoranfrage kostet in der Praxis oft deutlich weniger, als sie auf den ersten Blick erscheint – und sie kann Ihnen Monate an Umplanung ersparen.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Bauvoranfrage – und wann brauchen Sie eine?
Die Bauvoranfrage ist ein förmlicher Antrag, mit dem Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben verbindlich klären lassen, bevor Sie den vollständigen Bauantrag einreichen. Das Ergebnis ist ein sogenannter Vorbescheid – ein Verwaltungsakt, der die Behörde bei der späteren Baugenehmigung bindet, solange sich Ihr Vorhaben nicht wesentlich ändert. Rechtsgrundlage in NRW ist § 77 BauO NRW.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Auf Antrag kann er jeweils um ein Jahr verlängert werden – die Verlängerung ist gebührenpflichtig.
Wichtig: Der Vorbescheid ist keine Baugenehmigung. Er berechtigt nicht zum Baubeginn. Er klärt vorab, ob und unter welchen Voraussetzungen Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Formlose vs. förmliche Bauvoranfrage
Es gibt zwei Varianten:
- Formlose Bauvoranfrage: Eine unverbindliche Anfrage auf Basis eines Lageplans und einer Bauskizze. Kein förmlicher Bescheid, keine Bindungswirkung. Sinnvoll für eine erste Orientierung – aber nicht als Planungsgrundlage geeignet.
- Förmliche Bauvoranfrage: Führt zu einem verbindlichen Vorbescheid. Erfordert konkrete Fragestellungen und definierte Unterlagen. Nur diese Variante schützt Ihre Investition.
Wann lohnt sich eine Bauvoranfrage in Borken?
Eine Bauvoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn:
- Ihr Grundstück im Außenbereich liegt oder kein Bebauungsplan existiert
- Sie vor dem Grundstückskauf die Bebaubarkeit prüfen wollen
- Sie eine Nutzungsänderung planen und unsicher sind, ob sie planungsrechtlich zulässig ist
- Ihr Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht und eine Befreiung erforderlich sein könnte
- Sie eine Aufstockung oder einen größeren Umbau planen, bei dem statische Fragen und Abstandsflächen eine Rolle spielen
Eine Bauvoranfrage können Sie auch als Nicht-Eigentümer stellen – etwa als Kaufinteressent. Ein berechtigtes Interesse als potenzieller Käufer ist ausreichend.
Zuständige Behörde in Borken – Stadt oder Kreis?
Hier liegt eine der häufigsten Fehlerquellen: Im Kreis Borken gibt es zwei verschiedene Zuständigkeiten, die klar voneinander zu trennen sind.
- Stadtgebiet Borken: Die Stadt Borken ist als Kreisstadt eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist die Fachabteilung Bauordnung (61.2), Rathaus Gebäude C, Im Piepershagen 17, 46325 Borken. Erreichbar nur nach Terminvereinbarung.
- Übrige Gemeinden im Kreis Borken (z.B. Raesfeld, Reken, Velen, Gescher, Stadtlohn, Südlohn, Isselburg, Heiden, Legden, Schöppingen, Heek): Hier ist die Kreisverwaltung Borken als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Dasselbe gilt für die Städte Ahaus, Bocholt und Gronau – auch diese haben eigene Bauaufsichtsbehörden. Der Kreis Borken übernimmt dort die Funktion der oberen Bauaufsicht, nicht der Genehmigungsbehörde.
Digitale Einreichung beim Kreis Borken
Seit April 2025 wickelt der Kreis Borken sämtliche Bauaufsichtsverfahren vollständig digital ab. Anträge werden über den Dienst Cryptshare an das Funktionspostfach bauen@kreis-borken.de übermittelt. Dabei sind die vorgegebenen Dateibezeichnungen des Kreises zwingend einzuhalten – fehlerhafte Benennung oder falsche Formate verzögern die Bearbeitung. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Antragsteller über das Portal BauenOnline einsehen. Ausnahme: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist weiterhin in Papierform einzureichen.
[[banner-button]]Kosten einer Bauvoranfrage in Borken – so funktioniert die Berechnung
Die Gebühr für einen Vorbescheid beträgt in NRW 50 bis 100 % der Baugenehmigungsgebühr, die wiederum auf Basis der Rohbausumme berechnet wird. In NRW beträgt die Baugenehmigungsgebühr 0,6 % der Rohbausumme. Für 2026 gelten neue landesdurchschnittliche Rohbauwerte, der Stundensatz beträgt 103,–€.
Was viele nicht wissen: 50 bis 90 % der Vorbescheidgebühr werden auf die spätere Baugenehmigung angerechnet, sofern ein im Wesentlichen identischer Bauantrag folgt. Die effektiven Mehrkosten einer Bauvoranfrage sind damit oft deutlich geringer als die nominelle Gebühr.
Drei Beispiele zur Veranschaulichung:
- Einfamilienhaus-Neubau (Rohbausumme ca. 200.000,–€): Baugenehmigungsgebühr ca. 1.200,–€ netto. Vorbescheidgebühr bei 50 %: ca. 600,–€ netto. Nach Anrechnung von 70 %: effektive Mehrkosten ca. 180,–€ netto.
- Nutzungsänderung (Herstellungskosten ca. 150.000,–€): Baugenehmigungsgebühr ca. 900,–€ netto. Vorbescheidgebühr bei 60 %: ca. 540,–€ netto. Bei rein planungsrechtlichen Fragen ggf. ohne Entwurfsverfasser möglich.
- Gewerbebau (Rohbausumme ca. 500.000,–€): Baugenehmigungsgebühr ca. 3.000,–€ netto. Vorbescheidgebühr bei 50 %: ca. 1.500,–€ netto. Anrechnung reduziert die Nettobelastung erheblich.
Hinzu kommen die Kosten für die Erstellung der Unterlagen durch einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur, sofern dieser erforderlich ist. Diese variieren je nach Umfang der Fragestellungen und dem Aufwand für Lageplan, Grundrisse und Baubeschreibung.
Die Verlängerung eines Vorbescheids kostet 20 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens 50,–€ und höchstens 500,–€.
Erforderliche Unterlagen – Checkliste für Ihre Bauvoranfrage
Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt von den gestellten Fragen ab. Als Grundausstattung gilt:
- Ausgefülltes Antragsformular mit konkreten, eindeutig formulierten Prüffragen
- Lageplan / Auszug aus der Liegenschaftskarte (erhältlich beim Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreises Borken)
- Kurze Baubeschreibung des geplanten Vorhabens
Bei Fragen zur Errichtung oder Änderung eines Gebäudes kommen hinzu:
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte (in der Regel dreifach, im Außenbereich fünffach)
- Ggf. bestehende Baugenehmigungen für das Grundstück
Wann brauchen Sie einen bauvorlageberechtigten Architekten? Betreffen Ihre Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Geht es ausschließlich um planungsrechtliche Fragen zur Art der Nutzung, zur Bauweise oder zur überbaubaren Grundstücksfläche, entfällt diese Pflicht. Planeco Building übernimmt die Erstellung genehmigungsfähiger Unterlagen – einschließlich der Kommunikation mit der zuständigen Behörde.
Ablauf der Bauvoranfrage in Borken – Schritt für Schritt
- Vorbereitung: Klären Sie vorab, welche Fragen für Ihr Vorhaben entscheidend sind. Eine informelle Bauberatung beim Bauamt kann sinnvoll sein, bevor Gebühren anfallen.
- Antragstellung: Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Kreis Borken). Beim Kreis digital per Cryptshare.
- Vollständigkeitsprüfung: Die Behörde prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob die Unterlagen vollständig sind. Fehlende Dokumente werden nachgefordert. Achtung: Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, gilt der Antrag als zurückgenommen – die Gebühren bleiben trotzdem fällig.
- Beteiligung von Fachstellen: Je nach Fragestellung werden weitere Stellen beteiligt. Bei Vorhaben nach § 34 oder § 35 BauGB ist das gemeindliche Einvernehmen erforderlich – das bedeutet, dass Ratsgremien zustimmen müssen, was die Bearbeitungszeit verlängern kann.
- Fachliche Prüfung und Vorbescheid: Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt sechs Wochen nach Vollständigkeit der Unterlagen. In der Praxis dauert es häufig länger – rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten. Der Vorbescheid bindet die Behörde im späteren Baugenehmigungsverfahren.
Die häufigsten Fehler bei Bauvoranfragen in Borken
- Vage Fragestellungen: „Kann ich auf meinem Grundstück bauen?" ist keine prüfbare Frage. Konkret wäre: „Ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von X m² auf dem Flurstück Z, Gemarkung Borken, planungsrechtlich zulässig?" Vage Formulierungen führen zur Ablehnung oder zu einem Bescheid, der keine echte Planungssicherheit schafft.
- Falsche Zuständigkeit: Antrag bei der Kreisverwaltung eingereicht, obwohl das Grundstück im Stadtgebiet Borken liegt – oder umgekehrt. Das kostet Zeit und ggf. erneute Gebühren.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen. Werden diese nicht fristgerecht eingereicht, gilt der Antrag als zurückgenommen.
- Fehlende Bauvorlageberechtigung: Wer Fragen zur Gebäudeerrichtung oder -änderung stellt, braucht einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur als Entwurfsverfasser.
- Vorbescheid mit Baugenehmigung verwechseln: Der Vorbescheid berechtigt nicht zum Baubeginn. Wer ohne Baugenehmigung baut, riskiert Baustopp und Bußgelder.
- Fehlerhafte digitale Einreichung: Beim Kreis Borken sind die vorgegebenen Dateibezeichnungen verbindlich. Abweichungen verzögern die Bearbeitung oder führen zur Rücksendung.
Typische Bauvoranfragen im Kreis Borken
Der Kreis Borken ist ländlich geprägt – das spiegelt sich in den häufigen Anlässen für Bauvoranfragen wider:
- Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude: Ehemalige Hofstellen oder Scheunen sollen zu Wohnraum oder Ferienwohnungen umgenutzt werden. Vorhaben im Außenbereich unterliegen strengen Voraussetzungen. Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob das Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist – bevor teure Planungsleistungen beauftragt werden.
- Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Häufig verbunden mit einer Nutzungsänderung, die planungsrechtlich zu prüfen ist. Statische Fragen – etwa bei Deckenertüchtigungen – können bereits in der Bauvoranfrage adressiert werden. Für den späteren Standsicherheitsnachweis ist ein Statiker einzubinden.
- Dachgeschossausbau und Aufstockung: Ob eine Aufstockung planungsrechtlich zulässig ist und welche Abstandsflächen einzuhalten sind, lässt sich per Vorbescheid verbindlich klären.
- Gewerbe zu Wohnraum: Besonders in Ortslagen mit gemischter Nutzung eine häufige Fragestellung. Die planungsrechtliche Zulässigkeit hängt von der Gebietsausweisung im Bebauungsplan oder – bei fehlendem B-Plan – von der näheren Umgebung ab.
Planeco Building hat bereits über 1.400 Bauvorhaben erfolgreich begleitet – von der Bauvoranfrage bis zur erteilten Genehmigung. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Unterlagen beträgt in der Regel 14 bis 21 Tage.
Aktuelle Änderungen: BauO NRW 2024 und was das für Borken bedeutet
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die novellierte BauO NRW in aktualisierter Fassung. Die wichtigsten Neuerungen für Bauvoranfragen:
- Wegfall des Schriftformerfordernisses: Anträge können per E-Mail eingereicht werden – was die Kommunikation mit der Behörde beschleunigt.
- Solardachpflicht: Für Nichtwohngebäude gilt sie seit Januar 2024, für Wohngebäude seit Januar 2025. Wer einen Neubau plant, sollte diese Anforderung bereits in der Bauvoranfrage berücksichtigen.
- Neue Rohbauwerte ab 2026: Die Gebührenberechnung basiert auf aktualisierten landesdurchschnittlichen Rohbauwerten – was sich auf die Höhe der Vorbescheidgebühr auswirkt.


















