Sie planen ein Bauvorhaben in Buchholz und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde in Buchholz und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Buchholz
Die Stadt Buchholz in der Nordheide besitzt als große selbstständige Stadt eigene bauaufsichtliche Befugnisse und ist damit für die Bearbeitung von Bauvoranfragen in ihrem Stadtgebiet selbst zuständig. Dies bedeutet, dass Anträge nicht über den Landkreis Harburg, sondern direkt bei der städtischen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden müssen.
Die rechtliche Grundlage bildet die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), die zuletzt im Juli 2024 und Juli 2025 grundlegend reformiert wurde. Diese Änderungen brachten erhebliche Vereinfachungen für Baumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden mit sich, einschließlich der neuen "Umbauordnung" nach § 85a NBauO.
Ein besonderes Merkmal in Buchholz ist das vollständig digitalisierte Antragsverfahren über das städtische Serviceportal. Antragsteller müssen sich mit ihrer BundID authentifizieren und werden durch einen speziellen Antragsassistenten geführt. Dieses moderne System ermöglicht eine transparente Verfolgung des Bearbeitungsstands und das digitale Nachreichen von Dokumenten.
Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Buchholz
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Bauvorlagen müssen der aktuellen Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) entsprechen und können vollständig digital über das Serviceportal eingereicht werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen wird von der Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Kosten einer Bauvoranfrage in Buchholz
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Buchholz richten sich nach der landesweit gültigen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt im Oktober 2024 geändert wurde. Die Gebührenberechnung für Bauvorbescheide erfolgt nach den Nummern 1.12 bis 1.15 der BauGO.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die konkrete Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang und der Komplexität der zu beurteilenden Fragestellung. Bei größeren Bauvorhaben mit hohen Genehmigungsgebühren amortisiert sich die Vorabprüfung besonders schnell.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Buchholz
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale Serviceportal mit BundID-Authentifizierung. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die städtische Bauaufsichtsbehörde. Bearbeitungszeit: 6–12 Wochen je nach Komplexität.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren ab Erteilung.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Buchholz
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Buchholz
Typische Bauvoranfragen in Buchholz betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau
- Haus aufstocken
- Gewerbe in Wohnraum umnutzen
- Wohnraum in Gewerbe umwandeln
Besonders in der Nordheide sind Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutz und zur Einhaltung regionaler Bauvorschriften häufig.
Zuständige Behörden in Buchholz
Zuständig für Bauvoranfragen in Buchholz ist die städtische Bauaufsichtsbehörde:
Stadt Buchholz i.d. Nordheide
Rathausplatz 1
21244 Buchholz i.d. Nordheide
Telefon: 04181/214-400
E-Mail: bauen@buchholz.de
Anträge werden ausschließlich digital über das städtische Serviceportal bearbeitet. Eine Authentifizierung mittels BundID ist erforderlich.
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