Sie planen ein Bauvorhaben in Niedersachsen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Niedersachsen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.
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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Niedersachsen
Die Bauvoranfrage in Niedersachsen wird durch die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) geregelt, die mit den Änderungen zum 1. Juli 2025 erheblich modernisiert wurde. Nach § 73 NBauO können Sie einzelne Fragen zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens vorab klären lassen – ein wichtiges Instrument zur Risikominimierung.
Besonders bemerkenswert ist die Digitalisierungspflicht, die seit dem 1. Januar 2024 gilt: Bauvoranfragen müssen grundsätzlich elektronisch über die digitale Bauplattform gestellt werden. Anders als bei anderen Verfahren ist jedoch für Bauvoranfragen keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich – eine wichtige Erleichterung, die das Verfahren zugänglicher macht.
Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden, also den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten wie Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und der Hansestadt Lüneburg. Eine Sonderstellung nimmt die Region Hannover ein, die sowohl Landkreis- als auch Stadtfunktionen wahrnimmt.
Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Niedersachsen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wichtig: Amtliche Lagepläne müssen seit dem 1. Januar 2024 mit elektronischer Signatur versehen werden. Die digitale Übermittlung erfolgt über die einheitliche Online-Plattform "Digitale Baugenehmigung".
Kosten einer Bauvoranfrage in Niedersachsen
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Niedersachsen orientieren sich an der Baugebührenordnung (BauGO) und werden nach dem Rohbauwert berechnet:
Kostenart
Betrag
Behördengebühren
200,– € bis 500,– €
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten
800,– € bis 2.500,– €
Die genaue Berechnung erfolgt mit 5,50 € je angefangene 500 € des Rohbauwerts, mit einer Mindestgebühr von 75,– €. Bei schwer bestimmbaren Rohbauwerten wird der Herstellungswert mit 3,80 € je angefangene 500 € berechnet.
Kostenvorteil: Gebühren für den Bauvorbescheid werden bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, wenn der Prüfaufwand dadurch vermindert wird.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Niedersachsen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über die digitale Plattform. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen über den digitalen Vorgangsraum.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt den Antrag wie eine reguläre Baugenehmigung.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden NBauO und weiterer Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit Antworten auf Ihre konkreten Fragen. Gültigkeit: 3 Jahre. Verlängerung möglich für 20 % der ursprünglichen Gebühr (mindestens 60,– €).
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Niedersachsen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Niedersachsen
Die Bauvoranfrage eignet sich besonders für:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Bauvorhaben im Bestand: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Erweiterungen: Dachgeschossausbau oder Haus aufstocken
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonders in Niedersachsen sind Bauvoranfragen sinnvoll bei Vorhaben ohne Bebauungsplan, wo das Einfügegebot nach § 34 BauGB greift. Die Bewertung der Umgebungsverträglichkeit ist oft nur über eine Bauvoranfrage rechtsverbindlich möglich.
Zuständige Behörden in Niedersachsen
Die Bearbeitung von Bauvoranfragen erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden:
- Landkreise: Alle niedersächsischen Landkreise
- Kreisfreie Städte: Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg
- Große selbständige Städte: Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems), Hansestadt Lüneburg
- Region Hannover: Sonderstellung als Landkreis und kreisfreie Stadt
Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können auf Antrag die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen bekommen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Klimaschutz.
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Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der NBauO und die digitalen Verfahren in Niedersachsen. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bauvorbescheid.
