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Bauvoranfrage in Niedersachsen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 3, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 3, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Niedersachsen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Niedersachsen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Niedersachsen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Niedersachsen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Niedersachsen

Die Bauvoranfrage in Niedersachsen wird durch die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) geregelt, die mit den Änderungen zum 1. Juli 2025 erheblich modernisiert wurde. Nach § 73 NBauO können Sie einzelne Fragen zur Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens vorab klären lassen – ein wichtiges Instrument zur Risikominimierung.

Besonders bemerkenswert ist die Digitalisierungspflicht, die seit dem 1. Januar 2024 gilt: Bauvoranfragen müssen grundsätzlich elektronisch über die digitale Bauplattform gestellt werden. Anders als bei anderen Verfahren ist jedoch für Bauvoranfragen keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich – eine wichtige Erleichterung, die das Verfahren zugänglicher macht.

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Bauaufsichtsbehörden, also den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten wie Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und der Hansestadt Lüneburg. Eine Sonderstellung nimmt die Region Hannover ein, die sowohl Landkreis- als auch Stadtfunktionen wahrnimmt.

Weitere Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Niedersachsen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Wichtig: Amtliche Lagepläne müssen seit dem 1. Januar 2024 mit elektronischer Signatur versehen werden. Die digitale Übermittlung erfolgt über die einheitliche Online-Plattform "Digitale Baugenehmigung".

Kosten einer Bauvoranfrage in Niedersachsen

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Niedersachsen orientieren sich an der Baugebührenordnung (BauGO) und werden nach dem Rohbauwert berechnet:

Kostenart

Betrag

Behördengebühren

200,– € bis 500,– €

Architektenkosten

Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)

Gesamtkosten

800,– € bis 2.500,– €

Die genaue Berechnung erfolgt mit 5,50 € je angefangene 500 € des Rohbauwerts, mit einer Mindestgebühr von 75,– €. Bei schwer bestimmbaren Rohbauwerten wird der Herstellungswert mit 3,80 € je angefangene 500 € berechnet.

Kostenvorteil: Gebühren für den Bauvorbescheid werden bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, wenn der Prüfaufwand dadurch vermindert wird.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Niedersachsen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über die digitale Plattform. Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen über den digitalen Vorgangsraum.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt den Antrag wie eine reguläre Baugenehmigung.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand der geltenden NBauO und weiterer Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit Antworten auf Ihre konkreten Fragen. Gültigkeit: 3 Jahre. Verlängerung möglich für 20 % der ursprünglichen Gebühr (mindestens 60,– €).

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Niedersachsen

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Niedersachsen

Die Bauvoranfrage eignet sich besonders für:

Besonders in Niedersachsen sind Bauvoranfragen sinnvoll bei Vorhaben ohne Bebauungsplan, wo das Einfügegebot nach § 34 BauGB greift. Die Bewertung der Umgebungsverträglichkeit ist oft nur über eine Bauvoranfrage rechtsverbindlich möglich.

Zuständige Behörden in Niedersachsen

Die Bearbeitung von Bauvoranfragen erfolgt durch die unteren Bauaufsichtsbehörden:

  • Landkreise: Alle niedersächsischen Landkreise
  • Kreisfreie Städte: Braunschweig, Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Salzgitter, Wilhelmshaven, Wolfsburg
  • Große selbständige Städte: Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems), Hansestadt Lüneburg
  • Region Hannover: Sonderstellung als Landkreis und kreisfreie Stadt

Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können auf Antrag die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen bekommen. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Klimaschutz.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Niedersachsen?

Kostenlose Erstberatung

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Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten

14–21 Tage Bearbeitungszeit

Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr

Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Niedersachsen

Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der NBauO und die digitalen Verfahren in Niedersachsen. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bauvorbescheid.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Niedersachsen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Niedersachsen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Behördengebühren werden nach dem Rohbauwert berechnet (5,50 € je angefangene 500 € Rohbauwert) und bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Niedersachsen?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Niedersachsen beträgt regulär 3–8 Wochen. Nach der digitalen Einreichung erfolgt zunächst eine Vollständigkeitsprüfung (1–2 Wochen), dann die fachliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Bei komplexen Fragestellungen oder der Beteiligung anderer Stellen kann sich die Bearbeitung verlängern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Niedersachsen?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben sind zusätzlich Ansichten, Grundrisse, alte Baugenehmigungen oder Brandschutznachweise erforderlich. Amtliche Lagepläne müssen seit 2024 mit elektronischer Signatur versehen werden. Die Einreichung erfolgt digital über die Plattform "Digitale Baugenehmigung".

Wann ist eine Bauvoranfrage in Niedersachsen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Niedersachsen lohnt sich bei unklaren Rechtsfragen, geplanten Nutzungsänderungen, Vorhaben ohne Bebauungsplan oder wenn Befreiungen erforderlich sind. Besonders vor größeren Investitionen oder Grundstückskäufen verschafft sie wertvolle Planungssicherheit. Auch wenn die Behörde selbst zur Bauvoranfrage rät – was in der Praxis häufig vorkommt – sollten Sie das Angebot nutzen.

Ist der Bauvorbescheid in Niedersachsen rechtlich bindend?

Ja, der Bauvorbescheid ist rechtlich bindend und drei Jahre gültig. Er bindet sowohl die Bauaufsichtsbehörde als auch den Antragsteller für die im Bescheid behandelten Fragen. Eine Verlängerung ist möglich und kostet 20 % der ursprünglichen Gebühr (mindestens 60,– €). Wichtig: Die Bindungswirkung bezieht sich nur auf die explizit gestellten Fragen – was nicht gefragt wurde, wird auch nicht geprüft.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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