Sie planen ein Bauvorhaben in Burgwedel und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Burgwedel und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Burgwedel
Die Stadt Burgwedel in Niedersachsen unterliegt der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die zuletzt am 1. Juli 2024 erhebliche Änderungen erfahren hat. Diese Novellierung brachte wichtige Vereinfachungen und Beschleunigungen für Bauverfahren mit sich, von denen auch Bauvoranfragen in Burgwedel profitieren.
Die Zuständigkeiten sind klar geregelt: Die Stadt Burgwedel fungiert als erste Anlaufstelle für Bauvoranfragen, während die Region Hannover als übergeordnete Bauaufsichtsbehörde die finale Entscheidung trifft. Das Bauamt der Stadt Burgwedel befindet sich in der Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel, und ist unter der Telefonnummer 05139 8973-680 erreichbar.
Eine Besonderheit in Burgwedel ist das seit März 2024 eingeführte Beratungsangebot: Jeden dritten Donnerstag im Monat von 9 bis 12 Uhr bietet die Bauaufsicht der Region Hannover eine Sprechstunde direkt im Rathaus Burgwedel an. Diese vor-Ort-Beratung ermöglicht es Bauherren, konkrete Fragen zu Bauvoranfragen persönlich zu klären.
Mit der Digitalisierungspflicht seit dem 1. Januar 2024 müssen Bauvoranfragen in Burgwedel elektronisch eingereicht werden. Dies erfolgt über spezialisierte Online-Plattformen mit qualifizierten elektronischen Signaturen, was die Bearbeitung beschleunigt und die Qualität der Unterlagen verbessert.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Burgwedel
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die digitale Einreichung erfordert die Einhaltung spezifischer technischer Standards nach der Niedersächsischen Bauvorlageverordnung (NBauVorlV). Alle Dateien müssen die Anforderungen der Anlage 1 zu § 3 NBauVorlV erfüllen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Burgwedel
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Burgwedel richten sich nach der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt am 10. Oktober 2024 aktualisiert wurde. Die Kostenstruktur unterscheidet zwischen verschiedenen Berechnungsmethoden:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Bei Baumaßnahmen mit ermittelbarem Rohbau- oder Herstellungswert beträgt die Gebühr bis zu 90 % der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr, jedoch mindestens 90,– €. Bei komplexeren Vorhaben erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 151,13,– € brutto.
Die Preisindexzahl wurde ab dem 1. Oktober 2025 auf 1,298 angepasst, was zu einer Erhöhung der Rohbauwerte führt. Diese Anpassung spiegelt die aktuelle Baupreisentwicklung wider.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Burgwedel
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über die digitale Plattform. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen, der Gemeinderat fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Region Hannover als zuständige Bauaufsichtsbehörde prüft die Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt standardmäßig 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist sowohl für Sie als auch für die Behörde bindend.
Eine wichtige Neuerung ist die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO: Wenn die Behörde nicht innerhalb der 3-Monats-Frist entscheidet, gilt die Genehmigung für bestimmte Wohnbauvorhaben als erteilt, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Burgwedel
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Burgwedel
Die Bauvoranfrage eignet sich besonders für folgende Situationen in Burgwedel:
- Umwandlung zur Ferienwohnung: Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit und Stellplatzanforderungen
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Bebauungsplan
- Dachgeschossausbau: Einhaltung von Höhenbegrenzungen und Abstandsflächen
- Haus aufstocken: Machbarkeit bei bestehender Bebauung
- Gewerbe in Wohnraum: Umnutzung gewerblicher Räume zu Wohnzwecken
- Wohnraum in Gewerbe: Gewerbliche Nutzung in Wohngebieten
Besonders in Burgwedel mit seinen über 160 Bebauungsplänen ist die frühzeitige Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit durch eine Bauvoranfrage von großer Bedeutung.
Zuständige Behörden in Burgwedel
Die Bearbeitung von Bauvoranfragen in Burgwedel erfolgt im zweistufigen System:
Stadt Burgwedel (erste Anlaufstelle):
Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel
Telefon: 05139 8973-680
E-Mail: Bauverwaltung@Burgwedel.de
Region Hannover (Entscheidungsinstanz):
Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
Servicebüro Bauen: +49 511 616-22200
Die Region Hannover ist als übergeordnete Bauaufsichtsbehörde für mehrere Kommunen zuständig, darunter Burgwedel, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Pattensen, Sehnde, Uetze und Wennigsen.
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