Sie planen ein Bauvorhaben in Dresden und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Dresden und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Dresden
Dresden unterliegt der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) in der aktuellen Fassung vom 19. März 2024. Diese brachte wichtige Erleichterungen mit sich, wie den neuen "Gebäudetyp E" für einfacheres Bauen und die Genehmigungsfreistellung für Dachgeschossausbauten zur Wohnraumgewinnung nach § 62 SächsBO.
Als historische Stadt mit bedeutendem Denkmalschutz gelten in Dresden besondere Anforderungen durch Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB. In diesen Gebieten bedürfen auch verfahrensfreie Vorhaben einer Genehmigung nach § 173 BauGB. Bei Bauvoranfragen muss daher zusätzlich zu den bauordnungsrechtlichen Aspekten geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen mit der schützenswerten Eigenart des Stadtteils vereinbar sind.
Eine wichtige Neuerung ist die Bauantragskommission Wohnungsbau, die seit November 2024 für Projekte ab 30 Wohnungen zuständig ist. Diese soll Verfahren erheblich beschleunigen, indem die beteiligten Fachämter ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats vorlegen müssen.
Weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage finden Sie in unserem umfassenden Ratgeber.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Dresden
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (digital über das Online-Portal)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Das Bauaufsichtsamt Dresden verlangt nur die Bauvorlagen, die zur Beantwortung der spezifischen Fragen erforderlich sind – diese bedarfsorientierte Herangehensweise reduziert den Aufwand und beschleunigt die Bearbeitung.
Kosten einer Bauvoranfrage in Dresden
Die Gebührenstruktur in Dresden orientiert sich am Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) und richtet sich nach dem Prüfungsumfang der gestellten Fragen:
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Die Grundgebühr beträgt mindestens 125,– € und kann bis zur vollen Baugenehmigungsgebühr ansteigen. Bei umfassenden Vorbescheiden wird die Gebühr zu 90 % auf eine spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, bei weniger umfangreichen Vorbescheiden zur Hälfte.
Besonders vorteilhaft: Bei vorliegender Typengenehmigung nach § 72a SächsBO ermäßigen sich die Gebühren um 50 %.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Dresden
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung bei der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS) des Bauaufsichtsamtes. Die ZAVS führt eine Vollständigkeitsprüfung durch (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage und fasst einen Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Bauaufsichtsamt Dresden. Bearbeitungszeit: 3 Monate ab Vollständigkeitsdatum, mit möglicher Verlängerung um weitere 2 Monate aus wichtigem Grund.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Dresden
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Dresden
In Dresden sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
Besonders in den historischen Stadtteilen Dresdens sind Erhaltungsauflagen zu beachten, die zusätzliche Genehmigungen erfordern können.
Zuständige Behörden in Dresden
Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden ist als untere Bauaufsichtsbehörde für alle Bauvoranfragen im Stadtgebiet zuständig.
Kontaktdaten:
Öffnungszeiten:
Wichtiger Hinweis: Ab September 2025 zieht die Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS) ins Stadtforum, Waisenhausstraße 14, 01069 Dresden. Die Online-Terminvereinbarung erfolgt dann unter https://termine-stadtforum.dresden.de/
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Dresden?
Als erfahrener Partner für Bauvoranfragen in Dresden bietet Planeco Building Ihnen entscheidende Vorteile:
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Dresdner Bauaufsichtsamtes und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bauvorbescheid.
[[banner-nutzu]]
