Sie planen ein Bauvorhaben in Frankenberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Frankenberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Frankenberg
Die Bearbeitung von Bauvoranfragen in Frankenberg unterliegt je nach Lage unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Für Frankenberg (Eder) in Hessen ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Korbach und eine Außenstelle direkt in Frankenberg (Eder), was kurze Wege und lokale Expertise gewährleistet.
In Hessen gelten die Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO), die zuletzt 2025 geändert wurde. Diese Änderungen betreffen insbesondere Antennenanlagen und die neue mittlere Bauvorlageberechtigung. Für Bauherren in Frankenberg bedeutet dies erweiterte Möglichkeiten bei der Auswahl qualifizierter Planer.
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg verfolgt eine besonders fortschrittliche Politik im Bereich der Denkmalpflege. Mit einem flexiblen Denkmalschutz und einer Förderung von bis zu 500.000,– € jährlich werden innovative Sanierungskonzepte unterstützt. Dies eröffnet bei historischen Gebäuden in Frankenberg besondere Möglichkeiten für Nutzungsänderungen.
Die Gemeinsame Geodateninfrastruktur (GDI) Waldeck-Frankenberg stellt alle planungsrelevanten Daten elektronisch zur Verfügung. Bebauungspläne und Flächennutzungspläne können online eingesehen werden, was die Vorbereitung von Bauvoranfragen erheblich erleichtert. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Frankenberg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg bietet die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung über das hessische Bauportal. Dies beschleunigt den Verfahrensablauf und ermöglicht eine transparente Verfolgung des Bearbeitungsstands.
Kosten einer Bauvoranfrage in Frankenberg
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Frankenberg (Eder) richten sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Behördengebühren werden nach dem Umfang berechnet, in dem der Vorbescheid die spätere Baugenehmigung vorwegnimmt. Dabei können bis zu 40 % der entsprechenden Bauaufsichtsgebühr erhoben werden. Die Hälfte der Bauvoranfragegebühr wird auf die spätere Genehmigungsgebühr angerechnet.
Ermäßigungen sind möglich, wenn die tatsächlichen Rohbaukosten weniger als 50 % der angesetzten Kosten betragen. In solchen Fällen gewährt der Landkreis einen Nachlass von 20 % auf die Grundgebühr.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Frankenberg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
In Hessen gilt die Besonderheit der fiktiven Genehmigung: Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb der festgesetzten Frist nicht über den Antrag entschieden wurde. Die Grundfrist beträgt drei Monate mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Frankenberg
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Frankenberg
Typische Bauvoranfragen in Frankenberg betreffen:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Gewerbe in Wohnraum oder Büro in Wohnraum
- Aufstockungen: Haus aufstocken oder Dachgeschossausbau
- Erweiterungen: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Befreiungen: Überschreitung von Bauhöhen oder Baufenstern
Besonders in den historischen Bereichen von Frankenberg sind denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Der flexible Denkmalschutz des Landkreises ermöglicht jedoch innovative Lösungen bei der Sanierung und Umnutzung alter Bausubstanz.
Zuständige Behörden in Frankenberg
Für Frankenberg (Eder) ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen zuständig:
Hauptgeschäftsstelle Korbach:
Südring 2
34497 Korbach
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Außenstelle Frankenberg:
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)
Beide Standorte sind barrierefrei zugänglich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. Viele Dienstleistungen können auch über das Online-Portal des Landkreises abgerufen werden.
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✓ Kostenlose Erstberatung
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✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Landkreises Waldeck-Frankenberg und wissen, worauf es bei Bauvoranfragen in Frankenberg ankommt. Wir nutzen die Möglichkeiten der digitalen Antragstellung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Die Gemeinsame Geodateninfrastruktur und die Online-Bebauungspläne des Landkreises ermöglichen uns eine fundierte Vorbereitung Ihrer Bauvoranfrage. Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden profitieren Sie von unserer Erfahrung mit dem flexiblen Denkmalschutz in der Region.
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