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Bauvoranfrage in Frankenberg: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Frankenberg genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Frankenberg verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Frankenberg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Frankenberg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Frankenberg

Die Bearbeitung von Bauvoranfragen in Frankenberg unterliegt je nach Lage unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Für Frankenberg (Eder) in Hessen ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Die Behörde hat ihren Hauptsitz in Korbach und eine Außenstelle direkt in Frankenberg (Eder), was kurze Wege und lokale Expertise gewährleistet.

In Hessen gelten die Bestimmungen der Hessischen Bauordnung (HBO), die zuletzt 2025 geändert wurde. Diese Änderungen betreffen insbesondere Antennenanlagen und die neue mittlere Bauvorlageberechtigung. Für Bauherren in Frankenberg bedeutet dies erweiterte Möglichkeiten bei der Auswahl qualifizierter Planer.

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg verfolgt eine besonders fortschrittliche Politik im Bereich der Denkmalpflege. Mit einem flexiblen Denkmalschutz und einer Förderung von bis zu 500.000,– € jährlich werden innovative Sanierungskonzepte unterstützt. Dies eröffnet bei historischen Gebäuden in Frankenberg besondere Möglichkeiten für Nutzungsänderungen.

Die Gemeinsame Geodateninfrastruktur (GDI) Waldeck-Frankenberg stellt alle planungsrelevanten Daten elektronisch zur Verfügung. Bebauungspläne und Flächennutzungspläne können online eingesehen werden, was die Vorbereitung von Bauvoranfragen erheblich erleichtert. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Frankenberg

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg bietet die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung über das hessische Bauportal. Dies beschleunigt den Verfahrensablauf und ermöglicht eine transparente Verfolgung des Bearbeitungsstands.

Kosten einer Bauvoranfrage in Frankenberg

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Frankenberg (Eder) richten sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Die Behördengebühren werden nach dem Umfang berechnet, in dem der Vorbescheid die spätere Baugenehmigung vorwegnimmt. Dabei können bis zu 40 % der entsprechenden Bauaufsichtsgebühr erhoben werden. Die Hälfte der Bauvoranfragegebühr wird auf die spätere Genehmigungsgebühr angerechnet.

Ermäßigungen sind möglich, wenn die tatsächlichen Rohbaukosten weniger als 50 % der angesetzten Kosten betragen. In solchen Fällen gewährt der Landkreis einen Nachlass von 20 % auf die Grundgebühr.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Frankenberg

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre

In Hessen gilt die Besonderheit der fiktiven Genehmigung: Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb der festgesetzten Frist nicht über den Antrag entschieden wurde. Die Grundfrist beträgt drei Monate mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Frankenberg

1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Frankenberg

Typische Bauvoranfragen in Frankenberg betreffen:

Besonders in den historischen Bereichen von Frankenberg sind denkmalschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Der flexible Denkmalschutz des Landkreises ermöglicht jedoch innovative Lösungen bei der Sanierung und Umnutzung alter Bausubstanz.

Zuständige Behörden in Frankenberg

Für Frankenberg (Eder) ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen zuständig:

Hauptgeschäftsstelle Korbach:
Südring 2
34497 Korbach
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de

Außenstelle Frankenberg:
Jahnstraße 4
35066 Frankenberg (Eder)

Beide Standorte sind barrierefrei zugänglich. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. Viele Dienstleistungen können auch über das Online-Portal des Landkreises abgerufen werden.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Frankenberg?

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Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
14–21 Tage Bearbeitungszeit
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Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Frankenberg

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Landkreises Waldeck-Frankenberg und wissen, worauf es bei Bauvoranfragen in Frankenberg ankommt. Wir nutzen die Möglichkeiten der digitalen Antragstellung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Die Gemeinsame Geodateninfrastruktur und die Online-Bebauungspläne des Landkreises ermöglichen uns eine fundierte Vorbereitung Ihrer Bauvoranfrage. Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden profitieren Sie von unserer Erfahrung mit dem flexiblen Denkmalschutz in der Region.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Frankenberg?

Eine Bauvoranfrage in Frankenberg kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren liegen zwischen 200,– € und 500,– €, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität. Die Hälfte der Bauvoranfragegebühr wird auf die spätere Genehmigungsgebühr angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Frankenberg?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Nach der Hessischen Bauordnung gilt eine Grundfrist von drei Monaten mit möglicher Verlängerung um weitere zwei Monate. Bei vollständigen Unterlagen kann die Bearbeitung deutlich schneller erfolgen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Frankenberg?

Sie benötigen grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Art der Fragen kommen Ansichten, Grundrisse, Schnitte oder Nachweise der bisherigen Nutzung hinzu. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg ermöglicht die digitale Antragstellung über das hessische Bauportal.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Frankenberg sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich bei rechtlich unklaren Situationen, geplanten Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan oder wenn hohe Investitionen anstehen. Besonders bei historischen Gebäuden in Frankenberg kann der flexible Denkmalschutz des Landkreises innovative Lösungen ermöglichen.

Ist der Bauvorbescheid in Frankenberg rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für die Behörde als auch für den Bauherrn. In Hessen gilt zudem die Besonderheit der fiktiven Genehmigung: Der Bescheid gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb der Frist entschieden wird. Er ist jedoch nur für die explizit gestellten Fragen verbindlich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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