Sie planen ein Bauvorhaben in Freising und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Freising und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Freising
Freising als Große Kreisstadt verfügt über eine eigenständige Bauaufsichtsbehörde und besondere lokale Vorschriften, die bei Bauvoranfragen berücksichtigt werden müssen. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen der Stadt Freising und dem Landkreis Freising hat sich mit der Einführung der Digitalen Bauantragsverordnung zum 1. März 2024 grundlegend geändert.
Zuständigkeiten in Freising:
- Stadtgebiet Freising: Die städtische Bauaufsicht in der Amtsgerichtsgasse 1 ist für alle Bauvoranfragen im Stadtgebiet zuständig
- Landkreis Freising: Das Landkreis-Bauamt bearbeitet seit März 2024 alle Anträge außerhalb des Stadtgebiets über das digitale Bayernportal
- Denkmalschutz: Die Stadt Freising fungiert als Untere Denkmalschutzbehörde für das gesamte Stadtgebiet
Besondere lokale Regelungen:
Die Freisinger Stadtgrünverordnung stellt alle Bäume ab 80 cm Stammumfang unter besonderen Schutz. Bei Bauvoranfragen, die geschützte Bäume betreffen könnten, sind zusätzliche Pläne mit detaillierten Baumstandorten und -umfängen erforderlich. Diese Regelung kann erheblichen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und Kosten haben.
Weitere Informationen zu Bauvoranfragen allgemein finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage. Für Vorhaben im Landkreis gelten die bayernweiten Regelungen nach der Bayerischen Bauordnung, die 2025 wichtige Änderungen bei der Gültigkeitsdauer von Vorbescheiden gebracht hat – diese beträgt nun vier Jahre statt zuvor drei Jahre.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Freising
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Bei Baumschutzfragen: Detaillierter Plan aller betroffenen Bäume mit Stammumfängen (Freisinger Stadtgrünverordnung)
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Einreichungsarten:
Seit März 2024 können Bauvoranfragen im Landkreis Freising digital über das Bayernportal eingereicht werden. Für das Stadtgebiet Freising ist weiterhin die Papierform bei der städtischen Bauaufsicht möglich. Die digitale Einreichung bietet Vorteile durch automatisierte Prüfungen und schnellere Bearbeitung.
Kosten einer Bauvoranfrage in Freising
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Freising folgen der bayernweiten Gebührenverordnung und bewegen sich zwischen 40,– € und 2.500,– € je nach Verwaltungsaufwand. Im Gegensatz zu Bauanträgen gibt es keine Bausumme als Berechnungsgrundlage – die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand der Behörde.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Kostenvorteil: Bis zur Hälfte der gezahlten Gebühren können auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden, sofern das Bauvorhaben innerhalb der Gültigkeitsdauer realisiert wird. Bei großen Bauvorhaben, wo Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen, amortisiert sich die Vorabprüfung besonders.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Freising
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt (Stadt Freising oder Landkreis Freising je nach Standort). Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Bei unvollständigen Anträgen erfolgt eine Nachforderung. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen. Bei denkmalschutzrechtlichen Fragen werden übergeordnete Denkmalbehörden einbezogen. In Freising können auch die Stadtgrünverordnung betreffende Stellen beteiligt werden.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die zuständige Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Besonders bei Vorhaben im historischen Stadtgebiet oder bei Baumschutzfragen kann dies zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Die fachliche Prüfung dauert in Freising derzeit 3–8 Wochen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser ist seit 2025 vier Jahre gültig und kann um weitere vier Jahre verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Freising
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Freising
In Freising sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
- Nutzungsänderungen in der historischen Altstadt: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Gewerbe zu Wohnraum
- Dachgeschossausbauten: Dachgeschossausbau mit Fragen zu Höhenbegrenzungen
- Aufstockungen: Haus aufstocken trotz Höhenbeschränkungen
- Umbauten von Einfamilienhäusern: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Gewerbliche Umnutzungen: Büro in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
Besonders in der denkmalgeschützten Altstadt von Freising sind Bauvoranfragen oft unerlässlich, um die Vereinbarkeit geplanter Änderungen mit den Denkmalschutzauflagen zu klären.
Zuständige Behörden in Freising
Stadt Freising – Bauaufsicht
Amtsgerichtsgasse 1, 85354 Freising
Telefon: 08161 / 54-46300 (Baubereich I)
E-Mail: bauaufsicht@freising.de
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 09:00–12:00 Uhr
Landkreis Freising – Bauamt
Landshuter Straße 31, 85356 Freising
Telefon: 08161/600-34002
E-Mail: bauamt@kreis-fs.de
Zuständig für alle Gemeinden außerhalb des Stadtgebiets Freising
Die städtische Bauaufsicht ist in drei spezialisierte Baubereiche gegliedert, die jeweils durch eigene Verwaltungs- und Technik-Mitarbeiter betreut werden. Diese Struktur gewährleistet eine spezialisierte Bearbeitung entsprechend der geografischen Lage und spezifischen Anforderungen.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Freisinger Bauaufsicht und des Landkreis-Bauamts. Wir formulieren Ihre Fragen strategisch richtig und stellen sicher, dass alle lokalen Besonderheiten berücksichtigt werden – von der Stadtgrünverordnung bis zu denkmalschutzrechtlichen Auflagen.
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