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Bauvoranfrage in Gifhorn: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Gifhorn genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Gifhorn verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Gifhorn und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Gifhorn und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Gifhorn

Gifhorn weist eine besondere Verwaltungsstruktur auf: Die Stadt Gifhorn ist als große selbstständige Stadt für ihr Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile zuständig, während der Landkreis Gifhorn alle anderen Gemeinden im Kreisgebiet betreut. Diese duale Struktur bedeutet für Antragsteller, dass sie genau prüfen müssen, welche Behörde für ihr Bauvorhaben zuständig ist.

Ab 1. Mai 2025 werden Bauanträge in Gifhorn ausschließlich digital gestellt. Beide Behörden haben bereits umfassende Online-Verfahren implementiert, die eine medienbruchfreie Bearbeitung von der Antragstellung bis zur Bescheidung ermöglichen. Die Stadt Gifhorn nutzt das Portal service.stadt-gifhorn.de, während der Landkreis über openrathaus.gifhorn.de erreichbar ist.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bildet die rechtliche Grundlage für Bauvoranfragen in Gifhorn. Durch die NBauO-Novelle vom Juli 2024 wurden wichtige Vereinfachungen eingeführt, darunter die Genehmigungsfiktion für bestimmte Wohnvorhaben nach drei Monaten Bearbeitungszeit. Diese Regelung schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Antragsteller in Gifhorn.

Für weitere Informationen zur Bauvoranfrage und deren Anwendung in anderen Bereichen Niedersachsens stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Gifhorn

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Die digitalen Antragsportale in Gifhorn führen Sie durch strukturierte Antragsassistenten und prüfen bereits während der Eingabe die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Die korrekte Benennung der Dokumente nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung ist dabei besonders wichtig für die automatisierte Verarbeitung.

Kosten einer Bauvoranfrage in Gifhorn

Die Gebührenstruktur in Gifhorn folgt der landesweit gültigen Baugebührenordnung (BauGO) von Niedersachsen, die zuletzt im Oktober 2024 geändert wurde. Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Die Behördengebühren für Bauvorbescheide nach § 73 NBauO betragen zwischen 90,– € und 2.470,– €, abhängig vom Umfang und der Komplexität der Prüfung. Bei größeren Bauvorhaben können die regulären Genehmigungsgebühren schnell fünfstellige Beträge erreichen – hier amortisiert sich die Vorabprüfung besonders.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Gifhorn

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über die digitalen Serviceportale. Die Behörden haben zehn Arbeitstage Zeit für die Vollständigkeitsprüfung. Erst nach vollständiger Einreichung beginnt die eigentliche Bearbeitungsfrist zu laufen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt anhand der geltenden Vorschriften. Durch die digitalen Verfahren hat sich die Bearbeitungszeit bereits deutlich verkürzt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-8 Wochen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils weitere drei Jahre verlängert werden.

Die Genehmigungsfiktion nach § 70a NBauO tritt für bestimmte Wohnvorhaben nach drei Monaten ein, falls die Behörde nicht innerhalb dieser Frist entscheidet. Dies schafft zusätzliche Rechtssicherheit und beschleunigt die Verfahren.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Gifhorn

1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Gifhorn

In Gifhorn sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:

Besonders in der wachsenden Stadt Gifhorn mit etwa 44.000 Einwohnern sind Umnutzungen bestehender Gebäude zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum oder zur gewerblichen Nutzung häufig gefragt.

Zuständige Behörden in Gifhorn

Stadt Gifhorn (für das Stadtgebiet):
Fachbereich 63 - Bauordnung
Rathaus, Marktplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon: 05371 88-241
E-Mail: bauordnung@stadt-gifhorn.de

Für Bauberatung und Bauvoranfragen sind Katharina Taubenauer (Tel.: 05371 88-243) und Matthias von Schönfeldt (Tel.: 05371 88-245) zuständig.

Landkreis Gifhorn (für alle anderen Gemeinden):
Abteilung 8.3 - Bauordnung und Ortsplanung
Kreishaus III, Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn
Telefon: 05371 82-0
E-Mail: bauordnung@landkreis-gifhorn.de

Termine können montags von 08:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Gifhorn?

Planeco Building bietet Ihnen entscheidende Vorteile für Ihre Bauvoranfrage in Gifhorn:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Gifhorn

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen beider Behörden in Gifhorn und wissen, welche Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bescheid und sorgen dafür, dass Ihre Bauvoranfrage erfolgreich ist.

Die Digitalisierung der Verfahren in Gifhorn nutzen wir optimal für Sie: Wir bereiten alle Unterlagen entsprechend den technischen Anforderungen auf und stellen sicher, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. Dadurch vermeiden wir Verzögerungen durch Nachforderungen und beschleunigen das gesamte Verfahren.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Gifhorn?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Gifhorn setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (nach Zeitaufwand, ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die genauen Behördengebühren richten sich nach der Baugebührenordnung Niedersachsen und dem Prüfungsaufwand.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Gifhorn?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Gifhorn beträgt in der Regel 4-8 Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen. Durch die digitalen Verfahren, die beide Behörden implementiert haben, wurden die Bearbeitungszeiten bereits deutlich verkürzt. Bei komplexeren Fragestellungen mit Beteiligung anderer Stellen kann die Dauer entsprechend länger sein.

Welche Behörde ist für meine Bauvoranfrage in Gifhorn zuständig?

Die Zuständigkeit hängt vom Standort Ihres Bauvorhabens ab: Für das Stadtgebiet Gifhorn einschließlich aller Ortsteile ist die Stadt Gifhorn (Fachbereich 63 - Bauordnung) zuständig. Für alle anderen Gemeinden im Landkreis Gifhorn ist der Landkreis Gifhorn (Abteilung 8.3 - Bauordnung und Ortsplanung) die richtige Anlaufstelle.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Gifhorn sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Gifhorn ist besonders sinnvoll bei unklaren Rechtsfragen, Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan oder wenn die Behörde selbst dazu rät. Sie verschafft Ihnen Planungssicherheit vor größeren Investitionen und klärt kritische Aspekte Ihres Bauvorhabens verbindlich ab, bevor Sie den vollständigen Bauantrag stellen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Gifhorn?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Ihren spezifischen Fragen können zusätzlich Grundrisse, Ansichten, Schnitte oder Nachweise der bisherigen Nutzung erforderlich sein. Die digitalen Antragsportale in Gifhorn führen Sie durch den Prozess und prüfen die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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