Sie planen ein Bauvorhaben in Grevesmühlen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Grevesmühlen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Grevesmühlen
Grevesmühlen als Stadt im Landkreis Nordwestmecklenburg unterliegt der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), insbesondere § 75, der die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen regelt. Die Zuständigkeiten sind zweigeteilt organisiert: Das städtische Bauamt unter Leitung von Holger Janke am Rathausplatz 1 kümmert sich um städtebauliche Belange, während die eigentliche Bauaufsicht bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am Börzower Weg 3 in Grevesmühlen liegt.
Eine Besonderheit in Grevesmühlen ist die fortschrittliche Digitalisierung der Bauverwaltung. Bereits seit 2019 werden Bauvoranfragen vollständig digital über das landesweite Verwaltungsdienstleistungsportal mv-serviceportal.de abgewickelt. Diese Vorreiterrolle wurde beim "7. Zukunftskongress Staat & Verwaltung" ausgezeichnet und macht Verfahren schneller und transparenter.
Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Stadt Grevesmühlen förmlich beteiligt werden, da das gemeindliche Einvernehmen erforderlich ist. Dies kann bei Bauvorhaben in Bereichen von Bebauungsplänen zu zusätzlichen Verfahrensschritten führen. Für weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage besuchen Sie unsere Übersichtsseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Grevesmühlen
Die Dokumentationsanforderungen für Bauvoranfragen in Grevesmühlen werden durch die Bauvorlagenverordnung Mecklenburg-Vorpommern detailliert geregelt. Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Besondere Anforderungen gelten für den Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, der nicht älter als drei Monate sein darf und das Baugrundstück sowie benachbarte Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern darstellen muss. Bei digitaler Einreichung müssen alle Unterlagen als PDF/A-Dateien nach ISO 19005-2 übermittelt werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Grevesmühlen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Grevesmühlen folgt der landesweiten Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die Kosten variieren erheblich je nach Prüfungsaufwand und Komplexität des Vorhabens.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für einen Bauvorbescheid kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies verhindert Doppelbelastungen und macht die Bauvoranfrage besonders bei größeren Bauvorhaben wirtschaftlich sinnvoll.
Die Gebührenberechnung orientiert sich an den erwarteten Baukosten und dem Prüfungsaufwand. Bei komplexen Fragestellungen können die Kosten entsprechend höher ausfallen, während einfache Fragen zu Gebäudehöhen oder Baufenstern meist im unteren Bereich liegen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Grevesmühlen
Der Verfahrensablauf für Bauvoranfragen in Grevesmühlen folgt einem strukturierten Prozess, der durch die fortschrittliche Digitalisierung beschleunigt wird.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Die Einreichung erfolgt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg. Die Bauvoranfrage kann sowohl digital über das mv-serviceportal.de als auch in Textform gestellt werden. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Stadt Grevesmühlen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage und fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft die Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung dauert in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und den erforderlichen Beteiligungsverfahren.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Bescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Grevesmühlen
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Grevesmühlen
In Grevesmühlen sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit bei Dachgeschossausbau
- Aufstockungen: Klärung der Zulässigkeit beim Haus aufstocken
- Gewerbliche Nutzungen: Gewerbe in Wohnraum Umnutzung oder Wohnraum in Gewerbe Umnutzung
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum Umwandlungen
Besonders bei älteren Gebäuden in der historischen Altstadt von Grevesmühlen sind Bauvoranfragen oft unverzichtbar, da die ursprünglichen Nutzungen und baulichen Gegebenheiten häufig von heutigen Standards abweichen.
Zuständige Behörden in Grevesmühlen
Für Bauvoranfragen in Grevesmühlen sind verschiedene Behörden zuständig:
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg
Adresse: Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen
Telefon: 03841 3040-6300
Telefax: 03841 3040-86300
Die untere Bauaufsichtsbehörde ist für die eigentliche Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig und erteilt die rechtsverbindlichen Bauvorbescheide.
Städtisches Bauamt Grevesmühlen
Leitung: Holger Janke
Adresse: Rathausplatz 1, 23936 Grevesmühlen
Telefon: 03881-7230
Das städtische Bauamt wird bei bauplanungsrechtlichen Fragen beteiligt und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Grevesmühlen?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern mit und kennt die spezifischen Anforderungen in Grevesmühlen:
- ✓ Kostenlose Erstberatung
- ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
- ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Grevesmühlen
Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern kennen die digitalen Verfahren des Landkreises Nordwestmecklenburg aus der Praxis. Wir nutzen die Vorteile der fortschrittlichen Digitalisierung optimal für Ihr Projekt und sorgen für eine reibungslose Abwicklung.
Besonders bei der Koordination zwischen städtischem Bauamt und Kreisbauaufsicht profitieren Sie von unserer langjährigen Zusammenarbeit mit beiden Behörden. Wir wissen, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden und wie die Fragen strategisch richtig formuliert werden müssen.
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