Wer in Grimmen bauen, umbauen oder eine Nutzung ändern will, steht vor einer Frage, die über den Erfolg des gesamten Vorhabens entscheiden kann: Ist das überhaupt genehmigungsfähig? Genau das klärt die Bauvoranfrage – ein förmliches Verwaltungsverfahren, das verbindliche Antworten auf einzelne Rechtsfragen liefert, bevor der vollständige Bauantrag gestellt wird. In Grimmen kommt dabei hinzu, dass die historische Altstadt, das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet und die Nähe zur Trebel baurechtliche Besonderheiten mit sich bringen, die viele Bauherren unterschätzen.
[[banner-nutzu]]Was eine Bauvoranfrage leistet – und was nicht
Die Bauvoranfrage ist kein informelles Gespräch mit dem Bauamt. Sie ist ein gebührenpflichtiger Antrag auf einen sogenannten Bauvorbescheid, der auf Basis von § 75 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) erteilt wird. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich: Die Behörde ist im späteren Baugenehmigungsverfahren an die im Vorbescheid positiv entschiedenen Fragen gebunden. Ein positiver Bauvorbescheid schützt Ihre Planungsinvestition – er verhindert, dass die Behörde dieselben Fragen im Bauantragsverfahren erneut negativ beurteilt.
Was der Bauvorbescheid nicht ist: eine Baugenehmigung. Er klärt nur die konkret gestellten Fragen. Der vollständige Bauantrag mit allen Unterlagen ist danach weiterhin erforderlich. Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag jeweils um bis zu ein Jahr verlängert werden.
Wann sich die Bauvoranfrage in Grimmen lohnt
Eine Bauvoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn:
- Sie ein Grundstück kaufen wollen und vorab wissen müssen, ob und was dort gebaut werden darf
- Ihr Vorhaben in der historischen Altstadt liegt und Denkmalschutz oder Sanierungsrecht relevant ist
- Sie eine Nutzungsänderung planen – etwa von Gewerbe zu Ferienwohnung oder von Büro zu Wohnen
- Kein Bebauungsplan existiert und die Zulässigkeit nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) unklar ist
- Die Behörde selbst empfohlen hat, eine formelle Bauvoranfrage zu stellen
Wann Sie keine Bauvoranfrage brauchen
Liegt Ihr Vorhaben eindeutig im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und hält es alle Festsetzungen ein, kann die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V der schnellere und günstigere Weg sein – ohne Bauvoranfrage und ohne Baugenehmigungsverfahren. Die Novelle der LBauO M-V vom 18. März 2025 hat den Anwendungsbereich dieser Freistellung erweitert. Ob Ihr Vorhaben darunter fällt, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Lokale Besonderheiten in Grimmen, die Sie kennen müssen
Grimmen ist keine Durchschnittsstadt im baurechtlichen Sinne. Wer hier baut, muss drei Besonderheiten im Blick haben, die in anderen Städten so nicht gelten.
Sanierungsgebiet „Altstadt" – die oft übersehene Genehmigungshürde
Die Stadt Grimmen hat in ihrer Altstadt ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet von 20 Hektar ausgewiesen. Wer in diesem Bereich baut, umbaut oder die Nutzung ändert, benötigt nicht nur eine Baugenehmigung, sondern zusätzlich eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB. Das gilt auch für Grundstücksverkäufe und bestimmte Mietvertragsänderungen. Dieser Aspekt wird von den meisten Bauherren – und auch von vielen Ratgebern – vollständig übersehen. Wer eine Bauvoranfrage für ein Altstadtgrundstück stellt, sollte diesen Punkt explizit in die Fragestellung aufnehmen.
Denkmalschutz und historischer Kontext
In der historischen Altstadt gelten besondere Gestaltungsanforderungen für Fassaden, Dachformen und Materialien. Vorhaben in der Nähe von Baudenkmälern müssen den städtebaulichen Kontext berücksichtigen. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird bei solchen Vorhaben beteiligt – was die Bearbeitungszeit verlängern kann. Es empfiehlt sich, die Denkmalschutzbehörde bereits vor der Bauvoranfrage informell zu kontaktieren, um die Erfolgsaussichten einzuschätzen.
Gewässerschutz: Die Trebel und ihre Nebengewässer
Die Trebel und ihre Nebengewässer prägen das Stadtgebiet und unterliegen wasserrechtlichen Bestimmungen. Gewässer zweiter Ordnung wie Gräben müssen im Lageplan dargestellt werden. Bei Vorhaben in Gewässernähe können wasserrechtliche Belange die Prüfung der Bauvoranfrage erweitern.
[[banner-button]]Kosten einer Bauvoranfrage in Grimmen
Die Behördengebühren für eine Bauvoranfrage im Landkreis Vorpommern-Rügen liegen laut offizieller Auskunft des Landkreises zwischen 73,–€ und 3.570,–€, abhängig vom Prüfaufwand und den erwarteten Baukosten. Hinzu kommen Planungskosten, wenn Sie einen Architekten oder Dienstleister beauftragen.
Typische Gesamtkosten je nach Vorhabenstyp:
- Einfache Standortfrage (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks): ca. 600,–€ bis 1.000,–€ netto
- Nutzungsänderung eines Bestandsgebäudes: ca. 1.000,–€ bis 1.700,–€ netto
- Vorhaben in der Altstadt mit Denkmalschutz: ca. 1.500,–€ bis 3.000,–€ netto
- Neubau Mehrfamilienhaus: ca. 1.800,–€ bis 5.000,–€ netto
Ein wichtiger Kostenvorteil: Die Vorbescheidsgebühr kann bis zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Die Bauvoranfrage kostet also nicht doppelt – sie ist eine Vorauszahlung auf die Baugenehmigung.
Zum Vergleich: Wer ohne Bauvoranfrage direkt einen Bauantrag stellt, der abgelehnt wird, verliert die gesamten Planungskosten – in der Regel 3.000,–€ bis 8.000,–€ netto – und verliert zusätzlich drei bis sechs Monate Planungszeit. Die Bauvoranfrage ist im Verhältnis zur Gesamtinvestition eine vergleichsweise günstige Absicherung.
Erforderliche Unterlagen für Grimmen
Die Unterlagen müssen in mindestens dreifacher Ausfertigung beim Fachdienst Bau und Planung des Landkreises Vorpommern-Rügen eingereicht werden. Folgendes wird grundsätzlich benötigt:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Aktueller Flurkartenauszug (nicht älter als drei Monate)
- Lageplan im Maßstab mindestens 1:500 mit Bemaßungen, Höhen, Geschossigkeit, Nutzungen, Firstrichtungen und Dachneigungen der Nachbargebäude
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Vorhaben kommen hinzu:
- Grundrisse und Ansichten des geplanten Vorhabens
- Bestehende Baugenehmigungen bei Nutzungsänderungen
- Darstellung von Baumbestand und Gewässern zweiter Ordnung
- Kennzeichnung von Denkmälern im Lageplan bei Vorhaben in der Altstadt
Die Qualität der Unterlagen entscheidet maßgeblich über die Bearbeitungsgeschwindigkeit. Unvollständige Unterlagen führen zur Nachforderung und verlängern das Verfahren. Planeco Building unterstützt Sie bei der vollständigen und korrekten Zusammenstellung aller Unterlagen – von der Frageformulierung bis zur Einreichung.
Ablauf der Bauvoranfrage in Grimmen – Schritt für Schritt
Schritt 1: Vorbereitung und optionales Beratungsgespräch
Vor der formellen Einreichung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der Bauaufsichtsbehörde. Der dezentrale Standort in Grimmen (Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen) ist dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr erreichbar. Dieses Gespräch hilft, die Fragestellungen zu schärfen und Überraschungen im Verfahren zu vermeiden.
Schritt 2: Antragstellung
Die Bauvoranfrage kann online oder in Textform mit dem offiziellen Formular des Landkreises Vorpommern-Rügen eingereicht werden. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.
Schritt 3: Vollständigkeitsprüfung
Die Behörde prüft, ob die eingereichten Unterlagen ausreichend sind. Fehlen Dokumente oder sind Angaben unklar, werden Sie zur Nachbesserung aufgefordert. Dieser Schritt dauert in der Regel ein bis zwei Wochen.
Schritt 4: Fachliche Prüfung und Beteiligung
Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde Grimmen sowie alle weiteren Stellen, deren Stellungnahme für die Entscheidung erforderlich ist – etwa die Untere Denkmalschutzbehörde bei Altstadtvorhaben oder die Wasserbehörde bei Gewässernähe. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es für Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern nicht – anders als beim Bauantrag, für den im vereinfachten Verfahren eine Dreimonatsfrist gilt. In der Praxis ist mit vier bis acht Wochen zu rechnen; bei komplexen Vorhaben mit Denkmalschutz kann es länger dauern.
Schritt 5: Bauvorbescheid
Sie erhalten den Bauvorbescheid schriftlich. Er ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um jeweils bis zu ein Jahr verlängert werden. Bei der späteren Einreichung des Bauantrags verweisen Sie auf den erteilten Vorbescheid – die dort positiv entschiedenen Fragen werden im Bauantragsverfahren nicht erneut geprüft.
Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Die Bauvoranfrage scheitert in der Praxis meist nicht an der Rechtslage, sondern an vermeidbaren Fehlern:
- Vage Fragestellungen: „Kann ich hier bauen?" ist keine prüfbare Frage. Besser: „Ist die Errichtung eines zweigeschossigen Wohngebäudes mit Satteldach und einer Grundflächenzahl von 0,3 auf dem Flurstück XY planungsrechtlich nach § 34 BauGB zulässig?" Die Behörde prüft nur, was konkret gefragt wird.
- Veraltete Flurkarten: Der Flurkartenauszug darf nicht älter als drei Monate sein. Ältere Karten führen zur Nachforderung.
- Sanierungsgebiet nicht berücksichtigt: Wer in der Altstadt baut und die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht nicht in die Fragestellung aufnimmt, erhält einen Vorbescheid, der das eigentliche Hindernis nicht klärt.
- Brandschutz bei Nutzungsänderungen übersehen: Besonders bei der Umwandlung von Gewerbe zu Wohnen oder Ferienwohnung werden Brandschutzanforderungen häufig unterschätzt.
- Abstandsflächen nicht geprüft: Unterschreitungen der gesetzlichen Abstandsflächen nach § 6 LBauO M-V führen regelmäßig zur Ablehnung oder zu Auflagen.
Planeco Building formuliert die Fragestellungen für Ihre Bauvoranfrage so, dass alle relevanten Aspekte abgedeckt sind – und die Erfolgsaussichten des Verfahrens von Anfang an maximiert werden. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und lokaler Expertise in Mecklenburg-Vorpommern kennen wir die typischen Stolperstellen in der Region.
Typische Vorhaben in Grimmen
Nutzungsänderung zur Ferienwohnung
Grimmen liegt verkehrsgünstig zwischen Stralsund und Greifswald – die Umwandlung von Wohn- oder Gewerbeflächen zu Ferienwohnungen ist ein häufiger Anlass für Bauvoranfragen. Planungsrechtlich entscheidend ist die Frage der Gebietsverträglichkeit: Ferienwohnungen sind nicht in jedem Gebiet zulässig. Eine Bauvoranfrage klärt das verbindlich, bevor Sie in Umbaumaßnahmen investieren. Mehr zu den spezifischen Anforderungen finden Sie auf der Seite zur Nutzungsänderung.
Umbau und Anbau in der historischen Altstadt
Vorhaben in der Altstadt erfordern neben der Bauvoranfrage häufig eine parallele Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und – im Sanierungsgebiet – eine zusätzliche sanierungsrechtliche Genehmigung. Wer tragende Eingriffe plant, sollte frühzeitig auch einen Statiker einbinden: Der Standsicherheitsnachweis ist zwar nicht Teil der Bauvoranfrage, aber für die spätere Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Neubau auf unbeplantem Grundstück
Viele Bereiche in Grimmen werden nicht durch einen Bebauungsplan geregelt, sondern nach § 34 BauGB beurteilt: Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Was das im Einzelfall bedeutet – zulässige Geschossigkeit, Dachform, Grundflächenzahl – ist oft unklar. Hier ist die Bauvoranfrage das richtige Instrument, um vor dem Grundstückskauf oder der Planung Klarheit zu schaffen.
Zuständige Behörde: Fachdienst Bau und Planung, Landkreis Vorpommern-Rügen
Für Bauvoranfragen in Grimmen ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen zuständig. Der dezentrale Standort in Grimmen ermöglicht kurze Wege:
- Besucheranschrift Grimmen: Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen
- Öffnungszeiten: Dienstag 09:00–12:00 Uhr und 13:30–18:00 Uhr, Donnerstag 09:00–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr
- Hauptverwaltung: Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Anträge können online oder in Textform eingereicht werden. Für eine erste Orientierung bietet Planeco Building eine kostenlose Erstberatung an – damit Sie wissen, welche Fragen Sie stellen müssen und welche Unterlagen Sie brauchen, bevor Sie den ersten Schritt zur Behörde gehen.


















