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Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Mecklenburg-Vorpommern und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Mecklenburg-Vorpommern



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern unterliegt das Bauvoranfrageverfahren der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), die zuletzt durch das Gesetz vom 18. März 2025 aktualisiert wurde. Eine Besonderheit des Bundeslandes ist, dass für Bauvoranfragen keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist definiert ist – im Gegensatz zum regulären Baugenehmigungsverfahren, für das im vereinfachten Verfahren eine Dreimonatsfrist gilt.

Die Gebührenstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist differenziert ausgestaltet: Die Kosten für eine Bauvoranfrage bewegen sich zwischen 73,– € und 3.570,– €, wobei die genaue Gebührenhöhe vom Umfang des Prüfaufwandes abhängt. Diese erhebliche Spanne reflektiert die Vielfältigkeit der möglichen Fragestellungen – von einfachen Standortfragen bis hin zu komplexen planungsrechtlichen Bewertungen.

Ein wichtiger Vorteil in Mecklenburg-Vorpommern: Die Gebühr für einen Vorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Zudem ist eine Verlängerung des Bauvorbescheids um jeweils maximal ein Jahr möglich, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben.

Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern

Die Anforderungen an die erforderlichen Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) detailliert geregelt und müssen in mindestens dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Ein aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 ist zwingend erforderlich, wobei dieser nicht älter als drei Monate sein darf. Ergänzend ist ein detaillierter Lageplan in einem Mindestmaßstab von 1:500 vorzulegen, der die Darstellung und Bemaßung sowohl der bestehenden als auch der geplanten baulichen Anlagen umfasst.

Kosten einer Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern

Die Kostenstruktur für Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem differenzierten System, das sowohl die Komplexität der zu prüfenden Fragen als auch den erwarteten Prüfaufwand berücksichtigt.

KostenartBetragBehördengebühren73,– € bis 3.570,– € (je nach Prüfaufwand)ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Besonders vorteilhaft: Die Gebühr für einen Vorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies verhindert eine Doppelbelastung und schafft einen Anreiz für die Nutzung des Bauvoranfrageverfahrens.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung


Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen


Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde


Bearbeitungszeit: 8–12 Wochen (typisch für Deutschland)

Schritt 4: Bescheiderstellung


Gültigkeit: 3 Jahre

Eine Besonderheit in Mecklenburg-Vorpommern ist das Fehlen einer gesetzlich festgelegten Bearbeitungsfrist für Bauvoranfragen. Dies ermöglicht eine gründliche Prüfung auch komplexer Sachverhalte, kann jedoch zu variablen Bearbeitungszeiten führen.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Mecklenburg-Vorpommern

Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern werden häufig für folgende Vorhaben gestellt:

Zuständige Behörden in Mecklenburg-Vorpommern

Die Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem dezentralisierten System. Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte und Landkreise sind für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig:

Kreisfreie Städte:

Landkreise:

Eine Besonderheit: Die Landeshauptstadt Schwerin nimmt seit dem 13. Dezember 2022 nur noch digitale Anträge über das Schweriner Serviceportal nach BauVorlVO M-V entgegen.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Mecklenburg-Vorpommern mit:

Unsere Architekten kennen die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und die spezifischen Verfahrensabläufe in den verschiedenen Städten und Landkreisen. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen finden Sie unter Verfahrensarten zur Baugenehmigung und Bauantrag stellen mit Architekt.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern bewegen sich zwischen 73,– € und 3.570,– € Behördengebühren, je nach Umfang des Prüfaufwandes. Hinzu kommen Architektenkosten von ca. 500,– € bis 1.500,– €. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein Vorteil: Die Vorbescheidgebühr kann bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist für Bauvoranfragen. Die typische Bearbeitungszeit liegt zwischen 8 und 12 Wochen, kann jedoch je nach Komplexität der Fragestellung und erforderlicher Beteiligung anderer Stellen variieren. Bei einfachen Fragestellungen ist auch eine schnellere Bearbeitung möglich.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweise der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich besonders bei rechtlichen Grauzonen, wenn die Behörde selbst dazu rät, bei hohen Investitionen oder wenn andere Stellen beteiligt werden müssen. Typische Anwendungsfälle sind Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen (besonders an der Küste), Befreiungen vom Bebauungsplan oder Vorhaben ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB.

Kann ein Bauvorbescheid in Mecklenburg-Vorpommern verlängert werden?

Ja, in Mecklenburg-Vorpommern kann ein Bauvorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Verlängerungsantrag vor Fristablauf eingegangen ist. Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und erfordert eine erneute Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen durch die Behörde.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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