Sie planen ein Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Mecklenburg-Vorpommern und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern unterliegt das Bauvoranfrageverfahren der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), die zuletzt durch das Gesetz vom 18. März 2025 aktualisiert wurde. Eine Besonderheit des Bundeslandes ist, dass für Bauvoranfragen keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist definiert ist – im Gegensatz zum regulären Baugenehmigungsverfahren, für das im vereinfachten Verfahren eine Dreimonatsfrist gilt.
Die Gebührenstruktur in Mecklenburg-Vorpommern ist differenziert ausgestaltet: Die Kosten für eine Bauvoranfrage bewegen sich zwischen 73,– € und 3.570,– €, wobei die genaue Gebührenhöhe vom Umfang des Prüfaufwandes abhängt. Diese erhebliche Spanne reflektiert die Vielfältigkeit der möglichen Fragestellungen – von einfachen Standortfragen bis hin zu komplexen planungsrechtlichen Bewertungen.
Ein wichtiger Vorteil in Mecklenburg-Vorpommern: Die Gebühr für einen Vorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Zudem ist eine Verlängerung des Bauvorbescheids um jeweils maximal ein Jahr möglich, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben.
Weitere Informationen zu Bauvoranfragen finden Sie auf unserer Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern
Die Anforderungen an die erforderlichen Bauvorlagen sind in der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V) detailliert geregelt und müssen in mindestens dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Ein aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 ist zwingend erforderlich, wobei dieser nicht älter als drei Monate sein darf. Ergänzend ist ein detaillierter Lageplan in einem Mindestmaßstab von 1:500 vorzulegen, der die Darstellung und Bemaßung sowohl der bestehenden als auch der geplanten baulichen Anlagen umfasst.
Kosten einer Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern
Die Kostenstruktur für Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem differenzierten System, das sowohl die Komplexität der zu prüfenden Fragen als auch den erwarteten Prüfaufwand berücksichtigt.
Besonders vorteilhaft: Die Gebühr für einen Vorbescheid kann unter Berücksichtigung eines geringeren Prüfaufwandes im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren bis zur Hälfte auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden. Dies verhindert eine Doppelbelastung und schafft einen Anreiz für die Nutzung des Bauvoranfrageverfahrens.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Mecklenburg-Vorpommern
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 8–12 Wochen (typisch für Deutschland)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Eine Besonderheit in Mecklenburg-Vorpommern ist das Fehlen einer gesetzlich festgelegten Bearbeitungsfrist für Bauvoranfragen. Dies ermöglicht eine gründliche Prüfung auch komplexer Sachverhalte, kann jedoch zu variablen Bearbeitungszeiten führen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Mecklenburg-Vorpommern
Bauvoranfragen in Mecklenburg-Vorpommern werden häufig für folgende Vorhaben gestellt:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in den Küstenregionen
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau
- Haus aufstocken
- Gewerbe in Wohnraum umnutzen
- Wohnraum in Gewerbe umnutzen
- Büro in Wohnraum umwandeln
Zuständige Behörden in Mecklenburg-Vorpommern
Die Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern folgt einem dezentralisierten System. Die unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte und Landkreise sind für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig:
Kreisfreie Städte:
- Greifswald: Untere Bauaufsichtsbehörde, Stadthaus Markt 15, 17489 Greifswald
- Neubrandenburg: Untere Bauaufsichtsbehörde, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg
- Rostock: Untere Bauaufsichtsbehörde, Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
- Schwerin: Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
- Stralsund: Untere Bauaufsichtsbehörde, Badenstraße 17, 18435 Stralsund
- Wismar: Untere Bauaufsichtsbehörde, Kopenhagener Straße 1, 23966 Wismar
Landkreise:
- Landkreis Ludwigslust-Parchim: Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
- Landkreis Nordwestmecklenburg: Börzower Weg 2, 23936 Grevesmühlen
- Landkreis Rostock: Wall 3-5, 18273 Güstrow
- Landkreis Vorpommern-Greifswald: An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
- Landkreis Vorpommern-Rügen: Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Eine Besonderheit: Die Landeshauptstadt Schwerin nimmt seit dem 13. Dezember 2022 nur noch digitale Anträge über das Schweriner Serviceportal nach BauVorlVO M-V entgegen.
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Mehr Informationen zu unseren Leistungen finden Sie unter Verfahrensarten zur Baugenehmigung und Bauantrag stellen mit Architekt.
