Sie planen ein Bauvorhaben in Hamburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Hamburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.
[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Hamburg
Hamburg hat das Bauvoranfrageverfahren vollständig digitalisiert und setzt dabei auf besonders strenge Standards. Seit der Digitalisierung können Bauvoranfragen in Hamburg ausschließlich digital und nur von Bauvorlageberechtigten eingereicht werden. Diese Regelung bedeutet, dass Privatpersonen nicht mehr selbstständig eine Bauvoranfrage stellen können, sondern zwingend einen qualifizierten Architekten oder Bauingenieur beauftragen müssen.
Die rechtliche Grundlage für Bauvoranfragen in Hamburg findet sich in § 63 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Bundesländern liegt in der Anforderung einer bereits ausgearbeiteten Grobplanung als Grundlage für die Bauvoranfrage. Anders als in anderen Regionen, wo Bauvoranfragen teilweise auch auf Basis grober Skizzen gestellt werden können, erwartet das Hamburger Bauamt eine fundierte Planungsgrundlage.
Hamburg ist in sieben Bezirke gegliedert, die jeweils über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen. Diese dezentrale Struktur ermöglicht eine ortsnähere Bearbeitung der Anträge und berücksichtigt die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Stadtteile. Für weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage besuchen Sie unsere Übersichtsseite.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Hamburg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Da Hamburg auf vollständig digitale Verfahren setzt, müssen alle Unterlagen in den vorgeschriebenen digitalen Formaten eingereicht werden. Die Digitalisierung führt zu einer Vereinheitlichung der Antragsunterlagen und kann die Qualität der eingereichten Unterlagen verbessern.
Kosten einer Bauvoranfrage in Hamburg
Die Kostenstruktur für Bauvoranfragen in Hamburg setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
Kostenart
Betrag
Behördengebühren
200,– € bis 500,– €
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten
800,– € bis 2.500,– €
Die Behördengebühren in Hamburg werden meist nach dem Zeitaufwand der Behörde berechnet, da keine Bausumme als Berechnungsgrundlage vorliegt. Bei größeren Bauvorhaben können die regulären Genehmigungsgebühren im späteren Baugenehmigungsverfahren jedoch schnell fünfstellige Beträge erreichen – hier amortisiert sich die Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit besonders.
Zusätzlich zu den behördlichen Gebühren entstehen zwingend Kosten für die Beauftragung eines Bauvorlageberechtigten, da Privatpersonen in Hamburg keine Bauvoranfragen mehr selbst stellen können. Diese Investition zahlt sich jedoch durch die höhere fachliche Qualität und bessere Erfolgsaussichten aus.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Hamburg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bezirksamt über das digitale Verfahren. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Bezirk behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt durch die zuständige Bauprüfabteilung des Bezirksamts. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 3 Monate, da die HBauO keine verbindliche Bearbeitungsfrist vorsieht.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf Antrag vor Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Hamburg
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Hamburg
In Hamburg sind Bauvoranfragen besonders relevant bei:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – aufgrund der städtischen Zweckentfremdungssatzung
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – wegen der dichten Bebauung
- Dachgeschossausbau – bei Höhenbeschränkungen in Altbauvierteln
- Haus aufstocken – in den dicht bebauten Stadtteilen
- Gewerbe in Wohnraum umnutzen – bei Loft-Umwandlungen in der HafenCity
- Wohnraum in Gewerbe umnutzen – in Mischgebieten
- Büro in Wohnraum – bei der Nachverdichtung
Besonders in den Hamburger Stadtteilen mit gemischter Bebauung oder bei Vorhaben in der Nähe der Elbe sind Bauvoranfragen oft unerlässlich, um die komplexen baurechtlichen Anforderungen zu klären.
Zuständige Behörden in Hamburg
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei den Bauprüfabteilungen der sieben Hamburger Bezirksämter:
- Bezirksamt Hamburg-Mitte: Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, Tel: 040 428 54-3448
- Bezirksamt Altona: Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg, Tel: 040 428 11-6363
- Bezirksamt Bergedorf: Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg, Tel: 040 428 91-4301
- Bezirksamt Eimsbüttel: Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg, Tel: 040 428 01-2233
- Bezirksamt Hamburg-Nord: Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg, Tel: 040 428 04-6807
- Bezirksamt Harburg: Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg, Tel: 040 428 71-2389
- Bezirksamt Wandsbek: Schloßgarten 9, 22041 Hamburg, Tel: 040 428 81-3345
Alle Bezirksämter sind auch über den Telefonischen HamburgService unter 040 42828-0 erreichbar, wo allgemeine Informationen zu Sprechzeiten, Gebührenhöhe und benötigten Unterlagen erhältlich sind.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Hamburg?
- ✓ Kostenlose Erstberatung
- ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
- ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Hamburg
Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Hamburger Bezirksämter und die spezifischen Anforderungen der digitalen Verfahren. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Erfolgsaussichten erheblich. Von der ersten Beratung bis zur Bescheiderteilung begleiten wir Sie professionell durch das gesamte Verfahren.
Besonders bei den in Hamburg häufigen Nutzungsänderungen in dicht bebauten Gebieten oder bei Vorhaben mit Bezug zur Zweckentfremdungssatzung ist unsere lokale Expertise entscheidend für den Erfolg Ihrer Bauvoranfrage.
[[banner-nutzu]]
