Sie planen ein Bauvorhaben in Hessen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Hessen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Hessen
In Hessen ist die Bauvoranfrage in § 76 der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt und bietet Bauherren die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Bauantrag kritische Rechtsfragen verbindlich zu klären. Die Hessische Bauordnung schreibt vor, dass Bauvoranfragen nur für baugenehmigungspflichtige Vorhaben gestellt werden können – bei Vorhaben nach §§ 63 und 64 HBO ist dies grundsätzlich nicht möglich.
Eine Besonderheit in Hessen ist die fortschreitende Digitalisierung der Bauverfahren durch das Bauportal Hessen (DigiBauG). Seit 2024 befinden sich Darmstadt und der Rheingau-Taunus-Kreis als erste Kommunen im Vollverfahren des digitalen Bauantrags. Das System ermöglicht eine vollständig papierlose, medienbruchfreie Bearbeitung und verspricht erhebliche Beschleunigungen der Verfahren.
Die Zuständigkeiten sind dreistufig gegliedert: Die unteren Bauaufsichtsbehörden (Kreisausschüsse, Magistrate der kreisfreien Städte) bearbeiten die Bauvoranfragen, während die Regierungspräsidien als obere Bauaufsichtsbehörden die Rechts- und Fachaufsicht ausüben. Die oberste Bauaufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sorgt für einheitliche Rechtsanwendung.
Wichtig für Antragsteller: Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Untätigkeit der Behörde gilt der Bauvorbescheid als erteilt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zur Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Hessen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die Bauvoranfrage kann nur von einem Entwurfsverfasser gestellt werden, der nach § 67 HBO bauvorlageberechtigt ist. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Bauvoranfrage von fachkundigen Personen gestellt wird, die über das notwendige Know-how verfügen.
Viele Landkreise bieten detaillierte Checklisten der erforderlichen Unterlagen an. Der Rheingau-Taunus-Kreis beispielsweise verlangt das Bauantragsformular BAB 01, den Nachweis der Bauvorlagenberechtigung, einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:1.000 sowie entsprechende Bauzeichnungen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Hessen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Hessen folgt einheitlichen Grundsätzen, die in den jeweiligen Bauaufsichtsgebührensatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte konkretisiert werden. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 40 % der regulären Bauaufsichtsgebühr betragen, wobei eine Mindestgebühr von 100,– € festgesetzt ist.
KostenpositionBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für die Bauvoranfrage wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt. Diese Regelung stellt sicher, dass Bauherren nicht doppelt belastet werden.
Die Bemessung erfolgt nach dem Umfang, in welchem durch den Vorbescheid die spätere Baugenehmigung vorweggenommen wird. Bei größeren Bauvorhaben, wo Genehmigungsgebühren oft erhebliche Beträge erreichen können, amortisiert sich die Vorabprüfung besonders.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Hessen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale Bauportal Hessen oder in analoger Form. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen (1–2 Wochen).
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeiten richten sich nach den Fristen des entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens. Bei Vorhaben nach § 65 HBO gelten die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens: 3–8 Wochen mit möglicher Verlängerung um bis zu zwei Monate.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Der Bescheid beantwortet gezielt Ihre konkreten Fragen und schafft Planungssicherheit für die nächsten Schritte.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Hessen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Hessen
In Hessen sind besonders folgende Anwendungsfälle für Bauvoranfragen relevant:
Besonders bei Sonderbauten oder denkmalgeschützten Objekten ist eine frühzeitige Abstimmung über eine Bauvoranfrage empfehlenswert. Die enge Verzahnung zwischen Denkmalschutz- und Bauaufsichtsbehörden in Hessen ermöglicht eine koordinierte Bearbeitung.
Zuständige Behörden in Hessen
Die Bauaufsicht in Hessen ist dreistufig gegliedert. Für Bauvoranfragen sind in erster Linie die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig:
Wichtige Kontakte:
Das Regierungspräsidium fungiert als obere Bauaufsichtsbehörde und ist Ansprechpartner für Fachaufsichtsbeschwerden. Bürger können sich dorthin wenden, wenn sie mit Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht einverstanden sind.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Hessen?
Planeco Building bringt umfangreiche Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der hessischen Bauaufsichtsbehörden mit. Unsere Vorteile:
Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Hessischen Bauordnung und wissen, wie die verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte ihre Ermessensspielräume ausüben. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit die Erfolgsaussichten erheblich.
Besonders wertvoll ist unser Know-how bei der Nutzung des digitalen Bauportals Hessen. Wir kennen die technischen Anforderungen und können Ihre Unterlagen optimal für die elektronische Einreichung aufbereiten.
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