Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Hessen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 4, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 4, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Hessen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Hessen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Hessen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Hessen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.


Bauvoranfrage Hessen



[[banner-nutzu]]


Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Hessen

In Hessen ist die Bauvoranfrage in § 76 der Hessischen Bauordnung (HBO) geregelt und bietet Bauherren die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Bauantrag kritische Rechtsfragen verbindlich zu klären. Die Hessische Bauordnung schreibt vor, dass Bauvoranfragen nur für baugenehmigungspflichtige Vorhaben gestellt werden können – bei Vorhaben nach §§ 63 und 64 HBO ist dies grundsätzlich nicht möglich.

Eine Besonderheit in Hessen ist die fortschreitende Digitalisierung der Bauverfahren durch das Bauportal Hessen (DigiBauG). Seit 2024 befinden sich Darmstadt und der Rheingau-Taunus-Kreis als erste Kommunen im Vollverfahren des digitalen Bauantrags. Das System ermöglicht eine vollständig papierlose, medienbruchfreie Bearbeitung und verspricht erhebliche Beschleunigungen der Verfahren.

Die Zuständigkeiten sind dreistufig gegliedert: Die unteren Bauaufsichtsbehörden (Kreisausschüsse, Magistrate der kreisfreien Städte) bearbeiten die Bauvoranfragen, während die Regierungspräsidien als obere Bauaufsichtsbehörden die Rechts- und Fachaufsicht ausüben. Die oberste Bauaufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sorgt für einheitliche Rechtsanwendung.

Wichtig für Antragsteller: Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bei Untätigkeit der Behörde gilt der Bauvorbescheid als erteilt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist nicht entschieden wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hauptseite zur Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Hessen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Die Bauvoranfrage kann nur von einem Entwurfsverfasser gestellt werden, der nach § 67 HBO bauvorlageberechtigt ist. Diese Anforderung stellt sicher, dass die Bauvoranfrage von fachkundigen Personen gestellt wird, die über das notwendige Know-how verfügen.

Viele Landkreise bieten detaillierte Checklisten der erforderlichen Unterlagen an. Der Rheingau-Taunus-Kreis beispielsweise verlangt das Bauantragsformular BAB 01, den Nachweis der Bauvorlagenberechtigung, einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:1.000 sowie entsprechende Bauzeichnungen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Hessen

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Hessen folgt einheitlichen Grundsätzen, die in den jeweiligen Bauaufsichtsgebührensatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte konkretisiert werden. Die Höhe der Gebühr kann bis zu 40 % der regulären Bauaufsichtsgebühr betragen, wobei eine Mindestgebühr von 100,– € festgesetzt ist.

KostenpositionBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Vorteil: Die Gebühr für die Bauvoranfrage wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt. Diese Regelung stellt sicher, dass Bauherren nicht doppelt belastet werden.

Die Bemessung erfolgt nach dem Umfang, in welchem durch den Vorbescheid die spätere Baugenehmigung vorweggenommen wird. Bei größeren Bauvorhaben, wo Genehmigungsgebühren oft erhebliche Beträge erreichen können, amortisiert sich die Vorabprüfung besonders.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Hessen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale Bauportal Hessen oder in analoger Form. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen (1–2 Wochen).

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Behörde prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeiten richten sich nach den Fristen des entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens. Bei Vorhaben nach § 65 HBO gelten die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens: 3–8 Wochen mit möglicher Verlängerung um bis zu zwei Monate.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Der Bescheid beantwortet gezielt Ihre konkreten Fragen und schafft Planungssicherheit für die nächsten Schritte.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Hessen

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Hessen

In Hessen sind besonders folgende Anwendungsfälle für Bauvoranfragen relevant:

Besonders bei Sonderbauten oder denkmalgeschützten Objekten ist eine frühzeitige Abstimmung über eine Bauvoranfrage empfehlenswert. Die enge Verzahnung zwischen Denkmalschutz- und Bauaufsichtsbehörden in Hessen ermöglicht eine koordinierte Bearbeitung.

Zuständige Behörden in Hessen

Die Bauaufsicht in Hessen ist dreistufig gegliedert. Für Bauvoranfragen sind in erster Linie die unteren Bauaufsichtsbehörden zuständig:

Wichtige Kontakte:

Das Regierungspräsidium fungiert als obere Bauaufsichtsbehörde und ist Ansprechpartner für Fachaufsichtsbeschwerden. Bürger können sich dorthin wenden, wenn sie mit Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörden nicht einverstanden sind.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Hessen?

Planeco Building bringt umfangreiche Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der hessischen Bauaufsichtsbehörden mit. Unsere Vorteile:

Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Hessischen Bauordnung und wissen, wie die verschiedenen Landkreise und kreisfreien Städte ihre Ermessensspielräume ausüben. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit die Erfolgsaussichten erheblich.

Besonders wertvoll ist unser Know-how bei der Nutzung des digitalen Bauportals Hessen. Wir kennen die technischen Anforderungen und können Ihre Unterlagen optimal für die elektronische Einreichung aufbereiten.



[[banner-nutzu]]

Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Hessen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Hessen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen meist zwischen 800,– € und 2.500,– €. Ein wichtiger Vorteil: Die Behördengebühr wird zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Hessen?

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach den Fristen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens. Bei Vorhaben nach § 65 HBO beträgt sie 3–8 Wochen mit möglicher Verlängerung um bis zu zwei Monate. Einfache Fragen werden oft schneller bearbeitet als komplexe Fragestellungen mit Beteiligung anderer Stellen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Hessen?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung kommen weitere Unterlagen hinzu: Bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Hessen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich bei unklaren Rechtsfragen, grenzwertigen Vorhaben oder wenn die Behörde dazu rät. Besonders sinnvoll ist sie vor größeren Investitionen, bei Nutzungsänderungen, in Gebieten ohne Bebauungsplan oder wenn mehrere Befreiungen erforderlich sind. Sie verschafft rechtsverbindliche Planungssicherheit für drei Jahre.

Kann ich die Bauvoranfrage in Hessen digital stellen?

Ja, Hessen führt schrittweise das digitale Bauportal (DigiBauG) ein. Seit 2024 sind Darmstadt und der Rheingau-Taunus-Kreis bereits im Vollverfahren. Das System ermöglicht eine vollständig papierlose Bearbeitung und soll bis Ende 2024 allen Kommunen zur Verfügung stehen. Alternativ ist weiterhin die analoge Einreichung möglich.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

arrow icon

arrow icon

arrow icon
Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right