Sie planen ein Bauvorhaben in Mantinghausen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Mantinghausen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Mantinghausen
Mantinghausen ist ein Ortsteil der Stadt Salzkotten im Kreis Paderborn und unterliegt den Bestimmungen der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018). Als untere Bauaufsichtsbehörde ist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn zuständig, das alle Bauvoranfragen für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Städte Paderborn und Delbrück bearbeitet.
Die rechtliche Grundlage für Bauvoranfragen bildet § 77 BauO NRW 2018. Gemäß dieser Bestimmung ist vor Einreichung eines Bauantrags auf Antrag zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid gilt grundsätzlich drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Besonders relevant für Mantinghausen: Die Stadt Salzkotten entwickelt kontinuierlich neue Baugebiete mit spezifischen Gestaltungsvorschriften. In den Allgemeinen Wohngebieten (WA) der Ortschaften ist in der Regel die eingeschossige offene Bauweise vorgesehen, wobei nur Einzel- oder Doppelhäuser zulässig sind. Ein Ausbau des Dachgeschosses ist grundsätzlich möglich.
Für weitere Informationen zur Hauptseite Bauvoranfrage oder spezifische Regelungen in Nordrhein-Westfalen können Sie sich an unsere Experten wenden.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Mantinghausen
Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab. Grundsätzlich benötigen Sie nur die Unterlagen, die zur Beurteilung Ihrer spezifischen Fragen erforderlich sind.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wichtig: Auch eine Bauvoranfrage für den Neubau oder Umbau eines Gebäudes muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Planeco Building stellt durch unsere qualifizierten Architekten sicher, dass alle Unterlagen fachgerecht erstellt und vollständig eingereicht werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Mantinghausen
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Mantinghausen richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW). Die Gebührenstruktur ist differenziert und berücksichtigt den unterschiedlichen Prüfungsaufwand.
Kostenart | Preisspanne |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Gebühr für die Entscheidung über die Erteilung eines Vorbescheides beträgt zwischen 50,– € und 100 % der Gebühr für eine reguläre Baugenehmigung. Bei einfachen planungsrechtlichen Vorbescheiden werden oft nur 40 bis 60 % der regulären Genehmigungsgebühr erhoben.
Wichtiger Kostenvorteil: Die Vorbescheidgebühr wird zur Hälfte auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, wenn die Bauvorlagen im Wesentlichen dem Inhalt des Vorbescheides entsprechen. Bei umfassenden Vorbescheiden erfolgt sogar eine vollständige Anrechnung.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Mantinghausen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Fehlen wichtige Dokumente oder sind Angaben unvollständig, erhalten Sie eine Nachforderung. Erst bei vollständigen Unterlagen beginnt die eigentliche Bearbeitung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde Salzkotten beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten baurechtlichen Bestimmungen.
Bearbeitungszeit: 4–6 Wochen bei Wohnbauvorhaben, bis zu 3 Monate bei komplexeren Fragestellungen
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Vorbescheid ist drei Jahre gültig und verschafft Ihnen Planungssicherheit für die nächsten Schritte.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Mantinghausen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Mantinghausen
In Mantinghausen sind besonders folgende Bauvoranfragen relevant:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Aufstockungen: Haus aufstocken oder Dachgeschossausbau
- Baufensterüberschreitungen: Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen
- Höhenüberschreitungen: Bauen über die festgesetzte Gebäudehöhe hinaus
- Gewerbliche Nutzungen: Wohnraum in Gewerbe oder Gewerbe in Wohnraum
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonderheit in Mantinghausen: Auf städtischen Bauplätzen sind ausschließlich Eigenheime zu errichten, wobei maximal zwei Wohneinheiten je Bauplatz zulässig sind. Diese Beschränkung muss bei entsprechenden Bauvoranfragen berücksichtigt werden.
Zuständige Behörden in Mantinghausen
Hauptzuständigkeit:
Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308-0
Fax: 05251 308-8888
Lokale Beratung:
Stadt Salzkotten - Fachdienst 4.5 Bauordnung, Denkmalschutz & Friedhöfe
Ansprechpartner: Herr Sprenger
Telefon: 05258 507-1145
E-Mail: m.sprenger@salzkotten.de
Das Amt für Bauen und Wohnen fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Kreisgebiet und bearbeitet alle Bauvoranfragen sowie Baugenehmigungen. Die Stadt Salzkotten bietet ergänzende Beratung zu lokalen Besonderheiten und Bebauungsplänen.
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