Sie planen ein Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Nordrhein-Westfalen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen
Die Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen wird durch § 77 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Diese rechtliche Grundlage ermöglicht es Bauherren, vor der eigentlichen Beantragung einer Baugenehmigung verbindliche Auskünfte über planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragestellungen zu erhalten.
Ein besonderes Merkmal in NRW ist die dreistufige Struktur der Bauaufsichtsbehörden: Jede Stadt über 25.000 Einwohner verfügt über eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde, während für kleinere Gemeinden die Kreise die Aufgaben übernehmen. Diese Struktur gewährleistet eine angemessene Aufgabenverteilung und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung entsprechend der Komplexität.
Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt in NRW innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage. Dies ist gesetzlich in § 71 BauO NRW festgelegt und stellt einen wichtigen Verfahrensbaustein dar, der zur Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.
Für weiterführende Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite detaillierte Erläuterungen zu Ablauf und bundesweiten Besonderheiten.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Nach § 16 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) müssen dem Antrag diejenigen Bauvorlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Die Bauvorlagen müssen grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden, bei Vorhaben im Außenbereich wird eine fünffache Einreichung empfohlen.
Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Kosten einer Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in NRW richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW). Die Tarifstelle 3.1.4.6 sieht eine Gebühr von 50 bis 100 % der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr vor.
Kostenart
Betrag
Behördengebühren
200,– € bis 500,– €
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten
800,– € bis 2.500,– €
Ein wichtiger Aspekt ist die Anrechnungsmöglichkeit: Nach der Tarifstelle 2.3.4 AVwGebO werden 50 bis 90 % der Vorbescheidgebühr auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern dem Vorbescheid ein im Wesentlichen identischer Bauantrag folgt.
Die Verlängerung der Geltungsdauer ist ebenfalls gebührenpflichtig und kostet 20 % der ursprünglichen Vorbescheidgebühr, mindestens jedoch 50,– € und höchstens 500,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (10 Arbeitstage nach § 71 BauO NRW)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 4–6 Wochen für Standardverfahren
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität der Fragestellung und der aktuellen Arbeitsbelastung der Behörden variieren. Bei Vorhaben im Außenbereich oder bei der Beteiligung mehrerer Fachstellen kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.
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Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Nordrhein-Westfalen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Nordrhein-Westfalen
Typische Bauvoranfragen in NRW betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in touristischen Regionen wie dem Sauerland
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – häufig in städtischen Gebieten
- Dachgeschossausbau mit Überschreitung der Firsthöhe
- Haus aufstocken über die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe
- Baufensterüberschreitungen in dicht bebauten Gebieten
- Nutzungsänderungen in Mischgebieten
Besonders in den Ballungsräumen Rhein-Ruhr, Köln-Düsseldorf und Münster sind Bauvoranfragen für Nachverdichtungen und Nutzungsoptimierungen sehr häufig.
Zuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen richtet sich nach der Größe der Gemeinde:
Städte über 25.000 Einwohner: Eigene untere Bauaufsichtsbehörde
Kleinere Gemeinden: Zuständiger Kreis übernimmt die Bauaufsicht
Beispiele für Kreisbehörden:
- Kreis Steinfurt: Standorte in Steinfurt und Tecklenburg
- Kreis Warendorf: Zentrale Bauaufsicht mit spezialisierten Ansprechpartnern
- Stadt Mettmann: Eigene Bauaufsichtsbehörde mit Spezialisierung nach Fachbereichen
Die Servicezeiten sind in der Regel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr, wobei zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich sind.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der BauO NRW und die unterschiedlichen Verwaltungspraxen in den verschiedenen Kreisen und Städten. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit deutlich Ihre Erfolgsaussichten.
Besonders bei komplexen Fragestellungen zu Nutzungsänderungen oder bei Vorhaben in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten oder denkmalgeschützten Ensembles profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit den örtlichen Behörden.
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