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Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 3, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 3, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Nordrhein-Westfalen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in NRW verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Nordrhein-Westfalen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Nordrhein-Westfalen

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen

Die Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen wird durch § 77 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Diese rechtliche Grundlage ermöglicht es Bauherren, vor der eigentlichen Beantragung einer Baugenehmigung verbindliche Auskünfte über planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragestellungen zu erhalten.

Ein besonderes Merkmal in NRW ist die dreistufige Struktur der Bauaufsichtsbehörden: Jede Stadt über 25.000 Einwohner verfügt über eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde, während für kleinere Gemeinden die Kreise die Aufgaben übernehmen. Diese Struktur gewährleistet eine angemessene Aufgabenverteilung und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung entsprechend der Komplexität.

Die Vollständigkeitsprüfung erfolgt in NRW innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage. Dies ist gesetzlich in § 71 BauO NRW festgelegt und stellt einen wichtigen Verfahrensbaustein dar, der zur Verfahrensbeschleunigung beitragen kann.

Für weiterführende Informationen zur Bauvoranfrage finden Sie auf unserer Hauptseite detaillierte Erläuterungen zu Ablauf und bundesweiten Besonderheiten.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Nach § 16 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) müssen dem Antrag diejenigen Bauvorlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. Die Bauvorlagen müssen grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden, bei Vorhaben im Außenbereich wird eine fünffache Einreichung empfohlen.

Betreffen die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Kosten einer Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in NRW richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW). Die Tarifstelle 3.1.4.6 sieht eine Gebühr von 50 bis 100 % der entsprechenden Baugenehmigungsgebühr vor.

Kostenart

Betrag

Behördengebühren

200,– € bis 500,– €

Architektenkosten

Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)

Gesamtkosten

800,– € bis 2.500,– €

Ein wichtiger Aspekt ist die Anrechnungsmöglichkeit: Nach der Tarifstelle 2.3.4 AVwGebO werden 50 bis 90 % der Vorbescheidgebühr auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern dem Vorbescheid ein im Wesentlichen identischer Bauantrag folgt.

Die Verlängerung der Geltungsdauer ist ebenfalls gebührenpflichtig und kostet 20 % der ursprünglichen Vorbescheidgebühr, mindestens jedoch 50,– € und höchstens 500,– €.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (10 Arbeitstage nach § 71 BauO NRW)

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 4–6 Wochen für Standardverfahren

Schritt 4: Bescheiderstellung

Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre

Die Bearbeitungszeiten können je nach Komplexität der Fragestellung und der aktuellen Arbeitsbelastung der Behörden variieren. Bei Vorhaben im Außenbereich oder bei der Beteiligung mehrerer Fachstellen kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.

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Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Nordrhein-Westfalen

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Nordrhein-Westfalen

Typische Bauvoranfragen in NRW betreffen:

Besonders in den Ballungsräumen Rhein-Ruhr, Köln-Düsseldorf und Münster sind Bauvoranfragen für Nachverdichtungen und Nutzungsoptimierungen sehr häufig.

Zuständige Behörden in Nordrhein-Westfalen

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen richtet sich nach der Größe der Gemeinde:

Städte über 25.000 Einwohner: Eigene untere Bauaufsichtsbehörde

Kleinere Gemeinden: Zuständiger Kreis übernimmt die Bauaufsicht

Beispiele für Kreisbehörden:

  • Kreis Steinfurt: Standorte in Steinfurt und Tecklenburg
  • Kreis Warendorf: Zentrale Bauaufsicht mit spezialisierten Ansprechpartnern
  • Stadt Mettmann: Eigene Bauaufsichtsbehörde mit Spezialisierung nach Fachbereichen

Die Servicezeiten sind in der Regel Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr, wobei zusätzliche Termine nach Vereinbarung möglich sind.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen?

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✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Nordrhein-Westfalen

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der BauO NRW und die unterschiedlichen Verwaltungspraxen in den verschiedenen Kreisen und Städten. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit deutlich Ihre Erfolgsaussichten.

Besonders bei komplexen Fragestellungen zu Nutzungsänderungen oder bei Vorhaben in sensiblen Bereichen wie Wasserschutzgebieten oder denkmalgeschützten Ensembles profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit den örtlichen Behörden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in NRW setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Die Gesamtkosten liegen typischerweise zwischen 800,– € und 2.500,– €, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen?

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–6 Wochen für Standardverfahren. Die Bauaufsichtsbehörde prüft zunächst innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei komplexen Fragestellungen oder der Beteiligung mehrerer Fachstellen kann sich die Bearbeitung entsprechend verlängern.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in NRW?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweise der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich besonders bei grenzwertigen Vorhaben, wenn Befreiungen erforderlich sind, bei hohen Investitionen oder wenn die Behörde selbst dazu rät. Auch bei Vorhaben ohne Bebauungsplan, wo das Einfügegebot nach § 34 BauGB greift, verschafft eine Bauvoranfrage rechtsverbindliche Planungssicherheit.

Welche Behörde ist für meine Bauvoranfrage in NRW zuständig?

Städte über 25.000 Einwohner haben eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde. Für kleinere Gemeinden ist der zuständige Kreis verantwortlich. Die genaue Zuständigkeit können Sie über das jeweilige Rathaus oder die Kreisverwaltung erfragen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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