Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Oberwesel: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Oberwesel

Oberwesel unterliegt als Stadt in Rheinland-Pfalz der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), die zum 4. Januar 2025 bedeutende Änderungen erfahren hat. Diese Novellierung bringt sowohl Erleichterungen als auch neue Anforderungen mit sich, die bei Bauvoranfragen in Oberwesel zu berücksichtigen sind.

Die Zuständigkeitsstruktur in Oberwesel ist durch die kommunale Neuordnung von 2020 geprägt. Die Stadt gehört zur Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, die durch die Fusion der ehemaligen Verbandsgemeinden Emmelshausen und St. Goar-Oberwesel entstanden ist. Bauvoranfragen sind bei der Verwaltungsstelle in der Rathausstraße 6, 55430 Oberwesel einzureichen, während die übergeordnete Bauaufsichtsbehörde die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern ist.

Eine besondere Herausforderung in Oberwesel stellt die Denkmalschutzzone "Historischer Stadtkern" dar. Bauvorhaben innerhalb dieser Zone erfordern zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 13a Denkmalschutzgesetz. Dies kann die Bearbeitungszeit verlängern und zusätzliche Auflagen zur Folge haben. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis ist dabei im Benehmen mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe zu beteiligen.

Für Nutzungsänderungen in Oberwesel gelten seit der LBauO-Novelle verschärfte Barrierefreiheitsanforderungen. Notwendige Stellplätze für Wohnungen nach dem R-Standard müssen nun ebenfalls barrierefrei gestaltet sein – ein Aspekt, der in der historischen Stadtstruktur zusätzliche Planungsherausforderungen mit sich bringen kann.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Oberwesel

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular (ausschließlich das von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis bereitgestellte offizielle Formular)
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen
  • Aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1.000
  • Lageplan mit maßstabsgetreuer Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
  • Bei Vorhaben in der Denkmalzone: Zusätzliche Unterlagen für die denkmalrechtliche Prüfung

Die Bauvoranfrage muss in mindestens dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Wichtig: Die Pläne dürfen nicht mit entfernbaren Stiften erstellt werden und müssen eine entsprechende Qualität besitzen, um prüffähig zu sein.

Kosten einer Bauvoranfrage in Oberwesel

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Oberwesel folgt der landesweiten Gebührenordnung nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 60,– € bis 3.000,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 4.500,– €

Die Obergrenze der Behördengebühren liegt bei höchstens 50 % der für eine entsprechende Baugenehmigung festgesetzten Gebühr. Für die Verlängerung der Geltungsdauer fallen separate Gebühren zwischen 60,– € und 1.000,– € an.

Die konkrete Gebührenhöhe wird individuell nach Art und Umfang des geplanten Bauvorhabens bemessen. Bei Vorhaben in der Denkmalschutzzone können zusätzliche Kosten für die denkmalrechtliche Prüfung entstehen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Oberwesel

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung bei der Verwaltungsstelle Oberwesel (Rathausstraße 6) über die Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Für Besuche ist seit dem 1. März 2022 eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Vorhaben in der Denkmalzone erfolgt die Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die fachliche Prüfung erfolgt durch die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis. Die Bearbeitungszeit beträgt nach aktuellen Erkenntnissen 3–8 Wochen, kann sich jedoch bei denkmalschutzrechtlichen Belangen verlängern.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Der rechtsverbindliche Bauvorbescheid wird erteilt mit einer Gültigkeit von vier Jahren. Diese relativ lange Geltungsdauer ermöglicht ausreichend Zeit für Planung und Vorbereitung.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Oberwesel

1. Unklare Fragestellungen

Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen

Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht

Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen

Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Denkmalschutzbestimmungen

In der historischen Innenstadt Oberwesels können denkmalschutzrechtliche Beschränkungen zur Ablehnung führen, wenn diese nicht von Anfang an mitgedacht werden.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Oberwesel

Die malerische Lage Oberwesels im UNESCO-Welterbe Mittelrheintal macht die Stadt besonders attraktiv für verschiedene Bauvorhaben:

Zuständige Behörden in Oberwesel

Erste Anlaufstelle:

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Verwaltungsstelle Oberwesel
Rathausstraße 6
55430 Oberwesel

Entscheidende Behörde:

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern/Hunsrück

Denkmalschutz:

Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis
Telefon: 06761 82 601/624

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:30–12:15 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00–18:00 Uhr
(Terminvereinbarung erforderlich)

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Oberwesel?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bringen wir die Erfahrung mit, die Ihre Bauvoranfrage in Oberwesel zum Erfolg führt:

  • Kostenlose Erstberatung – Wir analysieren Ihr Vorhaben unverbindlich
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  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit – Schneller als der Behördendurchschnitt
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  • Lokale Expertise in Oberwesel – Wir kennen die Besonderheiten der Denkmalschutzzone
  • Denkmalschutz-Erfahrung – Spezialisiert auf historische Bausubstanz
  • Bundesweites Netzwerk mit regionalen Partnern in Rheinland-Pfalz

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und die lokalen Besonderheiten in Oberwesel. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und maximieren Ihre Erfolgsaussichten.

Besonders bei Vorhaben in der Denkmalschutzzone bieten wir Ihnen den entscheidenden Vorteil: Wir kennen sowohl die bauordnungsrechtlichen als auch die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen und stimmen beide Verfahren optimal aufeinander ab.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Oberwesel?

Eine Bauvoranfrage in Oberwesel kostet zwischen 60,– € und 3.000,– € an Behördengebühren, abhängig vom Umfang des Vorhabens. Hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– €. Die Gesamtkosten liegen damit zwischen 800,– € und 4.500,– €. Bei Vorhaben in der Denkmalschutzzone können zusätzliche Kosten für die denkmalrechtliche Prüfung entstehen.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Oberwesel?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Oberwesel beträgt in der Regel 3–8 Wochen. Bei Vorhaben in der Denkmalschutzzone kann sich die Bearbeitungszeit durch die erforderliche Beteiligung der Denkmalschutzbehörde verlängern. Die Vollständigkeitsprüfung dauert etwa 1–2 Wochen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Oberwesel?

Für eine Bauvoranfrage in Oberwesel benötigen Sie das offizielle Antragsformular der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, einen aktuellen Lageplan im Maßstab 1:1.000, konkret formulierte Fragestellungen und je nach Vorhaben zusätzliche Unterlagen wie Grundrisse oder Ansichten. Bei Vorhaben in der Denkmalschutzzone sind weitere Unterlagen für die denkmalrechtliche Prüfung erforderlich.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Oberwesel besonders sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Oberwesel ist besonders sinnvoll bei Vorhaben in der Denkmalschutzzone "Historischer Stadtkern", bei Nutzungsänderungen zu Ferienwohnungen, bei geplanten Höhenüberschreitungen oder wenn Sie sich unsicher über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens sind. Auch vor größeren Investitionen verschafft sie wichtige Planungssicherheit.

Was muss ich bei der Denkmalschutzzone in Oberwesel beachten?

Bauvorhaben im historischen Stadtkern von Oberwesel erfordern zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 13a Denkmalschutzgesetz. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis muss beteiligt werden, was die Bearbeitungszeit verlängern kann. Bereits bei der Bauvoranfrage sollten denkmalschutzrechtliche Aspekte mitgedacht werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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