Sie planen ein Bauvorhaben im Saalekreis und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter im Saalekreis und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage im Saalekreis
Im Saalekreis gelten die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA), die in § 74 die rechtlichen Grundlagen für Bauvoranfragen regelt. Das zuständige Amt für Bauordnung und Denkmalschutz des Landkreises Saalekreis am Domplatz 9 in Merseburg bearbeitet alle Bauvoranfragen für den gesamten Landkreis.
Besondere Aufmerksamkeit gilt im Saalekreis dem integrierten Ansatz von Bauordnung und Denkmalschutz. Bei Vorhaben in denkmalgeschützten Bereichen oder bei denkmalgeschützten Gebäuden unterliegen Bauvoranfragen erweiterten Prüfungsanforderungen. Die topographischen Besonderheiten des Saalekreises, insbesondere in Hanglage oder in Überschwemmungsgebieten der Saale, können spezielle bauordnungsrechtliche Anforderungen auslösen.
Die Behörde bietet sowohl digitale als auch analoge Zugangswege und ist telefonisch unter 03461/40-1430 sowie per E-Mail unter bauaufsicht@saalekreis.de erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage im Saalekreis
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (Vordruck Nr. 240013)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als drei bis sechs Monate)
Die Behörde empfiehlt eine frühzeitige Rücksprache, um den konkreten Umfang der erforderlichen Unterlagen zu klären und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Kosten einer Bauvoranfrage im Saalekreis
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen im Saalekreis folgt der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO), die zuletzt im September 2024 aktualisiert wurde.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wesentlicher wirtschaftlicher Vorteil der Bauvoranfrage im Saalekreis liegt in der Anrechnungsregelung: Bis zur Hälfte der für den Vorbescheid gezahlten Gebühren können auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, sofern die Mindestgebühr für die Baugenehmigung nicht unterschritten wird.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage im Saalekreis
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt. Die Behörde führt zunächst eine Vollständigkeitsprüfung durch (1–2 Wochen). Sind Unterlagen unvollständig, erfolgt eine Nachforderung.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei planungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Bearbeitungszeit: 3 Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen. In besonderen Fällen kann die Bearbeitungszeit um weitere zwei Monate verlängert werden.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Gültigkeit: 3 Jahre mit der Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen im Saalekreis
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle im Saalekreis
Typische Bauvoranfragen im Saalekreis betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in touristisch attraktiven Gebieten
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbau bei historischen Gebäuden
- Haus aufstocken – Prüfung der zulässigen Gebäudehöhe
- Umnutzung Gewerbe in Wohnraum
- Umnutzung Wohnraum in Gewerbe
- Büro in Wohnraum umwandeln
Für Wintergärten gilt im Saalekreis eine besondere Regelung: Jeder Wintergarten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, unabhängig davon, ob er beheizt oder unbeheizt ist. Eine Bauvoranfrage ist hier besonders empfehlenswert.
Zuständige Behörden im Saalekreis
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz des Landkreises Saalekreis
Domplatz 9
06217 Merseburg
Kontakt:
Telefon: 03461/40-1430
E-Mail: bauaufsicht@saalekreis.de
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:00 Uhr
Die Behörde ist barrierefrei zugänglich und verfügt über einen Aufzug. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
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