Sie planen ein Bauvorhaben in Saarburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Saarburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Saarburg
In Saarburg gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), die am 4. Januar 2025 wichtige Änderungen erfahren hat. Die Erweiterung der Bauvorlagenberechtigung ermöglicht es nun auch staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik sowie Handwerksmeistern bestimmter Gewerke, Bauvoranfragen zu unterschreiben – unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen.
Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Saarburg liegt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Antragsannahme erfolgt über die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, die als erste Anlaufstelle für Bauherren fungiert. Diese zweistufige Struktur gewährleistet sowohl bürgernahe Beratung als auch fachlich qualifizierte Entscheidungen.
Besonders relevant für Bauvorhaben in Saarburg ist die Stellplatzablösesatzung der Stadt, die einen Ablösebetrag von 8.000,– € pro Stellplatz vorsieht. Diese hohen Kosten sollten bereits bei der Bauvoranfrage berücksichtigt werden, um realistische Kostenschätzungen für das geplante Vorhaben zu ermöglichen.
Der Landkreis Trier-Saarburg legt besonderen Schwerpunkt auf barrierefreies Bauen nach § 51 LBauO. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen bestimmte Wohnungen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein – ein Aspekt, der bereits in der Bauvoranfrage geklärt werden sollte.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Saarburg
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) konkretisiert in § 9 die Mindestanforderungen. Wichtig ist, dass die Unterlagen zur Beurteilung Ihrer spezifischen Fragestellungen geeignet sind, ohne bereits alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Details aufweisen zu müssen.
Kosten einer Bauvoranfrage in Saarburg
Die Gebühren für Bauvoranfragen in Saarburg werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben. Diese sieht einen Gebührenrahmen von 30,68 € bis 2.556,46 € vor, abhängig von der Komplexität des Vorhabens.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Bei der Gebührenbemessung werden der Rohbauwert des geplanten Bauvorhabens, die Herstellungskosten oder der Zeitaufwand für die Bearbeitung berücksichtigt. Für die Verlängerung der Geltungsdauer werden 30 % der ursprünglichen Gebühr erhoben, mindestens jedoch 30,68 € und höchstens 511,29 €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Saarburg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen und verzögern das Verfahren erheblich.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung dauert je nach Komplexität 3–8 Wochen. Einfache Fragen zur Bebaubarkeit werden schneller bearbeitet als komplexe technische Fragestellungen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf schriftlichen Antrag vor Fristablauf verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Saarburg
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Saarburg
Die Bauvoranfrage in Saarburg wird häufig bei folgenden Vorhaben eingesetzt:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung, Gewerbe in Wohnraum oder Büro in Wohnraum
- Aufstockungen: Haus aufstocken oder Dachgeschossausbau
- Teilungen: Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Befreiungen: Überschreitung von Baufenstern, Höhenbegrenzungen oder Abstandsflächen
- Stellplatzfragen: Klärung der Stellplatzverpflichtung und Möglichkeiten der Ablösung
Besonders in der historischen Altstadt von Saarburg sind Fragen zur Einfügung in die Umgebungsbebauung und zum Denkmalschutz häufige Themen in Bauvoranfragen.
Zuständige Behörden in Saarburg
Für Bauvoranfragen in Saarburg sind folgende Behörden zuständig:
Antragsannahme:
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Schlossberg 6
54439 Saarburg
Telefon: +49 6581 81-0
E-Mail: buergertelefon@saarburg-kell.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30–12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00–16:00 Uhr
Entscheidung:
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1
54292 Trier
Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17608
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr, Freitag 9:00–13:00 Uhr
Ansprechpartnerin für das Gebiet Saarburg: Michaela Schu
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