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Bauvoranfrage in Saarburg: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Saarburg genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Saarburg verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Saarburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Saarburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Saarburg

In Saarburg gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), die am 4. Januar 2025 wichtige Änderungen erfahren hat. Die Erweiterung der Bauvorlagenberechtigung ermöglicht es nun auch staatlich geprüften Technikern der Fachrichtung Bautechnik sowie Handwerksmeistern bestimmter Gewerke, Bauvoranfragen zu unterschreiben – unter bestimmten Qualifikationsvoraussetzungen.

Die Zuständigkeit für Bauvoranfragen in Saarburg liegt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Antragsannahme erfolgt über die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, die als erste Anlaufstelle für Bauherren fungiert. Diese zweistufige Struktur gewährleistet sowohl bürgernahe Beratung als auch fachlich qualifizierte Entscheidungen.

Besonders relevant für Bauvorhaben in Saarburg ist die Stellplatzablösesatzung der Stadt, die einen Ablösebetrag von 8.000,– € pro Stellplatz vorsieht. Diese hohen Kosten sollten bereits bei der Bauvoranfrage berücksichtigt werden, um realistische Kostenschätzungen für das geplante Vorhaben zu ermöglichen.

Der Landkreis Trier-Saarburg legt besonderen Schwerpunkt auf barrierefreies Bauen nach § 51 LBauO. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen bestimmte Wohnungen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein – ein Aspekt, der bereits in der Bauvoranfrage geklärt werden sollte.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Saarburg

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Die Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) konkretisiert in § 9 die Mindestanforderungen. Wichtig ist, dass die Unterlagen zur Beurteilung Ihrer spezifischen Fragestellungen geeignet sind, ohne bereits alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Details aufweisen zu müssen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Saarburg

Die Gebühren für Bauvoranfragen in Saarburg werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben. Diese sieht einen Gebührenrahmen von 30,68 € bis 2.556,46 € vor, abhängig von der Komplexität des Vorhabens.

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Bei der Gebührenbemessung werden der Rohbauwert des geplanten Bauvorhabens, die Herstellungskosten oder der Zeitaufwand für die Bearbeitung berücksichtigt. Für die Verlängerung der Geltungsdauer werden 30 % der ursprünglichen Gebühr erhoben, mindestens jedoch 30,68 € und höchstens 511,29 €.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Saarburg

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Unvollständige Anträge führen zu Nachforderungen und verzögern das Verfahren erheblich.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung dauert je nach Komplexität 3–8 Wochen. Einfache Fragen zur Bebaubarkeit werden schneller bearbeitet als komplexe technische Fragestellungen.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf schriftlichen Antrag vor Fristablauf verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Saarburg

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Saarburg

Die Bauvoranfrage in Saarburg wird häufig bei folgenden Vorhaben eingesetzt:

Besonders in der historischen Altstadt von Saarburg sind Fragen zur Einfügung in die Umgebungsbebauung und zum Denkmalschutz häufige Themen in Bauvoranfragen.

Zuständige Behörden in Saarburg

Für Bauvoranfragen in Saarburg sind folgende Behörden zuständig:

Antragsannahme:

Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
Schlossberg 6
54439 Saarburg
Telefon: +49 6581 81-0
E-Mail: buergertelefon@saarburg-kell.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30–12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00–16:00 Uhr

Entscheidung:

Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1
54292 Trier
Telefon: +49 651 715-0
Fax: +49 651 715-17608

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr, Freitag 9:00–13:00 Uhr

Ansprechpartnerin für das Gebiet Saarburg: Michaela Schu

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Saarburg?

Planeco Building bietet Ihnen den kompletten Service für Ihre Bauvoranfrage in Saarburg:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
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  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Saarburg

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz und die lokalen Besonderheiten in Saarburg. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

Besonders bei der Stellplatzablösesatzung und den Anforderungen an barrierefreies Bauen profitieren Sie von unserer lokalen Erfahrung. Wir berücksichtigen alle relevanten Aspekte bereits bei der Antragstellung und vermeiden kostspielige Nachforderungen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Saarburg?

Die Gesamtkosten für eine Bauvoranfrage in Saarburg liegen zwischen 800,– € und 2.500,– €. Die Behördengebühren betragen 200,– € bis 500,– €, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Zeitaufwand. Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren für Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Saarburg?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Saarburg beträgt in der Regel 3–8 Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Einfache Fragen zur grundsätzlichen Bebaubarkeit werden schneller bearbeitet als komplexe technische Fragestellungen. Die Vollständigkeitsprüfung dauert zusätzlich 1–2 Wochen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Saarburg?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen und Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Saarburg sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Saarburg lohnt sich bei unklaren Rechtsfragen, geplanten Nutzungsänderungen, Befreiungen vom Bebauungsplan oder wenn hohe Investitionen anstehen. Besonders bei der hohen Stellplatzablöse von 8.000,– € pro Stellplatz sollten Sie die Stellplatzverpflichtung vorab klären. Auch bei Vorhaben in der historischen Altstadt ist eine Bauvoranfrage zur Klärung der Einfügung empfehlenswert.

Wie lange ist ein Bauvorbescheid in Saarburg gültig?

Ein Bauvorbescheid in Saarburg ist grundsätzlich 4 Jahre gültig, sofern er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss. Für die Verlängerung werden 30 % der ursprünglichen Gebühr erhoben, mindestens jedoch 30,68 € und höchstens 511,29 €.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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