Sie planen ein Bauvorhaben in Solingen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Solingen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.
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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Solingen
Die Bauvoranfrage in Solingen unterliegt der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ergänzt. Die städtische Bauaufsicht am Walter-Scheel-Platz 1 ist für die meisten privaten und gewerblichen Bauvorhaben zuständig, während komplexere industrielle Anlagen der Bezirksregierung Düsseldorf obliegen.
Eine besondere lokale Regelung betrifft die Abstandsflächen im Innenstadtbereich von Solingen-Ohligs. Die städtische Satzung vom 14. April 1992 ermöglicht es, geringere Abstandsflächen als die in § 6 BauO NRW vorgeschriebenen Maße zuzulassen – eine Reduzierung um bis zu 50 % ist möglich, wenn dies zur Wahrung der historischen Bedeutung erforderlich ist.
Die Novellierung der Landesbauordnung NRW von 2024 bringt wichtige Änderungen mit sich: Die Genehmigungsfreistellung wurde auf Wohngebäude bis Gebäudeklasse vier ausgeweitet, und Bauanträge können nun per E-Mail eingereicht werden. Dies modernisiert die Verfahren und kann zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen.
Für weiterführende Informationen besuchen Sie unsere Hauptseite zur Bauvoranfrage, wo Sie detaillierte Informationen zu bundesweiten Anforderungen finden.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Solingen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die städtische Bauaufsicht Solingen prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang, ob die Bauvoranfrage vollständig ist. Erst bei vollständigen Unterlagen beginnt die offizielle Bearbeitungszeit.
Kosten einer Bauvoranfrage in Solingen
Die Gebührenstruktur in Solingen folgt der AVwGebO NRW und richtet sich nach der Komplexität des Vorhabens:
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Spezifische Gebührensätze in Solingen:
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Solingen
Einreichung beim Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege am Walter-Scheel-Platz 1. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die zuständigen Sachbearbeiter. Die Bearbeitungszeit beträgt für einfache planungsrechtliche Vorbescheide etwa 4–6 Wochen, bei komplexeren Vorhaben können es 2–3 Monate werden.
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist nur für die explizit gestellten Fragen bindend.
Besonderheit in Solingen: Die Stadt bietet für bestimmte kleinere Bauvorhaben einen Service der "Schnellen Baugenehmigung" an, der deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten ohne zusätzliche Kosten ermöglicht.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Solingen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Solingen
Typische Bauvoranfragen in Solingen betreffen:
Besonders in den historischen Bereichen von Solingen-Ohligs können die reduzierten Abstandsflächenregelungen relevant werden.
Zuständige Behörden in Solingen
Walter-Scheel-Platz 1
42651 Solingen
Telefon: 0212 290-4284
E-Mail: bauaufsicht@solingen.de
Geografische Zuständigkeiten der Sachbearbeiter:
Jan-Dirk Drüke
Telefon: 0212 290-4280
E-Mail: j.drueke@solingen.de
Für komplexere industrielle Anlagen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Solingen?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Solingen mit:
Unsere Architekten sind mit der BauO NRW und den lokalen Solinger Regelungen bestens vertraut. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und maximieren Ihre Erfolgsaussichten.
Die geografische Zuständigkeitsaufteilung der Solinger Bauaufsicht nutzen wir gezielt: Durch die direkte Kommunikation mit dem für Ihr Stadtgebiet zuständigen Sachbearbeiter verkürzen wir Abstimmungswege und beschleunigen das Verfahren.
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