Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Solingen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Solingen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Solingen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Solingen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Solingen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Solingen

Die Bauvoranfrage in Solingen unterliegt der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) und wird durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ergänzt. Die städtische Bauaufsicht am Walter-Scheel-Platz 1 ist für die meisten privaten und gewerblichen Bauvorhaben zuständig, während komplexere industrielle Anlagen der Bezirksregierung Düsseldorf obliegen.

Eine besondere lokale Regelung betrifft die Abstandsflächen im Innenstadtbereich von Solingen-Ohligs. Die städtische Satzung vom 14. April 1992 ermöglicht es, geringere Abstandsflächen als die in § 6 BauO NRW vorgeschriebenen Maße zuzulassen – eine Reduzierung um bis zu 50 % ist möglich, wenn dies zur Wahrung der historischen Bedeutung erforderlich ist.

Die Novellierung der Landesbauordnung NRW von 2024 bringt wichtige Änderungen mit sich: Die Genehmigungsfreistellung wurde auf Wohngebäude bis Gebäudeklasse vier ausgeweitet, und Bauanträge können nun per E-Mail eingereicht werden. Dies modernisiert die Verfahren und kann zu kürzeren Bearbeitungszeiten führen.

Für weiterführende Informationen besuchen Sie unsere Hauptseite zur Bauvoranfrage, wo Sie detaillierte Informationen zu bundesweiten Anforderungen finden.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Solingen

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Die städtische Bauaufsicht Solingen prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang, ob die Bauvoranfrage vollständig ist. Erst bei vollständigen Unterlagen beginnt die offizielle Bearbeitungszeit.

Kosten einer Bauvoranfrage in Solingen

Die Gebührenstruktur in Solingen folgt der AVwGebO NRW und richtet sich nach der Komplexität des Vorhabens:

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Spezifische Gebührensätze in Solingen:

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Solingen


Einreichung beim Stadtdienst Planung, Mobilität und Denkmalpflege am Walter-Scheel-Platz 1. Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen.


Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.


Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch die zuständigen Sachbearbeiter. Die Bearbeitungszeit beträgt für einfache planungsrechtliche Vorbescheide etwa 4–6 Wochen, bei komplexeren Vorhaben können es 2–3 Monate werden.


Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser ist nur für die explizit gestellten Fragen bindend.

Besonderheit in Solingen: Die Stadt bietet für bestimmte kleinere Bauvorhaben einen Service der "Schnellen Baugenehmigung" an, der deutlich verkürzte Bearbeitungszeiten ohne zusätzliche Kosten ermöglicht.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Solingen


Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.


Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.


Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.


Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.


Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Solingen

Typische Bauvoranfragen in Solingen betreffen:

Besonders in den historischen Bereichen von Solingen-Ohligs können die reduzierten Abstandsflächenregelungen relevant werden.

Zuständige Behörden in Solingen


Walter-Scheel-Platz 1

42651 Solingen

Telefon: 0212 290-4284

E-Mail: bauaufsicht@solingen.de

Geografische Zuständigkeiten der Sachbearbeiter:


Jan-Dirk Drüke

Telefon: 0212 290-4280

E-Mail: j.drueke@solingen.de

Für komplexere industrielle Anlagen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Solingen?

Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen in Solingen mit:

Unsere Architekten sind mit der BauO NRW und den lokalen Solinger Regelungen bestens vertraut. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und maximieren Ihre Erfolgsaussichten.

Die geografische Zuständigkeitsaufteilung der Solinger Bauaufsicht nutzen wir gezielt: Durch die direkte Kommunikation mit dem für Ihr Stadtgebiet zuständigen Sachbearbeiter verkürzen wir Abstimmungswege und beschleunigen das Verfahren.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Solingen?

Die Kosten einer Bauvoranfrage in Solingen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Die genauen Gebühren richten sich nach der Komplexität Ihres Vorhabens und werden nach der AVwGebO NRW berechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Solingen?

Die Bearbeitungszeit in Solingen beträgt für einfache planungsrechtliche Vorbescheide etwa 4–6 Wochen. Bei komplexeren Vorhaben, die eine umfassende Prüfung nach § 34 oder § 35 BauGB erfordern, können 2–3 Monate erforderlich werden. Die städtische Bauaufsicht prüft zunächst innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Solingen?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben sind zusätzlich Ansichten, Grundrisse, alte Baugenehmigungen oder Brandschutznachweise erforderlich. Die städtische Bauaufsicht am Walter-Scheel-Platz 1 berät Sie gerne zu den spezifischen Anforderungen.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Solingen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Solingen besonders bei Nutzungsänderungen, wenn Sie sich in rechtlichen Grauzonen bewegen oder wenn die Behörde selbst dazu rät. Auch vor größeren Investitionen oder bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich verschafft sie Ihnen verbindliche Planungssicherheit, bevor Sie teure Planungsleistungen beauftragen.

Welche Besonderheiten gelten in Solingen-Ohligs?

Im Innenstadtbereich von Solingen-Ohligs gelten besondere Abstandsflächenregelungen. Die städtische Satzung von 1992 ermöglicht eine Reduzierung der Abstandsflächen um bis zu 50 %, wenn dies zur Wahrung der historischen Bedeutung des Stadtkerns erforderlich ist. Diese Sonderregelung muss in der Bauvoranfrage explizit beantragt und begründet werden.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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