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Bauvoranfrage in Stuttgart: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Stuttgart genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Stuttgart verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Stuttgart und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Stuttgart und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Stuttgart



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Stuttgart

Stuttgart als Landeshauptstadt Baden-Württembergs unterliegt der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), die in § 57 die Grundlagen für Bauvoranfragen regelt. Die Stadt hat bereits seit Januar 2022 die digitale Antragstellung für alle baurechtlichen Verfahren eingeführt und nimmt damit eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein.

Das Baurechtsamt Stuttgart in der Eberhardstraße 33 fungiert sowohl als Gemeindeverwaltung als auch als untere Baurechtsbehörde. Diese Doppelfunktion vereinfacht die Verfahrensabläufe erheblich, da keine Weiterleitung zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen erforderlich ist. Die Behörde beschäftigt etwa 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist in geografische Abteilungen (Mitte, Nord, Neckar, Filder) untergliedert.

Besonderheit in Stuttgart: Alle Anträge müssen über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) in digitaler Form eingereicht werden. Dabei sind spezielle Formatvorgaben zu beachten – Bauvorlagen müssen als archivfähige PDF-Dateien mit "sprechenden" Dateinamen übermittelt werden.

Für eine detaillierte Übersicht über Bauvoranfragen besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Stuttgart

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular (digital über das Online-Portal)
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

In Stuttgart gelten besonders strenge Anforderungen an die Dateibenennung. Unspezifische Namen wie "Dokument1.pdf" führen zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Verwenden Sie stattdessen aussagekräftige Bezeichnungen wie "Lageplan_Maßstab_1-500.pdf".

Kosten einer Bauvoranfrage in Stuttgart

Die Gebührenstruktur in Stuttgart folgt einem zeitbasierten Abrechnungssystem. Nach der aktuellen Preis- und Gebührenliste des Baurechtsamts Stuttgart beträgt die Grundgebühr 28,50,– € je angefangene Viertelstunde. Für Beratungen unter einer Viertelstunde fallen keine Gebühren an.

KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Bei komplexeren Bauvoranfragen mit umfangreichen rechtlichen Prüfungen können die Kosten entsprechend höher ausfallen. Die endgültigen Gebühren stehen erst nach Abschluss der Bearbeitung fest, da sie vom individuellen Prüfungsaufwand abhängen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Stuttgart

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale Serviceportal. Die Vollständigkeitsprüfung dauert gemäß § 54 LBO Baden-Württemberg maximal zehn Arbeitstage.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen wie die Denkmalschutzbehörde, Brandschutzbehörde oder bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen der Gemeinderat beteiligt.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Baurechtsamt Stuttgart. Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt gemäß § 57 Absatz 2 LBO einen Monat nach Vollständigkeitsfeststellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren.

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt in Stuttgart vier Monate ab Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, wobei einfachere Fälle oft deutlich schneller bearbeitet werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Stuttgart

1. Unklare Fragestellungen

Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen

Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht

Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen

Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte

Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Stuttgart

In Stuttgart sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:

Die topografischen Besonderheiten Stuttgarts mit Hanglagen und begrenzten Bauflächen führen häufig zu Fragen bezüglich Höhenbegrenzungen und Abstandsflächen.

Zuständige Behörden in Stuttgart

Das Baurechtsamt Stuttgart ist die zuständige Behörde für alle Bauvoranfragen in der Landeshauptstadt:


Eberhardstraße 33

70173 Stuttgart


Telefon: 0711 21660100

E-Mail: BSBauen@stuttgart.de


Montag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag und Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 bis 18:00 Uhr

Persönliche Beratungen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über den Online-Terminservice möglich.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Stuttgart?











Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Stuttgarter Baurechtsamts und die Besonderheiten der baden-württembergischen Landesbauordnung. Wir stellen sicher, dass Ihre Bauvoranfrage alle digitalen Formatvorgaben erfüllt und strategisch optimal formuliert ist.

Die Digitalisierung der Verfahren in Stuttgart seit 2022 bringt Vorteile, erfordert aber auch spezielle Kenntnisse der technischen Anforderungen. Planeco Building beherrscht diese Anforderungen und sorgt für eine reibungslose Antragstellung.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Stuttgart?

Eine Bauvoranfrage in Stuttgart kostet zwischen 800,– € und 2.500,– € insgesamt. Die Behördengebühren betragen 200,– € bis 500,– €, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– €. Das Baurechtsamt Stuttgart rechnet zeitbasiert ab – 28,50,– € je angefangene Viertelstunde. Beratungen unter einer Viertelstunde sind kostenfrei.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Stuttgart?

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in Stuttgart maximal vier Monate ab Vollständigkeit der Unterlagen. Nach § 57 LBO Baden-Württemberg muss die Behörde jedoch innerhalb eines Monats entscheiden. Die Vollständigkeitsprüfung dauert maximal zehn Arbeitstage. Einfache Fälle werden oft deutlich schneller bearbeitet.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Stuttgart?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Vorhaben kommen Ansichten, Grundrisse, alte Baugenehmigungen oder eine detaillierte Baubeschreibung hinzu. Wichtig in Stuttgart: Alle Dateien müssen als PDF mit "sprechenden" Namen über das digitale Serviceportal eingereicht werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Stuttgart sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Stuttgart bei Nutzungsänderungen, Höhenüberschreitungen, Baufensterüberschreitungen oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Besonders bei den typischen Stuttgarter Hanglagen mit begrenzten Bauflächen entstehen oft Fragen zu Abstandsflächen und Höhenbegrenzungen, die eine Bauvoranfrage klären kann.

Kann ich eine Bauvoranfrage in Stuttgart online stellen?

Ja, seit Januar 2022 müssen alle baurechtlichen Anträge in Stuttgart digital über das Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de) eingereicht werden. Papierform ist ausgeschlossen. Die Anträge können jederzeit online gestellt werden und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. Eine zukünftige Umstellung auf die Landesplattform ViBa ist geplant.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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