Sie planen ein Bauvorhaben in Uelzen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Uelzen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Uelzen
Die Bauvoranfrage in Uelzen wird vom Amt für Bauordnung und Kreisplanung des Landkreises Uelzen als untere Bauaufsichtsbehörde bearbeitet. Seit 2024 ist das elektronische Verfahren über das Niedersächsische Antragssystem (NAVO2) grundsätzlich das Regelverfahren, wobei aufgrund technischer Schwierigkeiten derzeit noch Papieranträge akzeptiert werden.
Als Besonderheit in Uelzen bietet die Behörde eine kostenlose unverbindliche Beratung vor der formellen Antragstellung an. Diese Beratung hilft dabei zu klären, ob eine Bauvoranfrage überhaupt erforderlich ist oder ob die gewünschten Informationen auf anderem Wege erhalten werden können.
Die rechtlichen Grundlagen folgen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), wobei § 73 NBauO das Verfahren der Bauvoranfrage regelt. Für professionelle Planer steht eine spezielle Online-Plattform Bauen zur Verfügung, die erweiterte Funktionalitäten wie Einsicht in Bauakten und automatische E-Mail-Benachrichtigungen bietet.
Die Zuständigkeiten sind geografisch aufgeteilt: Während das Landkreis-Bauamt für das gesamte Kreisgebiet zuständig ist, verfügt die Hansestadt Uelzen über einen eigenen Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften, arbeitet aber bei bauaufsichtlichen Verfahren eng mit dem Landkreis zusammen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Uelzen
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Wichtig in Uelzen: Für das Einreichen einer Bauvoranfrage ist grundsätzlich keine qualifizierte Entwurfsverfasserin oder kein qualifizierter Entwurfsverfasser erforderlich. Die Behörde kann jedoch im Einzelfall entsprechende fachliche Nachweise fordern, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Kosten einer Bauvoranfrage in Uelzen
Die Gebührenstruktur in Uelzen folgt der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) und wird häufig nach Zeitaufwand berechnet:
Kostenposition | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Der aktuelle Stundensatz für zeitaufwandsbasierte Berechnungen beträgt 127,– € netto (151,13 € brutto). Diese Anpassung erfolgte zuletzt im Juni 2024. Besonderheit in Uelzen: Die Gebühren werden auch dann erhoben, wenn der Antrag zurückgezogen wird – der bis zur Rücknahme entstandene Zeitaufwand wird in Rechnung gestellt.
Für Verlängerungen von Bauvorbescheiden gelten gesonderte Regelungen: Die Gebühr beträgt 20 % der jeweiligen Grundgebühr, mindestens jedoch 90,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Uelzen
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim Amt für Bauordnung und Kreisplanung des Landkreises Uelzen. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer konkreten Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in Uelzen typischerweise 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und erforderlichen Beteiligungen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der drei Jahre gültig ist und echte Planungssicherheit bietet.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Uelzen
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Uelzen
Typische Bauvoranfragen in Uelzen betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders relevant in der touristisch attraktiven Heideregion
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – häufig in gewachsenen Wohngebieten
- Dachgeschossausbau zur Wohnraumerweiterung
- Haus aufstocken bei begrenzten Grundstücksflächen
- Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum in der Innenstadt
- Büro in Wohnraum umwandeln
Zuständige Behörden in Uelzen
Amt für Bauordnung und Kreisplanung des Landkreises Uelzen
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Amtsleiter: Herr U. Frohloff
Stellvertretender Amtsleiter: Herr E. Sparmann
Die Zuständigkeiten sind geografisch aufgeteilt, wobei verschiedene Sachbearbeiter für unterschiedliche Gemeindebereiche im Landkreis verantwortlich sind. Für eine persönliche Beratung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Zusätzlich verfügt die Hansestadt Uelzen über einen eigenen Fachbereich Planung, Bauaufsicht und Liegenschaften unter der Leitung von Michael Kopske, arbeitet aber bei bauaufsichtlichen Verfahren eng mit dem Landkreis zusammen.
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