Sie planen ein Bauvorhaben in Wedemark und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Wedemark und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Wedemark
In Wedemark gelten die Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die am 1. Juli 2024 mit umfangreichen Änderungen in Kraft getreten ist. Die neuen Regelungen bringen erhebliche Erleichterungen für Baumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden mit sich und vereinfachen das Bauen in Niedersachsen erheblich.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde für Wedemark ist die Region Hannover als untere Bauaufsichtsbehörde. Das Team Baurecht und Fachaufsicht der Region Hannover führt die Fachaufsicht über die Bauämter der Regionsstädte und -gemeinden, wozu auch Wedemark gehört. Der Fachbereich Bauen der Region Hannover mit Sitz in der Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover, ist für die Bearbeitung von Bauvoranfragen nach § 73 NBauO zuständig.
Eine Besonderheit in Wedemark betrifft den Baumschutz in bestimmten Ortslagen: In den Ortslagen Bissendorf-Wietze und Wennebostel-Wietze gilt eine spezielle Baumschutzsatzung. Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Bauvoranfrage gestellt, müssen im Lageplan alle geschützten Bäume mit Standort, Art und Stammumfang eingetragen werden. Diese lokale Besonderheit kann bei Bauvoranfragen entscheidend sein und sollte frühzeitig berücksichtigt werden.
Die aktuellen Änderungen der NBauO 2024 haben besonders das Bauen im Bestand vereinfacht. Mit der neuen "Umbauordnung" (§ 85a NBauO) können bei Aufstockungen, Umbauten oder Ausbauten bestehender Gebäude die Standards auf ein niedrigeres, aber verantwortbares Niveau abgesenkt werden – sofern Standsicherheit und Brandschutz gewährleistet bleiben.
Für Bauvoranfragen in Wedemark bedeutet dies neue Möglichkeiten bei Nutzungsänderungen und Umbaumaßnahmen. Die Hauptseite Bauvoranfrage bietet weitere Details zu den bundesweiten Regelungen.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Wedemark
Die benötigten Unterlagen für eine Bauvoranfrage in Wedemark richten sich nach den spezifischen Fragestellungen Ihres Vorhabens. Die Gemeinde Wedemark bietet seit Februar 2023 die Möglichkeit, Bauanträge digital über die Homepage zu stellen – dies gilt auch für Bauvoranfragen und beschleunigt das Verfahren erheblich.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
- Bei Grundstücken in den Ortslagen Bissendorf-Wietze und Wennebostel-Wietze: Einzeichnung aller geschützten Bäume im Lageplan mit Art, Standort und Stammumfang
Planeco Building prüft Ihre vorhandenen Unterlagen kostenfrei und identifiziert die für Ihre spezifischen Fragen in Wedemark erforderlichen Dokumente. Wir kennen die lokalen Besonderheiten und begleiten Sie sicher durch das gesamte Verfahren.
Kosten einer Bauvoranfrage in Wedemark
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Wedemark setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen. Da keine Bausumme als Berechnungsgrundlage vorliegt, erfolgt die Abrechnung meist nach dem Zeitaufwand der Behörde.
Kostenposition | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Bei größeren Bauvorhaben können die regulären Genehmigungsgebühren im vollständigen Baugenehmigungsverfahren schnell fünfstellige Beträge erreichen. Hier amortisiert sich die Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit durch eine Bauvoranfrage besonders.
Die Gebühren können bis zur Hälfte auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet werden – ein weiterer Vorteil der Bauvoranfrage in Wedemark. Bei förmlichen Bescheiden können Bauherren mit einem Aufwand in Höhe von bis zu einem Prozent der Baukosten beziehungsweise 40 bis 60 % der Kosten einer Baugenehmigung rechnen.
Planeco Building bietet transparente Kosten inklusive aller Leistungen – von der Unterlagenerstellung über die Abstimmung mit dem Bauamt bis zur Begleitung durch das gesamte Verfahren.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Wedemark
Das Verfahren für Bauvoranfragen in Wedemark folgt einem strukturierten Ablauf, der durch die Digitalisierung der Gemeinde beschleunigt wurde. Die Region Hannover als zuständige Bauaufsichtsbehörde bietet bereits digitale Bauantragsverfahren an, was auch Bauvoranfragen zugute kommt.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt der Region Hannover oder digital über die Homepage der Gemeinde Wedemark. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert in der Regel 1–2 Wochen. Bei Planeco Building stellen wir sicher, dass Ihr Antrag bereits beim ersten Eingang vollständig ist.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde Wedemark förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die Region Hannover prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften der NBauO. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 3 Monate, oft aber deutlich schneller bei klar formulierten Fragen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der drei Jahre gültig ist und echte Planungssicherheit für Ihr Vorhaben in Wedemark bietet.
Die aktuellen Verfahrenserleichterungen durch die NBauO-Novelle 2024 haben auch positive Auswirkungen auf Bauvoranfragen. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei bestimmten Wohnbauvorhaben nach drei Monaten kann auch bei entsprechenden Bauvoranfragen greifen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Wedemark
Eine abgelehnte Bauvoranfrage kostet Zeit, Geld und kann Ihr gesamtes Vorhaben gefährden. Die häufigsten Ablehnungsgründe lassen sich jedoch vermeiden:
1. Unklare Fragestellungen
Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein. Beispiel einer guten Fragestellung: "Ist eine Überschreitung der festgesetzten Höhe um 1 m zulässig?"
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen
Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Besonders in Wedemark: Vergessen Sie nicht die Einzeichnung geschützter Bäume in den relevanten Ortslagen.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht
Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt. Die Bewertung nach § 34 BauGB (Einfügegebot) ist oft nur über eine Bauvoranfrage rechtsverbindlich möglich.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen
Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen. Die neuen Erleichterungen der NBauO 2024 gelten nur, wenn Brandschutz und Standsicherheit gewährleistet bleiben.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte
Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen. Die NBauO 2024 hat zwar die Grenzabstände verringert, dennoch müssen Nachbarrechte beachtet werden.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen in Wedemark und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Wedemark
In Wedemark sind besonders folgende Bauvoranfragen häufig:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Dachgeschossausbauten: Besonders bei bestehenden Gebäuden profitieren Sie von den neuen Erleichterungen der NBauO 2024 – Dachgeschossausbau
- Aufstockungen: Haus aufstocken mit reduzierten Grenzabständen
- Gewerbliche Nutzungsänderungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Die neuen Regelungen der NBauO 2024 eröffnen besonders beim Bauen im Bestand neue Möglichkeiten. Die "Umbauordnung" (§ 85a NBauO) ermöglicht Abweichungen von geltenden Standards, wenn Standsicherheit und Brandschutz gewährleistet sind.
Zuständige Behörden in Wedemark
Für Bauvoranfragen in Wedemark ist die Region Hannover als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig:
- Fachbereich Bauen der Region Hannover
- Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover
- Servicebüro Bauen: 0511 616-22200
Das Team Baurecht und Fachaufsicht der Region Hannover führt die Fachaufsicht über die Bauämter der Regionsstädte und -gemeinden, einschließlich Wedemark. Bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der örtlichen Bauämter tritt das Team als Widerspruchsbehörde auf.
Die Gemeinde Wedemark selbst bietet seit 2023 digitale Bauantragsverfahren über ihre Homepage an, was auch die Einreichung von Bauvoranfragen vereinfacht und beschleunigt.
Für Fragen zum Baumschutz in den Ortslagen Bissendorf-Wietze und Wennebostel-Wietze ist die Region Hannover (Untere Naturschutzbehörde) zuständig, wo die entsprechende Satzung mit dem Kennzeichen LB-H 33 geführt wird.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Wedemark?
Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennt Planeco Building die spezifischen Anforderungen in Wedemark und der Region Hannover genau. Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern verstehen die lokalen Besonderheiten – von der Baumschutzsatzung bis zu den neuen Möglichkeiten der NBauO 2024.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- ✓ Kostenlose Erstberatung – Wir prüfen Ihr Vorhaben unverbindlich
- ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge – Bewährte Expertise auch in Wedemark
- ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit – Schneller als der Behördendurchschnitt
- ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Wedemark
- ✓ Kenntnis der NBauO 2024 – Wir nutzen alle neuen Möglichkeiten für Ihr Vorhaben
- ✓ Digitale Abwicklung – Passend zur digitalen Infrastruktur in Wedemark
Besonders bei Vorhaben in den baumschutzrelevanten Ortslagen oder bei komplexen Nutzungsänderungen zahlt sich unsere lokale Erfahrung aus. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen Ihre Genehmigungschancen erheblich.
Die aktuellen Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung eröffnen neue Möglichkeiten – lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Ihr Vorhaben in Wedemark optimal realisiert werden kann.
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