Nutzungsänderung

Bauvoranfrage in Wesel: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Wesel genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Wesel verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Wesel und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Wesel und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Wesel [[banner-nutzu]]

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Wesel

Die Stadt Wesel verfügt über eine eigene Bauaufsichtsbehörde im Fachbereich 1 - Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Bauordnung. Das Team Bauordnung und Denkmalschutz ist für alle Bauvoranfragen zuständig und bietet umfassende Beratung bei komplexen Fragestellungen.

Als Hansestadt am Rhein gelten in Wesel besondere Anforderungen für die Innenstadt. Die Gestaltungssatzung Nr. 18 "Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Wesel" vom 14. September 2023 regelt detailliert die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Stadtkern. Diese Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben und muss bei Bauvoranfragen im Innenstadtbereich berücksichtigt werden.

Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Wesel vom 13. September 2023 ist seit September 2024 in Kraft und regelt die Stellplatzanforderungen für verschiedene Nutzungsarten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind beispielsweise 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen, mit besonderen Regelungen für den Innenstadtbereich.

Mit der neuen BauO NRW 2024, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, können Bauanträge erstmals per E-Mail eingereicht werden. Die Stadt Wesel hat ihre Verfahren entsprechend modernisiert und ermöglicht die digitale Übermittlung an bauen@wesel.de.

Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Wesel

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Bei gewerblichen Betrieben ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Je nach Grundstücksverhältnissen können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Berechnungen der Abstandsflächen und ein Stellplatznachweis erforderlich werden.

Die Anforderungen an die Qualifikation der Entwurfsverfasser hängen vom Gegenstand der Bauvoranfrage ab. Bei Fragen zur Errichtung oder Änderung von Gebäuden müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern erstellt sein.

Kosten einer Bauvoranfrage in Wesel

Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Die Kosten variieren je nach Umfang der zu prüfenden Fragestellungen:

Kostenart Betrag
Behördengebühren 200,– € bis 500,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Die Gebühr richtet sich nach der Tarifstelle 3.1.4.6 der AVwGebO NRW und beträgt zwischen 50 und 100 % der Gebühr für entsprechende Baugenehmigungsverfahren. Für einen umfassenden Vorbescheid werden 100 % der entsprechenden Tarifstelle berechnet.

Bei Nutzungsänderungen werden die zu ändernden Quadratmeter für die Gebührenermittlung herangezogen: die ersten 100 m² mit 2,– € pro m² und jeder weitere m² mit 0,50 € pro m².

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Wesel

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim Bauamt der Stadt Wesel (Team Bauordnung und Denkmalschutz). Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen - der Gemeinderat fasst einen entsprechenden Beschluss.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung Ihrer konkreten Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Die digitale Einreichung per E-Mail an bauen@wesel.de kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Alternativ ist die postalische Übermittlung an Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel möglich.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Wesel

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Wesel

Typische Bauvoranfragen in Wesel betreffen:

Besonders in der historischen Innenstadt von Wesel sind gestalterische Aspekte und Denkmalschutzbelange häufig Gegenstand von Bauvoranfragen.

Zuständige Behörden in Wesel

Für Bauvoranfragen in der Stadt Wesel ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel zuständig. Diese ist im Fachbereich 1 - Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Bauordnung organisiert.

Kontaktdaten:

  • E-Mail: bauen@wesel.de
  • Adresse: Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel
  • Telefon: 0281/203-2437, 0281/203-2435, 0281/203-2438

Öffnungszeiten:

  • Montag: 8:30-12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
  • Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
  • Freitag: 8:30-12:00 Uhr

Wichtiger Hinweis: Der Kreis Wesel ist nur für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck zuständig. Bürger der Stadt Wesel wenden sich direkt an die Stadtverwaltung.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Wesel?

Planeco Building bringt die Erfahrung aus über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen mit und kennt die spezifischen Anforderungen der Weseler Bauaufsichtsbehörde:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Wesel

Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Gestaltungssatzung für die Innenstadt und die aktuellen Stellplatzanforderungen. Wir berücksichtigen die digitalen Einreichungsmöglichkeiten und stellen sicher, dass Ihre Bauvoranfrage vollständig und rechtssicher formuliert ist.

Durch unsere Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten in Wesel können wir bereits im Vorfeld einschätzen, welche Fragen strategisch sinnvoll sind und wie die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens stehen.

[[banner-nutzu]]
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
In Rekordzeit zum Bauantrag mit Planeco Building.
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Ratgeber: Nutzungsänderung zur Ferienwohnung 
Genehmigung schnell sichern
Hohe Bußgelder vermeiden
Mit 10-Punkte-Checkliste zum Erfolg
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Wesel?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Wesel setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt sollten Sie mit Gesamtkosten von 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Die Gebühren richten sich nach der AVwGebO NRW und dem Umfang der zu prüfenden Fragestellungen.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Wesel?

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen die Vollständigkeit Ihrer Bauvoranfrage. Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und ob weitere Stellen beteiligt werden müssen. Die digitale Einreichung per E-Mail kann die Bearbeitungszeit verkürzen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Wesel?

Grundsätzlich benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Art Ihrer Fragen können zusätzlich Ansichten, Grundrisse, Schnitte, eine aktuelle Flurkarte (nicht älter als 6 Monate) und bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen erforderlich sein.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Wesel sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Wesel ist besonders sinnvoll bei Nutzungsänderungen, geplanten Höhenüberschreitungen, Vorhaben in der historischen Innenstadt oder wenn Sie sich unsicher über die Genehmigungsfähigkeit Ihres Projekts sind. Sie verschafft Ihnen Planungssicherheit vor größeren Investitionen und verhindert teure Fehlplanungen.

Gilt die Gestaltungssatzung auch für meine Bauvoranfrage in Wesel?

Ja, wenn sich Ihr Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Wesel befindet, müssen die gestalterischen Vorgaben bei der Bauvoranfrage berücksichtigt werden. Die Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben einschließlich Neubauten, An- oder Umbauten und Fassadengestaltungen im Stadtkern.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

arrow icon

arrow icon

arrow icon
Was Sie auch interessieren könnte

Verwandte Artikel für Bauherren

arrow right
arrow right