Sie planen ein Bauvorhaben in Wesel und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Wesel und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Wesel
Die Stadt Wesel verfügt über eine eigene Bauaufsichtsbehörde im Fachbereich 1 - Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Bauordnung. Das Team Bauordnung und Denkmalschutz ist für alle Bauvoranfragen zuständig und bietet umfassende Beratung bei komplexen Fragestellungen.
Als Hansestadt am Rhein gelten in Wesel besondere Anforderungen für die Innenstadt. Die Gestaltungssatzung Nr. 18 "Gestaltungssatzung für die Innenstadt von Wesel" vom 14. September 2023 regelt detailliert die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Stadtkern. Diese Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen Vorhaben und muss bei Bauvoranfragen im Innenstadtbereich berücksichtigt werden.
Die neue Stellplatzsatzung der Stadt Wesel vom 13. September 2023 ist seit September 2024 in Kraft und regelt die Stellplatzanforderungen für verschiedene Nutzungsarten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind beispielsweise 1,5 Stellplätze je Wohneinheit nachzuweisen, mit besonderen Regelungen für den Innenstadtbereich.
Mit der neuen BauO NRW 2024, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, können Bauanträge erstmals per E-Mail eingereicht werden. Die Stadt Wesel hat ihre Verfahren entsprechend modernisiert und ermöglicht die digitale Übermittlung an bauen@wesel.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Wesel
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Bei gewerblichen Betrieben ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Die Flurkarte darf nicht älter als sechs Monate sein. Je nach Grundstücksverhältnissen können Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Berechnungen der Abstandsflächen und ein Stellplatznachweis erforderlich werden.
Die Anforderungen an die Qualifikation der Entwurfsverfasser hängen vom Gegenstand der Bauvoranfrage ab. Bei Fragen zur Errichtung oder Änderung von Gebäuden müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern erstellt sein.
Kosten einer Bauvoranfrage in Wesel
Die Gebührenerhebung erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Die Kosten variieren je nach Umfang der zu prüfenden Fragestellungen:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Gebühr richtet sich nach der Tarifstelle 3.1.4.6 der AVwGebO NRW und beträgt zwischen 50 und 100 % der Gebühr für entsprechende Baugenehmigungsverfahren. Für einen umfassenden Vorbescheid werden 100 % der entsprechenden Tarifstelle berechnet.
Bei Nutzungsänderungen werden die zu ändernden Quadratmeter für die Gebührenermittlung herangezogen: die ersten 100 m² mit 2,– € pro m² und jeder weitere m² mit 0,50 € pro m².
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Wesel
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim Bauamt der Stadt Wesel (Team Bauordnung und Denkmalschutz). Die Prüfung auf Vollständigkeit erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen - der Gemeinderat fasst einen entsprechenden Beschluss.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer konkreten Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die digitale Einreichung per E-Mail an bauen@wesel.de kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Alternativ ist die postalische Übermittlung an Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel möglich.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Wesel
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Wesel
Typische Bauvoranfragen in Wesel betreffen:
- Nutzungsänderungen: Umwandlung zur Ferienwohnung oder Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus
- Höhenüberschreitungen: Wenn die geplante Gebäudehöhe die Festsetzungen des Bebauungsplans überschreitet
- Baufensterüberschreitungen: Bei geringfügigen Überschreitungen der überbaubaren Grundstücksfläche
- Dachgeschossausbau: Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Dachausbauten
- Aufstockungen: Wenn zusätzliche Geschosse geplant sind
- Gewerbliche Nutzungen: Gewerbe in Wohnraum oder Wohnraum in Gewerbe
- Büroumwandlungen: Büro in Wohnraum
Besonders in der historischen Innenstadt von Wesel sind gestalterische Aspekte und Denkmalschutzbelange häufig Gegenstand von Bauvoranfragen.
Zuständige Behörden in Wesel
Für Bauvoranfragen in der Stadt Wesel ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel zuständig. Diese ist im Fachbereich 1 - Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Bauordnung organisiert.
Kontaktdaten:
- E-Mail: bauen@wesel.de
- Adresse: Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel
- Telefon: 0281/203-2437, 0281/203-2435, 0281/203-2438
Öffnungszeiten:
- Montag: 8:30-12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
- Freitag: 8:30-12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis: Der Kreis Wesel ist nur für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck zuständig. Bürger der Stadt Wesel wenden sich direkt an die Stadtverwaltung.
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Durch unsere Erfahrung mit den lokalen Gegebenheiten in Wesel können wir bereits im Vorfeld einschätzen, welche Fragen strategisch sinnvoll sind und wie die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens stehen.
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