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Bauvoranfrage in Wörrstadt: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Wörrstadt genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Wörrstadt verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Wörrstadt und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Wörrstadt und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Wörrstadt

In Wörrstadt gelten spezifische Verfahrensregeln, die sich von anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz unterscheiden. Die Zuständigkeit ist zweistufig organisiert: Die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt fungiert als erste Anlaufstelle, während die endgültige Entscheidung bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms als unterer Bauaufsichtsbehörde liegt.

Alle Antragsunterlagen für Bauvoranfragen müssen in dreifacher Ausfertigung über die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt eingereicht werden. Diese Anforderung gewährleistet, dass alle beteiligten Stellen über die notwendigen Unterlagen verfügen. Die Verbandsgemeinde betont eine pragmatische Herangehensweise mit formlosen Anträgen, wobei jedoch eine klare Projektbeschreibung und Skizzen beigefügt werden sollten.

Besonders wichtig ist das zweistufige Verfahren: Nach der Einreichung bei der Verbandsgemeindeverwaltung wird zunächst das gemeindliche Einvernehmen hergestellt, bevor die Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms den eigentlichen Bauvorbescheid erteilt. Dieses Verfahren gewährleistet, dass sowohl örtliche Belange als auch übergeordnete bauaufsichtliche Bestimmungen berücksichtigt werden.

Die rechtlichen Grundlagen folgen der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, wobei am 4. Januar 2025 wichtige Änderungen in Kraft getreten sind, die neue Regelungen für die Bauvorlagenberechtigung einführen.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Wörrstadt

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Nach den Angaben der Kreisverwaltung Alzey-Worms genügt für die Mindestausstattung ein amtlicher Lageplan vom Katasteramt und ein Anschreiben unter dem Betreff "Bauvoranfrage". Ergänzend können Skizzen und Fotografien eingereicht werden, wobei alle Unterlagen so aufbereitet sein müssen, dass eine sachgerechte baurechtliche Beurteilung möglich ist.

Kosten einer Bauvoranfrage in Wörrstadt

Die Gebührenerhebung für Bauvoranfragen in Wörrstadt folgt der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen nach dem Bauordnungsrecht. Diese landesweite Regelung gewährleistet eine einheitliche Gebührenstruktur in ganz Rheinland-Pfalz.

Kostenart Preis
Behördengebühren 30,68,– € bis 2.556,46,– €
Architektenkosten Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten 800,– € bis 2.500,– €

Eine wichtige Kostenersparnis bietet sich bei der späteren Beantragung einer Baugenehmigung: Die für einen Bauvorbescheid festgesetzte Gebühr kann bis zu 50 % auf die Gebühr für die nachfolgende Baugenehmigung angerechnet werden. Die Verlängerung der Geltungsdauer kostet 30 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 30,68,– € und höchstens 511,29,– €.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Wörrstadt

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Einreichung beim zuständigen Bauamt über die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt. Prüfung auf Vollständigkeit durch die Behörde (1–2 Wochen).

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms führt die fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Praxis bis zu drei Monate, abhängig von der Komplexität und aktuellen Arbeitsbelastung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Erteilung des rechtsverbindlichen Bauvorbescheids mit einer Gültigkeit von vier Jahren. Bei Bedarf kann die Gültigkeitsdauer vor Ablauf verlängert werden.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Wörrstadt

1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.

2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.

4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.

5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Wörrstadt

Die Bauvoranfrage eignet sich besonders für folgende Situationen in Wörrstadt:

Besonders in der historisch gewachsenen Struktur von Wörrstadt sind Fragen zur Einfügung in die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB häufig relevant.

Zuständige Behörden in Wörrstadt

Erste Anlaufstelle:
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Straße Zum Römergrund 5
55286 Wörrstadt
Telefon: 06732 601-0
Webseite: www.vgwoerrstadt.de

Entscheidende Behörde:
Kreisverwaltung Alzey-Worms (untere Bauaufsichtsbehörde)
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Telefon: 06731 408-0

Die Kreisverwaltung verfügt über barrierefreie Zugänge und kostenfreie Parkplätze. Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, zusätzlich Mo/Di 14:00-16:00 Uhr und Do 14:00-18:00 Uhr.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Wörrstadt?

Planeco Building bringt die lokale Expertise für Wörrstadt mit und kennt die spezifischen Anforderungen der Verbandsgemeindeverwaltung und Kreisverwaltung Alzey-Worms:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung
  • ✓ Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • ✓ Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • ✓ 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • ✓ Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • ✓ Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Wörrstadt

Unsere Architekten kennen die zweistufige Zuständigkeitsstruktur in Wörrstadt und stellen sicher, dass Ihre Bauvoranfrage von Anfang an vollständig und korrekt formuliert ist. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Bauvorbescheid.

Die Bauvoranfrage ist besonders in Wörrstadt ein effektives Instrument zur Risikovermeidung. Mit der vierjährigen Gültigkeitsdauer und der möglichen Anrechnung auf spätere Genehmigungsgebühren investieren Sie nicht nur in Planungssicherheit, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Wörrstadt?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Wörrstadt setzen sich aus Behördengebühren von 30,68,– € bis 2.556,46,– € und Architektenkosten zusammen. Insgesamt sollten Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Ein wichtiger Vorteil: Die Behördengebühr wird bis zu 50 % auf eine spätere Baugenehmigung angerechnet.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Wörrstadt?

Die Bearbeitungszeit in Wörrstadt beträgt in der Praxis bis zu drei Monate. Die Dauer hängt von der Komplexität Ihrer Fragen und der aktuellen Arbeitsbelastung der Kreisverwaltung Alzey-Worms ab. Vollständige und präzise Antragsunterlagen können die Bearbeitung erheblich beschleunigen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Wörrstadt?

Für eine Bauvoranfrage in Wörrstadt benötigen Sie mindestens einen amtlichen Lageplan und ein Anschreiben mit konkreten Fragestellungen. Je nach Vorhaben können zusätzlich Grundrisse, Ansichten oder alte Baugenehmigungen erforderlich sein. Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Wörrstadt sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage lohnt sich in Wörrstadt besonders bei Nutzungsänderungen, Höhenüberschreitungen oder wenn sich Ihr Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen muss. Auch vor größeren Investitionen oder Grundstückskäufen verschafft sie wichtige Planungssicherheit.

Wie gültig ist ein Bauvorbescheid in Wörrstadt?

Ein Bauvorbescheid in Wörrstadt ist vier Jahre gültig und rechtsverbindlich für die explizit gestellten Fragen. Die Gültigkeitsdauer kann vor Ablauf verlängert werden, wobei zusätzliche Gebühren von 30 % der ursprünglichen Gebühr anfallen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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