Wer in Zossen ein Grundstück bebauen, ein Gebäude umnutzen oder ein bestehendes Haus erweitern möchte, steht oft vor einer zentralen Frage: Ist das überhaupt genehmigungsfähig? Genau dafür gibt es die Bauvoranfrage – ein verbindliches Verfahren nach § 75 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), mit dem Sie einzelne, entscheidungsrelevante Fragen zu Ihrem Vorhaben klären lassen können, bevor Sie einen vollständigen Bauantrag einreichen. Das Ergebnis ist ein rechtsverbindlicher Bauvorbescheid – keine unverbindliche Auskunft, sondern eine behördliche Entscheidung, die Sie für Ihr weiteres Vorhaben nutzen können.
Gerade in Zossen ist diese Vorabklärung besonders sinnvoll: Viele Grundstücke liegen in Waldflächen innerhalb von Wohnbaugebietslagen, in ehemaligen Wochenendsiedlungen oder in historisch sensiblen Bereichen rund um Wünsdorf. Wer hier ohne Vorbescheid direkt einen Bauantrag stellt, riskiert nicht nur Ablehnungen – sondern auch verlorene Planungskosten.
[[banner-nutzu]]Zuständigkeit in Zossen: Stadt und Landkreis im Zusammenspiel
Ein häufiges Missverständnis vorweg: Die Stadt Zossen ist nicht die Bauaufsichtsbehörde. Das Bauamt der Stadt am Marktplatz 20 ist für das gemeindliche Einvernehmen zuständig – also dafür, ob die Gemeinde einem Vorhaben zustimmt, das von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abweicht. Die eigentliche Bauaufsicht und damit die Bearbeitung Ihrer Bauvoranfrage liegt beim Landkreis Teltow-Fläming, Technische Bauaufsicht, in Luckenwalde (Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde).
Für Vorhaben in Zossen sind folgende Ansprechpersonen beim Landkreis zuständig:
- Büromitarbeiterin Frau Pätzold: 03371 608-4311
- Büromitarbeiterin Frau Templin: 03371 608-4348
- Prüfgruppenleiterin Frau I. Fischer: 03371 608-4327
Wichtig: Mündliche Auskünfte beim Bauamt sind nicht rechtsverbindlich. Eine verbindliche Klärung Ihres Vorhabens ist ausschließlich im förmlichen Antragsverfahren möglich – also über die Bauvoranfrage oder den Bauantrag selbst.
Kosten einer Bauvoranfrage in Zossen
Die Gebühren richten sich nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) und variieren je nach Art und Komplexität der gestellten Fragen:
- Bauordnungsrechtliche Fragen (z.B. Abstandsflächen, Stellplätze): 200,– € bis 3.000,– € netto Behördengebühr
- Planungsrechtliche Fragen (z.B. Zulässigkeit einer Nutzungsänderung, Bebaubarkeit eines Grundstücks): 400,– € bis 15.000,– € netto Behördengebühr
- Architekten- und Planungskosten für die Erstellung der Unterlagen: ab 500,– € netto
Für ein typisches Bauvorhaben in Zossen – etwa eine Nutzungsänderung oder eine Erweiterung im Bestand – sollten Sie mit Gesamtkosten von 800,– € bis 2.500,– € netto rechnen. Bei komplexen Fragestellungen mit mehreren Themen (z.B. planungsrechtliche Zulässigkeit plus Denkmalschutzverträglichkeit) können die Kosten bis auf 4.500,– € netto steigen.
Ein wichtiger Vorteil: Bis zu 80 % der Behördengebühren für die Bauvoranfrage werden auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern Sie denselben Sachverhalt beantragen. Die Bauvoranfrage ist damit keine reine Zusatzausgabe, sondern eine Vorauszahlung auf das Genehmigungsverfahren – mit dem Mehrwert der frühzeitigen Planungssicherheit.
Hinzu kommen können Beratungskosten der Behörde: Die erste Stunde ist kostenfrei, ab der zweiten Stunde fallen 97,– € je angefangene Stunde an.
Ablauf der Bauvoranfrage beim Landkreis Teltow-Fläming
- Vorbereitung und Frageformulierung: Definieren Sie präzise, welche Fragen Sie beantwortet haben möchten. Die Qualität des Vorbescheids steht und fällt mit der Präzision der gestellten Fragen – zu vage formulierte Fragen führen zu unbrauchbaren Bescheiden, zu breit gefasste Fragen erhöhen Gebühren und Bearbeitungszeit unnötig.
- Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung: Einreichung der Unterlagen beim Landkreis Teltow-Fläming. Die Behörde prüft binnen 1–2 Wochen, ob die Unterlagen vollständig sind. Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen und verzögern das Verfahren.
- Beteiligung von Fachstellen: Je nach Fragestellung werden weitere Behörden einbezogen – etwa das Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) in Wünsdorf bei denkmalschutzrelevanten Vorhaben oder das Landesamt für Umwelt bei umweltrelevanten Fragen. Bei Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen muss die Stadt Zossen ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen.
- Fachliche Prüfung durch die Bauaufsicht: Die eigentliche Prüfung dauert 3–8 Wochen. Realistisch sollten Sie für das Gesamtverfahren – von der Einreichung vollständiger Unterlagen bis zum Bescheid – mit etwa 3 Monaten rechnen.
- Vorbescheid: Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid. In Brandenburg gilt dieser grundsätzlich 6 Jahre. Ausnahme: Bei Fragen, die denkmalschutz- oder naturschutzrechtliche Aspekte betreffen, verkürzt sich die Geltungsdauer auf 3 Jahre. Der Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde – und über die Konzentrationswirkung auch andere beteiligte Behörden – für die geklärten Fragen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von der Art Ihrer Fragestellung ab. Grundsätzlich erforderlich sind:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan / Flurkarte im Maßstab 1:1.000
- Konkret und präzise formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung kommen hinzu:
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte (bei bauordnungsrechtlichen Fragen)
- Baubeschreibung
- Bestehende Baugenehmigungen für das Gebäude
- Nachweis der Erschließung (Wasser, Abwasser, Zufahrt)
Sobald bauordnungsrechtliche Themen wie Abstandsflächen oder Brandschutz Teil der Anfrage sind, müssen die Unterlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – also einem zugelassenen Architekten – erstellt und unterzeichnet werden. Betrifft Ihre Anfrage ausschließlich planungsrechtliche Fragen (z.B. ob eine bestimmte Nutzung in einem Gebiet grundsätzlich zulässig ist), ist das nicht zwingend erforderlich – in der Praxis aber dennoch empfehlenswert, um Fehler bei der Frageformulierung zu vermeiden.
Bei Vorhaben, die Aufstockungen, Dachgeschossausbauten oder tragende Eingriffe umfassen, empfiehlt es sich, parallel zur Bauvoranfrage auch die statische Machbarkeit prüfen zu lassen. Ein genehmigungsfähiges Vorhaben, das an der Tragstruktur scheitert, ist kein Gewinn. Der Standsicherheitsnachweis sollte deshalb frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Besonderheiten in Zossen: Was Sie kennen sollten
Waldflächen innerhalb von Wohnbaugebietslagen
Viele Grundstücke in Zossen und den umliegenden Ortsteilen sind im Kataster als Waldfläche ausgewiesen – liegen aber innerhalb von Wohnbaugebieten. Hier reicht die Bauvoranfrage allein oft nicht aus: Zusätzlich kann eine Waldumwandlungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetz Brandenburg erforderlich sein. Wer das erst nach dem Vorbescheid herausfindet, verliert wertvolle Zeit. Klären Sie diesen Punkt deshalb bereits bei der Vorbereitung Ihrer Bauvoranfrage.
Wochenendsiedlungen und Dauerwohnnutzung
In Zossen-Wünsdorf und den angrenzenden Ortsteilen gibt es zahlreiche ehemalige Wochenendsiedlungen. Die Umnutzung eines Wochenendhauses zu einer dauerhaften Wohnnutzung ist planungsrechtlich nicht automatisch zulässig – insbesondere wenn der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan die Fläche als Wochenendhausgebiet ausweist. Eine Nutzungsänderung ist in diesen Fällen genehmigungspflichtig, und die Bauvoranfrage ist der sinnvolle erste Schritt, um die Erfolgsaussichten zu klären.
Denkmalschutz in Wünsdorf
Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) hat seinen Sitz in Wünsdorf. Bei Bauvorhaben in historisch sensiblen Bereichen – etwa im Bereich der ehemaligen Militäranlagen – werden denkmalschutzrechtliche Prüfungen Teil des Verfahrens. Das verlängert die Bearbeitungszeit und kann die Geltungsdauer des Vorbescheids auf 3 Jahre verkürzen.
Veränderungssperren beachten
In Teilen Zossens bestehen aktive Veränderungssperren, etwa für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Siedlung Neuhof". Eine Veränderungssperre kann ein Bauvorhaben vollständig blockieren – unabhängig davon, ob es planungsrechtlich sonst zulässig wäre. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Grundstück von einer Veränderungssperre betroffen ist.
Digitale Antragstellung: aktueller Stand
Seit Mai 2025 können Bauanträge nach § 64 BbgBO im Landkreis Teltow-Fläming über das Virtuelle Bauamt Brandenburg (VBA) digital eingereicht werden. Für Bauvoranfragen steht das digitale Verfahren noch nicht zur Verfügung – diese müssen weiterhin in Papierform beim Landkreis eingereicht werden.
Häufige Fehler bei Bauvoranfragen in Zossen
- Zu vage Fragestellungen: „Ist mein Grundstück bebaubar?" ist keine verwertbare Frage für einen Vorbescheid. Präzise wäre: „Ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer Grundfläche von 120 m² auf dem Grundstück Flurstück X planungsrechtlich zulässig?"
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente führen zu Nachforderungen und können das Verfahren um Wochen verzögern. Planeco Building prüft Unterlagen vor Einreichung auf Vollständigkeit.
- Vorbescheid mit Baugenehmigung verwechseln: Der Vorbescheid berechtigt nicht zum Baubeginn. Er klärt nur die gestellten Fragen – nicht das gesamte Vorhaben.
- Denkmalschutz nicht berücksichtigt: In Wünsdorf und angrenzenden Bereichen kann das Übersehen denkmalschutzrechtlicher Anforderungen zu Ablehnungen führen.
- Waldflächen-Status nicht geprüft: Wer nicht weiß, dass sein Grundstück als Waldfläche eingetragen ist, plant an der Realität vorbei.
- Statik nicht parallel geprüft: Bei Aufstockungen und Umbauten sollte die strukturelle Machbarkeit nicht erst nach dem Vorbescheid geklärt werden. Die Kosten für einen Statiker sind überschaubar im Vergleich zu den Folgekosten einer späten Erkenntnis.
Wann lohnt sich die Bauvoranfrage – und wann nicht?
Die Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn ein oder mehrere Aspekte Ihres Vorhabens planungsrechtlich oder bauordnungsrechtlich unklar sind – und wenn die Kosten einer Fehlplanung oder eines gescheiterten Bauantrags die Kosten der Bauvoranfrage übersteigen. Das ist bei fast allen Vorhaben ab einem Bauvolumen von 100.000,– € der Fall: Genehmigungsgebühren liegen typischerweise bei 0,4–0,8 % der Bausumme – ein gescheiterter Bauantrag kostet also nicht nur Nerven, sondern auch Geld.
Besonders empfehlenswert ist die Bauvoranfrage vor einem Grundstückskauf: Als potenzieller Käufer haben Sie ein berechtigtes Interesse und können die Bauvoranfrage stellen, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Das gibt Ihnen verbindliche Planungssicherheit – und schützt Sie vor dem Kauf eines Grundstücks, das sich nicht wie geplant bebauen lässt.
Planeco Building begleitet Bauherren in Zossen und dem gesamten Landkreis Teltow-Fläming von der Frageformulierung bis zur Einreichung – mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauvorhaben und einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen für die Vorbereitung der Unterlagen. Wenn Sie wissen möchten, welche Fragen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind, sprechen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos.


















