Nutzungsänderung

Leistungsphasen des Architekten (HOAI): Was steckt dahinter?

August 4, 2026
Update:
August 4, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
August 4, 2026
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August 4, 2026
Die HOAI teilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen mit festen Honorar-Prozentsätzen. Wir erklären, welche Phase was umfasst, warum eine Teilbeauftragung oft ausreicht und wie Planeco Building Bauherren gezielt bei LPH 1 bis 4 unterstützt.

Wer zum ersten Mal einen Architekten beauftragt, stößt unweigerlich auf die neun Leistungsphasen und fragt sich: Muss ich wirklich alles davon bezahlen? Die kurze Antwort lautet: Nein. Die HOAI erlaubt es ausdrücklich, nur die Phasen zu beauftragen, die Ihr Vorhaben tatsächlich erfordert. Wer das versteht, trifft bessere Entscheidungen – und beauftragt gezielt nur das, was sein Vorhaben wirklich braucht.

Das Thema kurz und kompakt

  • HOAI-Leistungsphasen: Die HOAI teilt den gesamten Planungs- und Bauprozess in neun Leistungsphasen auf – jede mit einem festen Honorar-Prozentsatz, von 2 % (LPH 1) bis 32 % (LPH 8).
  • Teilbeauftragung möglich: Für eine Nutzungsänderung oder eine reine Baugenehmigung reichen in der Regel LPH 1 bis 4 aus. Die weiteren Phasen sind bei solchen Vorhaben häufig nicht erforderlich.
  • Freie Honorarvereinbarung: Seit der HOAI-Novelle 2021 ist das Architektenhonorar frei vereinbar; die Prozentsätze dienen weiterhin als anerkannte Marktorientierung.
  • Bedarfsgerecht planen: Planeco Building übernimmt genau die Leistungsphasen, die Ihr Vorhaben braucht – transparent, digital und deutschlandweit.

Was sind die Leistungsphasen des Architekten nach HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, ist eine deutsche Rechtsverordnung. Sie strukturiert die Leistung von Architekten und Ingenieuren in neun aufeinanderfolgende Abschnitte – die Leistungsphasen (LPH 1 bis 9). Jede Phase fasst mehrere sogenannte Grundleistungen zusammen und ist mit einem prozentualen Anteil am Gesamthonorar bewertet.

Wichtig: Leistungsphasen sind keine Bauphasen auf der Baustelle. Der Begriff bezeichnet Planungs- und Betreuungsabschnitte, von der ersten Idee bis zur Mängelbegehung nach der Fertigstellung. Viele Phasen sind abgeschlossen, bevor die erste Schaufel Erde bewegt wird.

Experten-Tipp: Die HOAI unterscheidet zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen. Grundleistungen sind jene Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind (§ 3 Abs. 2 HOAI) – sie sind in der Honorarberechnung enthalten. Besondere Leistungen gehen darüber hinaus, etwa aufwendige Variantenuntersuchungen oder spezielle Gutachten, und werden gesondert vereinbart.

Was regelt die HOAI-Novelle 2021?

Seit der HOAI-Novelle 2021 ist das Honorar nicht mehr an gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstsätze gebunden, sondern frei vereinbar. Ausgelöst wurde die Änderung durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Juli 2019 (Rs. C-377/17), der die bisherigen Fixsätze als unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie bewertete. Die bekannten Honorar-Prozentsätze gelten seitdem als Orientierung, nicht als Pflicht.

Entscheidend für Bauherren: Gemäß § 7 Abs. 1 HOAI 2021 dürfen nur die Prozentsätze der tatsächlich beauftragten Phasen berechnet werden. Wer also nur LPH 1 bis 4 beauftragt, zahlt auch nur die entsprechenden Anteile – und nicht das volle Honorar für alle neun Phasen.

Die 9 Leistungsphasen im Überblick: Was passiert in welcher Phase?

Die folgende Tabelle zeigt alle neun Phasen mit ihrem Namen, dem jeweiligen Honorar-Prozentsatz sowie einer Einschätzung, für welche Vorhabenstypen die Phase typischerweise relevant ist.

LPH Name Prozentsatz vom Honorar Für Bauherren: Wann relevant?
1 Grundlagenermittlung 2 % Bei jedem Vorhaben – Aufgabenklärung und Machbarkeit
2 Vorplanung 7 % Bei jedem Vorhaben – erstes Konzept und Kostenschätzung
3 Entwurfsplanung 15 % Bei jedem Vorhaben – konkreter Entwurf und Genehmigungsfähigkeit
4 Genehmigungsplanung 3 % Bei jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben – Herzstück des Bauantrags
5 Ausführungsplanung 25 % Bei Neubauten und Umbauten – Detailpläne für die Baustelle
6 Vorbereitung der Vergabe 10 % Bei Neubauten mit Ausschreibung – Leistungsverzeichnisse
7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 % Bei Neubauten mit Ausschreibung – Angebotsprüfung
8 Objektüberwachung 32 % Bei Bauvorhaben mit Ausführung – Bauleitung und Qualitätskontrolle
9 Objektbetreuung 2 % Optional – Mängelbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

LPH 1 bis 3: Planung und Entwurf – von der Idee zum genehmigungsfähigen Konzept

Am Anfang jedes Bauvorhabens steht die Grundlagenermittlung (LPH 1). Der Architekt klärt gemeinsam mit dem Bauherrn die Aufgabenstellung, besichtigt das Grundstück oder Objekt und prüft die grundsätzliche Machbarkeit. Mit 2 % am Gesamthonorar ist diese Phase kompakt, aber unverzichtbar: Sie legt fest, ob und wie ein Vorhaben überhaupt umsetzbar ist.

In der Vorplanung (LPH 2) entsteht das erste konkrete Konzept. Kostenschätzungen werden erstellt, grundsätzliche Fragen zur Nutzung, Kubatur und zum Erscheinungsbild werden beantwortet. Behörden werden bei Bedarf vorab kontaktiert, um mögliche Hinderungsgründe früh zu erkennen. Mit 7 % ist diese Phase der erste größere Honorarblock.

Die Entwurfsplanung (LPH 3) ist mit 15 % der gewichtigste Planungsabschnitt vor der Bauleitung. Hier entsteht der ausgearbeitete Entwurf mit Kostenberechnung. Das Ergebnis muss genehmigungsfähig sein – es bildet die Grundlage für die nachfolgende Genehmigungsplanung. Laut einer Einschätzung aus der Planungspraxis haben LPH 3 und LPH 8 den größten Einfluss auf Kosten, Qualität und Termine eines Bauprojekts.

LPH 4: Genehmigungsplanung – der Schlüssel zur Baugenehmigung

Die Genehmigungsplanung (LPH 4) ist jene Phase, in der alle Unterlagen für den Bauantrag erarbeitet und beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Grundleistung ist es, sämtliche behördlich geforderten Unterlagen zum Bauantrag zusammenzustellen, Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen zu stellen und Verhandlungen mit der Behörde zu führen.

Auffällig: Mit nur 3 % am Gesamthonorar ist LPH 4 einer der kleinsten Honorarblöcke, obwohl sie über Genehmigung oder Ablehnung entscheidet. Der niedrige Prozentsatz spiegelt nicht den strategischen Stellenwert wider, sondern den relativen Zeitaufwand im Vergleich zur aufwendigen Objektüberwachung. Für Bauherren, deren einziges Ziel eine Baugenehmigung ist, ist LPH 4 die zentrale Leistung.

LPH 5 bis 9: Ausführung und Überwachung – was kommt nach der Genehmigung?

Nach der Baugenehmigung beginnt für viele Bauvorhaben eine zweite, operative Phase. Wer plant, tatsächlich zu bauen, benötigt in der Regel die Leistungen ab LPH 5.

Die Ausführungsplanung (LPH 5) erstellt alle technisch detaillierten Pläne, die Handwerker und Baufirmen für die Umsetzung benötigen – typischerweise im Maßstab 1:50 bis 1:1. Mit 25 % ist dies nach LPH 8 der zweitgrößte Honorarblock. Für reine Genehmigungsvorhaben, etwa eine Nutzungsänderung ohne Umbaumaßnahmen, ist diese Phase in der Regel nicht erforderlich.

LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) und LPH 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) betreffen die Ausschreibung von Bauleistungen: Leistungsverzeichnisse werden erstellt, Angebote eingeholt und geprüft. Diese Phasen sind relevant, wenn der Architekt die Vergabe an Handwerker und Baufirmen begleiten soll.

Die Objektüberwachung (LPH 8) ist mit 32 % die größte Einzelphase – und das aus gutem Grund. Als Bauleitung überwacht der Architekt kontinuierlich, ob die Ausführung den genehmigten Plänen entspricht, dokumentiert den Baufortschritt und kontrolliert Kosten und Termine. Wer LPH 8 nicht beauftragt, trägt das Baustellenrisiko selbst – ohne professionelle Kontrolle können Planabweichungen oder Mängel unbemerkt bleiben.

LPH 9 (Objektbetreuung) ist optional: Der Architekt begeht das fertige Bauwerk vor Ablauf der Gewährleistungsfrist und dokumentiert etwaige Mängel. Wer langfristig auf der sicheren Seite sein will, sollte diese Phase einkalkulieren.

Welche Leistungsphasen brauche ich für mein Vorhaben?

Welche der neun Phasen sind für Ihr konkretes Vorhaben tatsächlich nötig? Die Antwort hängt vor allem davon ab, was Sie erreichen wollen.

  • Nutzungsänderung (z. B. Ferienwohnung, Gewerbefläche, Arztpraxis): Bei einer reinen Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen sind typischerweise LPH 1 bis 4 ausreichend. Das Ziel ist die Baugenehmigung, nicht der Bau selbst. LPH 5 bis 9 greifen erst dann, wenn im Zuge der Nutzungsänderung auch umgebaut oder neu gebaut werden soll.
  • Anbau oder Umbau: Wer anbauen oder bestehende Flächen umstrukturieren möchte, benötigt in der Regel LPH 1 bis 5. Die Objektüberwachung (LPH 8) ist empfehlenswert, da während der Bauausführung kontinuierliche Kontrolle sinnvoll ist – verpflichtend ist sie nur dann, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.
  • Neubau: Beim klassischen Neubau sind LPH 1 bis 8 der Standardumfang. LPH 9 ist optional, wird aber von erfahrenen Bauherren häufig mitbeauftragt, um Mängel vor Ablauf der Gewährleistungsfrist rechtssicher zu dokumentieren.

Wer LPH 5 bis 8 weglässt, muss sicherstellen, dass ein anderer Fachmann diese Aufgaben übernimmt. Ohne Ausführungsplanung und Bauleitung gibt es keine professionelle Kontrolle auf der Baustelle.

Experten-Tipp: Die Teilbeauftragung ist nach § 7 Abs. 1 HOAI 2021 ausdrücklich zulässig. Wer nur LPH 1 bis 4 beauftragt, zahlt 2 % + 7 % + 15 % + 3 % = 27 % des HOAI-Gesamthonorars – nicht den vollen Satz. Das macht spezialisierte Büros wie Planeco Building für reine Genehmigungsvorhaben wirtschaftlich attraktiv. Sinnvoll kann es auch sein, vorab eine Bauvoranfrage zu stellen, um die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig zu klären.

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Was kostet ein Architekt nach HOAI? So berechnet sich das Honorar

Als grobe Orientierung gilt: Die Kosten für den Architekten liegen typischerweise bei ca. 10 bis 15 % der Gesamtbaukosten – einen detaillierten Überblick bietet unser Ratgeber zu den Architektenkosten. Der genaue Wert hängt von mehreren Faktoren ab.

Das HOAI-Honorar berechnet sich aus drei Komponenten: den anrechenbaren Kosten (vereinfacht: Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276), der Honorarzone (1 bis 5, nach Komplexität des Vorhabens) und den beauftragten Leistungsphasen. Die Honorarzonen spiegeln die Anforderungen des Projekts wider: Zone 1 gilt für sehr einfache, Zone 5 für sehr anspruchsvolle Vorhaben.

Zur Veranschaulichung ein Rechenbeispiel: Bei einem Büro-Neubau mit 3.500.000,– € anrechenbaren Kosten und Honorarzone III ergibt sich ein Gesamthonorar von rund 290.000,– €. Davon entfallen auf LPH 5 (Ausführungsplanung) ca. 72.500,– € und auf LPH 8 (Objektüberwachung) ca. 92.800,– €. Wer nur die Genehmigungsplanung (LPH 1 bis 4) beauftragt, zahlt in diesem Beispiel rund 78.300,– € – also etwa 27 % des Gesamthonorars.

Seit der HOAI-Novelle 2021 sind diese Sätze nicht mehr verbindlich, sondern frei vereinbar. Sie bieten aber eine verlässliche Orientierung für die Budgetplanung. Gerade für Genehmigungsvorhaben lohnt sich der Vergleich: Wer nur die Phasen beauftragt, die sein Vorhaben erfordert, spart gegenüber einer Vollbeauftragung erheblich.

Wie Planeco Building Sie bei Bauantrag und Genehmigungsplanung unterstützt

Planeco Building ist ein spezialisiertes Planungsbüro für digitale Bauanträge mit Fokus auf LPH 1 bis 4 – also genau jene Phasen, die für Genehmigungsvorhaben entscheidend sind. Das Leistungsangebot umfasst die vollständige Prozesskette: Machbarkeitsprüfung, Erstellung aller erforderlichen Unterlagen, Einreichung beim zuständigen Bauamt und Begleitung bis zur behördlichen Entscheidung.

Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen – darunter viele Nutzungsänderungen – verfügt Planeco Building über umfangreiche Erfahrung in allen deutschen Bundesländern. Bis zur Einreichung beim Bauamt vergehen in der Regel 14 bis 21 Tage – vorausgesetzt, alle erforderlichen Informationen liegen vor. Der gesamte Prozess läuft vollständig digital ab.

HOAI-Leistungsphasen verstehen: der erste Schritt zum Bauantrag mit Planeco Building

Die neun HOAI-Leistungsphasen sind keine bürokratische Pflichtliste, sondern eine klare Landkarte des Bauprozesses. Wer versteht, welche Phase welche Leistung umfasst, kann gezielt entscheiden – und beauftragt nur das, was sein Vorhaben wirklich braucht. Für eine Nutzungsänderung oder eine reine Baugenehmigung sind das häufig nur LPH 1 bis 4. Planeco Building begleitet Sie dabei – von der ersten Machbarkeitsprüfung bis zur Einreichung beim Bauamt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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Welche Leistungsphasen brauche ich als Bauherr für eine Nutzungsänderung?

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Für eine reine Nutzungsänderung – also die Umwidmung einer Fläche ohne bauliche Eingriffe – reichen in der Regel LPH 1 bis 4 aus. LPH 1 bis 3 dienen der Planung und Entwurfserstellung, LPH 4 der Zusammenstellung und Einreichung der Bauantragsunterlagen. LPH 5 bis 9 betreffen die Ausführung auf der Baustelle und sind erst dann relevant, wenn im Zuge der Nutzungsänderung auch gebaut oder umgebaut wird. Planeco Building begleitet Nutzungsänderungsverfahren deutschlandweit und deckt genau diesen Umfang ab.

Kann ich als Eigentümer einzelne HOAI-Leistungsphasen weglassen?

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Ja. Gemäß § 7 Abs. 1 HOAI 2021 ist es ausdrücklich zulässig, dem Architekten nur einzelne Leistungsphasen zu übertragen. Das Honorar berechnet sich dann ausschließlich aus den beauftragten Phasen. Zu beachten ist: Wer LPH 8 (Objektüberwachung) weglässt, verzichtet auf die professionelle Baustellenkontrolle. Treten dann Planabweichungen oder Mängel auf, liegt die Verantwortung beim Bauherrn. Die Entscheidung, welche Phasen beauftragt werden, sollte daher sorgfältig abgewogen werden.

Was kosten die Leistungsphasen 1 bis 4 beim Architekten?

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LPH 1 bis 4 machen zusammen 27 % des HOAI-Gesamthonorars aus (2 % + 7 % + 15 % + 3 %). Bei einem Vorhaben mit 500.000,– € anrechenbaren Kosten und Honorarzone III ergibt sich ein HOAI-Orientierungswert von rund 6.000,– bis 8.000,– €. In der Praxis hängt der tatsächliche Preis von Projektumfang, Komplexität und der getroffenen Honorarvereinbarung ab. Planeco Building arbeitet mit transparenten Konditionen und berät unverbindlich zu den Kosten für Ihr konkretes Vorhaben.

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