Wer in Frechen eine Gewerbefläche, eine Wohnung oder einen bislang ungenutzten Keller anders verwenden möchte, als es die ursprüngliche Baugenehmigung vorsieht, braucht in den meisten Fällen eine neue Genehmigung. Das gilt unabhängig davon, ob dabei tatsächlich gebaut wird oder nicht. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert eine Nutzungsuntersagung durch die Stadt, den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall und im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Für Bauherren in Frechen gibt es dabei einige lokale Besonderheiten, die generische NRW-Ratgeber schlicht nicht abdecken.
[[banner-nutzu]]Ist meine Nutzungsänderung in Frechen genehmigungspflichtig?
Nach der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung immer dann vor, wenn sich die Art der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils gegenüber der zuletzt genehmigten Nutzung ändert. Entscheidend ist nicht, ob Wände fallen oder Leitungen verlegt werden, sondern ob durch die neue Nutzung andere Anforderungen entstehen, etwa an Brandschutz, Stellplätze, Schallschutz oder Statik.
Typische Beispiele, die auch in Frechen regelmäßig zu Anfragen führen:
- Umwandlung eines Ladenlokals in eine Gaststätte oder Arztpraxis
- Ausbau von Keller oder Dachboden zu Wohnraum
- Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung oder Kurzzeitunterkunft
- Umnutzung eines Büros in eine gewerbliche Praxis mit Publikumsverkehr
- Umwidmung landwirtschaftlicher Nebengebäude, etwa in den Außenbereichen von Buschbell oder Habbelrath
- Wechsel innerhalb einer Gewerbenutzung, zum Beispiel von Einzelhandel zu Lagerfläche mit Kundenbetrieb
Nicht jede Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig. § 62 BauO NRW listet Vorhaben auf, die verfahrensfrei sind. Das entbindet allerdings nicht davon, öffentlich-rechtliche Anforderungen wie Brandschutz oder Stellplatzpflicht einzuhalten, wie unter anderem die Bauaufsicht Wuppertal in ihrer Erläuterung zu verfahrensfreien Bauvorhaben klarstellt. Bei Unsicherheit lohnt sich vor jedem Umbau eine fachliche Einschätzung, etwa im Rahmen einer Nutzungsänderung mit Planeco Building, bevor Miet- oder Kaufverträge unterschrieben werden.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Frechen
Anders als viele Nachbarkommunen im Rhein-Erft-Kreis hat Frechen eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde bei der Stadtverwaltung und ist nicht auf den Kreis angewiesen. Zuständig ist die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz im Rathaus Frechen, die Anträge, Vorbescheide und Nutzungsänderungsanzeigen bearbeitet, wie die Stadt auf ihrer offiziellen Bauordnungsseite beschreibt.
Die Sachbearbeitung ist stadtteilbezogen organisiert: Für Frechen Nord (Königsdorf, Buschbell, Hücheln, Gewerbegebiete) und Frechen Süd (Innenstadt, Bachem, Grube Carl, Benzelrath, Habbelrath, Grefrath) gibt es jeweils eigene Ansprechpartner. Wer weiß, in welchem Stadtteil das Vorhaben liegt, spart bei der Kontaktaufnahme Zeit.
Ein Detail, das kaum ein allgemeiner Ratgeber erwähnt: Für den Wechsel innerhalb einer gewerblichen Nutzung, etwa von einem Gastronomiebetrieb zu einem Ladengeschäft, verlangt Frechen keinen vollständigen Bauantrag, sondern eine Mitteilung Nutzungsaufnahme nach § 62 Abs. 2 BauO NRW. Diese ist mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn einzureichen. Ebenfalls wichtig: Frechen ist nach eigener Angabe bislang nicht an das landesweite Bauportal.NRW angeschlossen. Anträge müssen daher klassisch per Post oder E-Mail eingereicht werden, nicht volldigital wie in bereits angebundenen NRW-Kommunen.
Die Verfahrensarten nach BauO NRW im Überblick
Welches Verfahren für eine Nutzungsänderung greift, hängt vom entstehenden Gebäudetyp ab:
- Verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW): Bestimmte Nutzungsänderungen ohne erhöhte Anforderungen, etwa innerhalb gleichartiger Nutzungen in kleineren Gebäuden
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Möglich bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 4 im Bebauungsplangebiet, in der Praxis für Nutzungsänderungen aber selten einschlägig
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW): Der Regelfall für die meisten Nutzungsänderungen, sofern kein großer Sonderbau entsteht, wie die Stadt Schwerte in ihrer Erläuterung zur Nutzungsänderung beschreibt
- Vollständiges Genehmigungsverfahren (§ 65 BauO NRW): Erforderlich, wenn durch die Nutzungsänderung ein Sonderbau nach § 50 Abs. 2 BauO NRW entsteht, etwa bei größeren Gastronomiebetrieben oder Versammlungsstätten
Für zeitlich befristete Nutzungsänderungen von bis zu zwölf Monaten außerhalb des Außenbereichs genügt oft eine vereinfachte Anzeige einen Monat vor Nutzungsbeginn, wie das Serviceportal Detmold zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beschreibt. Die Nutzung darf beginnen, wenn die Gemeinde innerhalb von vier Wochen keine Einwände erhebt.
[[banner-button]]Ablauf, Unterlagen und Kosten einer Nutzungsänderung in Frechen
Der Ablauf folgt in der Praxis einem festen Muster, unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung, ein Ladenlokal oder eine Gastronomiefläche handelt:
- Prüfung der planungsrechtlichen Grundlage: Liegt das Grundstück im Bebauungsplangebiet oder im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB?
- Erstellung der Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Vorhaben, entscheidend für die Einordnung als Sonderbau
- Zusammenstellung der Bauvorlagen: Lageplan, Bestands- und Planungsgrundrisse, ggf. statische Nachweise
- Einreichung bei der Bauordnung der Stadt Frechen, aktuell postalisch oder per E-Mail
- Prüfung durch das Amt, gegebenenfalls Nachforderung fehlender Unterlagen
- Erteilung der Genehmigung oder, bei kürzeren Fristen, Ablauf der Anzeigefrist ohne Einwand
Bei den Kosten lohnt sich eine Unterscheidung zwischen Behördengebühren und Planungskosten. Die Gebühren richten sich nach der Fläche und der Nutzungsart und bewegen sich in vergleichbaren NRW-Kommunen häufig zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro. Für die Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen durch Planeco Building liegen die Kosten je nach Komplexität ab 1.200,–€ netto für einfache Nutzungsänderungen, bei Sonderbauten mit Brandschutz- oder Standsicherheitsnachweis entsprechend höher. Dank digitaler Prozesse liegt die Bearbeitungszeit bis zur Einreichung bei Planeco Building in der Regel bei 14 bis 21 Tagen, vorausgesetzt alle Bestandsunterlagen liegen vor.
Typische Nutzungsänderungs-Vorhaben in Frechen
Gewerbe zu Wohnraum
Angesichts steigender Kaufpreise in Frechen, insbesondere in Königsdorf, wird die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum wirtschaftlich attraktiver. Entscheidend ist, ob der Bebauungsplan die Wohnnutzung an dieser Stelle überhaupt zulässt.
Wohnung zu Ferienwohnung
Wer eine Wohnung dauerhaft an wechselnde Gäste vermieten möchte, ändert damit die genehmigte Nutzungsart. Ob dies zulässig ist, hängt unter anderem davon ab, ob der Bebauungsplan reine Wohnnutzung vorschreibt und ob zusätzliche Stellplätze erforderlich werden.
Dachboden- oder Kellerausbau
Hier stellt sich meist die Frage nach Belichtung, Rettungswegen und Deckentragfähigkeit. Ein Statiker prüft in diesen Fällen, ob die vorhandene Konstruktion die neue Nutzung tragen kann.
Gewerbe zu Gewerbe
Der Wechsel zwischen zwei gewerblichen Nutzungen, etwa von Einzelhandel zu Gastronomie, läuft in Frechen häufig über die vereinfachte Mitteilung nach § 62 Abs. 2 BauO NRW, sofern sich Auflagen wie Lärmschutz oder Stellplätze nicht wesentlich ändern.
Wann wird ein Statiker benötigt?
Sobald eine Nutzungsänderung höhere Verkehrslasten mit sich bringt, etwa durch Publikumsverkehr in einer ehemaligen Bürofläche, oder wenn Wände oder Decken verändert werden, ist ein Standsicherheitsnachweis Pflicht. Das gilt auch beim Ausbau von Dachgeschossen mit zusätzlicher Wohnfläche. Die Statiker Kosten variieren je nach Umfang der Berechnung, ein einfacher Nachweis für ein Einfamilienhaus liegt oft im Bereich ab 500,–€ netto. Wer noch keinen Ansprechpartner hat, findet über Statiker finden einen strukturierten Einstieg in die Auswahl eines geeigneten Fachplaners.
Risiken einer Nutzungsänderung ohne Genehmigung
Wird eine Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommen, kann die Bauaufsicht Frechen eine Nutzungsuntersagung aussprechen und die Fläche stilllegen lassen. Hinzu kommen mögliche Bußgelder sowie das Risiko, dass Gebäude- oder Betriebshaftpflichtversicherungen im Schadensfall die Leistung verweigern, weil die tatsächliche Nutzung von der genehmigten abweicht. Gerade bei laufenden Mietverträgen oder geplanten Ladeneröffnungen führt das schnell zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen. Wer sein Vorhaben frühzeitig über eine Architekt-Beratung und eine belastbare Machbarkeitsprüfung absichert, vermeidet diese Verzögerungen und geht mit vollständigen Unterlagen in das Verfahren bei der Stadt Frechen.


















