Sie planen eine Wohnung zur Ferienwohnung umzunutzen, Gewerberäume in Wohnraum umzuwandeln oder Ihren Dachboden auszubauen? Dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung in Frechen. Als mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis verfügt Frechen seit 2011 über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung von Anträgen auf Nutzungsänderung zuständig ist.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die behördliche Überführung eines Gebäudes oder Gebäudeteils von der bisherigen in eine neue Nutzung. Entscheidend ist dabei nicht die tatsächlich ausgeübte Nutzung, sondern die in der letzten Baugenehmigung genehmigte Nutzung. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW liegt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist.
Die rechtliche Grundlage bildet die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), die zuletzt zum 1. Januar 2024 novelliert wurde. Diese Landesbauordnung regelt sowohl die bauordnungsrechtlichen als auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen für Nutzungsänderungen in Frechen.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Frechen?
Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.
- Bauplanungsrecht: Regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich erlaubt sind
- Bauordnungsrecht: Regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung, etwa Brandschutz, Barrierefreiheit oder Stellplatzanforderungen
- Örtliche Bauvorschriften: Zusätzliche Anforderungen der Stadt Frechen, die in kommunalen Satzungen festgehalten sind
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Frechen
In Frechen kommen verschiedene Arten von Nutzungsänderungen häufig vor:
- Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung für die Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Umnutzung von Büros, Läden oder Werkstätten zu Wohnzwecken
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Dachboden- oder Kellerausbau: Umwandlung ungenutzter Räume in Wohnraum
- Wohnraum zu Büro oder Praxis: Umnutzung von Wohnungen für gewerbliche Zwecke
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Frechen beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie übernimmt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Umfassende Bewertung der Zulässigkeit Ihrer geplanten Nutzungsänderung
- Beauftragung qualifizierter Planer: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Stellplatznachweise und weitere Dokumente
- Einreichung bei der Stadt Frechen: Vollständige Antragstellung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde
- Behördliche Prüfung: Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde und gegebenenfalls weitere Fachbehörden
- Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für die Einreichung eines Antrags auf Nutzungsänderung im vereinfachten Genehmigungsverfahren bei der Stadt Frechen sind verschiedene Unterlagen erforderlich:
- Antragsformular: Amtlicher Vordruck (Anlage I/2) für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
- Lageplan: Im Maßstab 1:500, bei Bedarf auch größerer Maßstab
- Auszug aus der Liegenschaftskarte: Nicht älter als sechs Monate, amtlich beglaubigt
- Bauzeichnungen: Darstellung der geplanten Nutzungsänderung mit allen relevanten Änderungen
- Baubeschreibung: Nach Anlage I/7 oder formlos
- Betriebsbeschreibung: Bei gewerblichen Vorhaben nach Anlage I/8
- Nachweise: Abstandsflächenberechnung, Stellplatznachweis, Berechnungen zur baulichen Nutzung
- Barrierefreiheitsangaben: Falls erforderlich nach § 49 BauO NRW
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Frechen?
Die Stadt Frechen muss zunächst innerhalb von zehn Arbeitstagen prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Nach erfolgreicher Vollständigkeitsprüfung beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Nutzungsänderungen in Frechen zwei bis drei Monate. Bei einfachen Vorhaben können auch kürzere Zeiten von vier bis acht Wochen auftreten, während komplexere Nutzungsänderungen bis zu sechs Monate dauern können.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Frechen?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Frechen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung durch den Architekt
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz, Schallschutz oder Statik
- Behördliche Gebühren: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
- Baumaßnahmen: Je nach Erfordernis 2.000,– bis 50.000,– € für Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der Stadt Frechen und hängen von Art und Umfang des Vorhabens ab.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
- Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Nutzungsuntersagung bei Verstößen
- Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
- Zwangsgelder: Bei Nichteinhaltung behördlicher Auflagen
In Nordrhein-Westfalen verjährt ein nicht genehmigter Umbau nicht, sodass auch nach Jahren noch Konsequenzen drohen können. Eine frühzeitige Beratung und ordnungsgemäße Genehmigung sind daher unerlässlich.
Nutzungsänderung in Frechen beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr kompetenter Partner für Nutzungsänderungen in Frechen. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in Nordrhein-Westfalen und kennen die spezifischen Anforderungen der Stadt Frechen.
- Kostenlose Erstberatung: Unverbindliche Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge: Bewährte Expertise in allen Bundesländern
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung Ihrer Antragsunterlagen
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Frechen: Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und Behördenpraxis
Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Behördenpraxis können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg.
Die digitale Antragstellung über das Bauportal NRW kann in manchen Fällen zu schnelleren Bearbeitungszeiten führen. Wir prüfen für Sie, ob die Stadt Frechen bereits vollständig an das Bauportal angebunden ist und nutzen alle verfügbaren digitalen Möglichkeiten für Ihren Antrag.


















