Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Hamm: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
February 3, 2026
Sie planen eine Nutzungsänderung in Hamm? Mit Planeco Building erhalten Sie Ihre Baugenehmigung schnell und unkompliziert. Unser erfahrenes Team kennt die Besonderheiten der Stadt Hamm und unterstützt Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Genehmigung.

Eine Nutzungsänderung in Hamm erfordert in den meisten Fällen eine Baugenehmigung – selbst wenn keine baulichen Maßnahmen geplant sind. Das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz der Stadt Hamm bearbeitet alle Anträge nach den Vorgaben der Landesbauordnung NRW 2018. Planeco Building unterstützt Sie dabei mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und sorgt für eine schnelle, professionelle Abwicklung Ihres Vorhabens.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Hamm. Dabei ist entscheidend, welche Nutzung in der letzten Baugenehmigung festgelegt wurde. Nach der Landesbauordnung NRW 2018 ist eine baurechtlich relevante Nutzungsänderung dann gegeben, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen unterliegt.

Wichtig zu verstehen: Selbst wenn Sie keine baulichen Arbeiten durchführen möchten, benötigen Sie für die Nutzungsänderung in Hamm in der Regel eine Genehmigung. Die bloße Änderung der Nutzungsart ohne bauliche Änderungen ist nach den Bestimmungen der Stadt Hamm genehmigungspflichtig.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Hamm?

Eine Nutzungsänderung beantragen in Hamm müssen Sie immer dann, wenn sich durch die geplante neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Aspekte.

Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens. Entscheidend ist dabei, ob Ihr Grundstück in Hamm im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und welche Nutzungsarten dort festgesetzt sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technischen Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit.

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Hamm

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Hamm beantragen

Der Antragsprozess für eine Nutzungsänderung in Hamm stellen folgt einem strukturierten Ablauf. Planeco Building begleitet Sie durch alle Schritte und sorgt für eine reibungslose Abwicklung:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Wir prüfen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit Ihres Vorhabens in Hamm
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Unsere bauvorlageberechtigten Architekten erstellen alle erforderlichen Unterlagen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
  4. Einreichung beim Amt für Bauordnung: Vollständige Antragstellung bei der zuständigen Behörde
  5. Behördliche Prüfung: Das Amt prüft Ihren Antrag nach den geltenden Vorschriften
  6. Genehmigungserteilung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung

Das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz in Hamm befindet sich im Technischen Rathaus an der Gustav-Heinemann-Straße 10. Für Vorabstimmungen empfiehlt die Stadt eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Nummer 02381 17-4330.

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für eine vollständige Antragstellung bei der Nutzungsänderung in Hamm sind umfangreiche Unterlagen erforderlich. Das Amt für Bauordnung stellt eine detaillierte Checkliste zur Verfügung:

  • Bauantragsformular in zweifacher Ausfertigung, unterzeichnet vom Bauherrn und Entwurfsverfasser
  • Aktueller Lageplan oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte (max. 6 Monate alt)
  • Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der neuen Nutzung
  • Grundrisse aller betroffenen Geschosse mit Rettungswegführung
  • Nutzflächen- und Wohnflächenberechnungen je nach Art der Nutzungsänderung
  • Berechnung der Herstellungskosten für die Gebührenberechnung
  • Stellplatznachweis entsprechend der neuen Nutzungsanforderungen
  • Brandschutznachweis bei geänderten brandschutztechnischen Anforderungen

Je nach Komplexität Ihres Vorhabens können weitere Gutachten erforderlich sein, etwa für Schallschutz oder Statik. Planeco Building erstellt alle erforderlichen Unterlagen professionell und vollständig.

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Hamm?

Die Nutzungsänderung Hamm Dauer richtet sich nach der Landesbauordnung NRW 2018. Das Amt hat 10 Arbeitstage für die Vollständigkeitsprüfung, anschließend 6 Wochen im vereinfachten Verfahren oder 3 Monate im regulären Baugenehmigungsverfahren. In der Praxis können die Bearbeitungszeiten je nach Auslastung der Behörde und Komplexität des Vorhabens variieren.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Hamm?

Die Kosten für eine Nutzungsänderung beantragen in Hamm setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

1. Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten

  • Baugenehmigung: 0,3 bis 1,3 % der Rohbausumme
  • Mindestgebühr: 50,– € (Stadt Hamm)
  • Zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen nach Aufwand

3. Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer Erstberatung eine transparente Kostenaufstellung für Ihr spezifisches Vorhaben in Hamm.

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Genehmigung kann in Hamm schwerwiegende Folgen haben. Das Bauordnungsrecht NRW sieht hohe Bußgelder vor:

  • Bußgelder bis zu 500.000,– € für Verstöße gegen das Bauordnungsrecht
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht mit höheren Planungskosten
  • Nutzungsuntersagung durch das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz
  • Rückbauanordnung bei nicht genehmigungsfähigen Änderungen
  • Gefährdung des Versicherungsschutzes bei Schadensfällen

Besonders bei gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung oder der Kurzzeitvermietung als Ferienwohnung ohne entsprechende Nutzungsänderung können hohe Strafen verhängt werden. Eine frühzeitige Beratung durch Planeco Building schützt Sie vor diesen Risiken.

Nutzungsänderung in Hamm beantragen – mit Planeco Building

Als spezialisiertes Unternehmen für Nutzungsänderung in ganz Deutschland bietet Planeco Building Ihnen in Hamm einen umfassenden Service:

  • Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung für Ihr Vorhaben
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Hamm

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern kennt die Besonderheiten des Amtes für Bauordnung und Immissionsschutz in Hamm. Durch die tägliche Praxis mit Behörden minimieren wir Rückfragen und beschleunigen Ihr Baugenehmigungsverfahren erheblich.

Ob Sie Gewerbe in Wohnraum umwandeln, eine Nutzungsänderung Gewerbe in Gewerbe planen oder andere Umnutzungen realisieren möchten – mit Planeco Building sind Sie in Hamm bestens beraten. Unsere Statiker und Brandschutzexperten sorgen dafür, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Verfahrensarten gibt es für eine Nutzungsänderung in Hamm?

In Hamm werden Nutzungsänderungen nach der Landesbauordnung NRW 2018 in verschiedenen Verfahren bearbeitet: verfahrensfreie Nutzungsänderungen, Genehmigungsfreistellungen, vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (6 Wochen Bearbeitungszeit) und vollständige Baugenehmigungsverfahren (3 Monate). Die Wahl des Verfahrens hängt von der Art der Nutzungsänderung und der Gebäudeklasse ab.

Kann ich in Hamm eine nachträgliche Genehmigung für eine bereits durchgeführte Nutzungsänderung beantragen?

Ja, eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet. Die Kosten entsprechen den regulären Genehmigungsgebühren, jedoch können höhere Planungskosten durch die komplexere Bestandsaufnahme entstehen.

Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei einer Nutzungsänderung in Hamm?

Der Bebauungsplan ist entscheidend für die Zulässigkeit Ihrer geplanten Nutzungsänderung in Hamm. Die neue Nutzung muss den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans entsprechen. Liegt das Grundstück im unbeplanten Innenbereich, muss sich die neue Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen. Hamm verfügt über zahlreiche Bebauungspläne, die regelmäßig an aktuelle städtebauliche Ziele angepasst werden.

Wie hoch sind die Gebühren für eine Nutzungsänderung beim Amt für Bauordnung in Hamm?

Die Stadt Hamm erhebt eine Mindestgebühr von 50,– € für Baugenehmigungen. Die tatsächliche Gebühr beträgt 6 bis 13 Promille (0,6 bis 1,3 %) der Rohbausumme. Bei einer Rohbausumme von 100.000,– € würde die Gebühr zwischen 600,– € und 1.300,– € liegen. Zusätzlich entstehen Kosten für Architektenleistungen, Gutachten und eventuelle bauliche Anpassungen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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