Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Hamm: Verfahren, Kosten und Förderchancen sichern

February 3, 2026
Update:
August 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 3, 2026
Update:
August 7, 2026
Schon die reine Nutzungsänderung ohne Umbau ist in Hamm genehmigungspflichtig – wer sie übergeht, riskiert Bußgelder bis 500.000 Euro. Planeco Building erstellt Ihre Antragsunterlagen meist in 14 bis 21 Tagen.

Eine Nutzungsänderung ist in Hamm auch dann genehmigungspflichtig, wenn Sie keine einzige Wand versetzen. Sobald sich die Nutzungsart eines Gebäudes oder Gebäudeteils von der zuletzt genehmigten Nutzung unterscheidet, verlangt das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz einen Bauantrag, unabhängig davon, ob bauliche Maßnahmen folgen. Wer diesen Schritt übergeht, riskiert eine Nutzungsuntersagung und Bußgelder, die in NRW bis zu 500.000,–€ betragen können. Dieser Beitrag zeigt, welche Vorhaben in Hamm konkret betroffen sind, welche Verfahrensart greift, was der Antrag kostet und welche Fördermöglichkeit viele Eigentümer leerstehender Ladenlokale bislang übersehen.

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Wann gilt eine Nutzungsänderung in Hamm als genehmigungspflichtig?

Das Bauordnungsamt Hamm definiert die Genehmigungspflicht bewusst weit: „Die bloße Änderung der Nutzungsart auch ohne bauliche Änderungen ist genehmigungspflichtig", heißt es im Serviceportal der Stadt Stadt Hamm. Als Beispiele nennt die Behörde ausdrücklich die Umwandlung einer Garage oder eines ungenutzten Dachbodens in Wohnraum, einer Wohnung in eine Arztpraxis oder eines Blumenladens in eine Gaststätte.

Typische Vorhaben in Hamm

  • Ladenlokal zu Wohnung oder Praxis: besonders häufig in der Innenstadt, wo Einzelhandelsflächen leer stehen
  • Keller- oder Dachgeschossausbau: Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Bestandsgebäuden
  • Wohnung zu Gewerbe: etwa bei Homeoffice mit Kundenverkehr oder kleiner Praxis
  • Verkaufsfläche zu Gastronomie: mit erhöhten Anforderungen an Rettungswege und Stellplätze

Die vier Verfahrensarten nach der Landesbauordnung NRW

Nicht jede Nutzungsänderung durchläuft dasselbe Verfahren. Die BauO NRW 2018 unterscheidet vier Wege, die sich erheblich in Aufwand und Dauer unterscheiden:

  • Verfahrensfrei: Nur möglich, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige. In der Praxis eher die Ausnahme.
  • Genehmigungsfreistellung: Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sofern die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats widerspricht.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Der Regelfall für die meisten Nutzungsänderungen, Prüfung beschränkt sich auf Planungsrecht, Abstandsflächen und örtliche Bauvorschriften.
  • Vollverfahren: Bei großen Sonderbauten wie Verkaufsstätten über 2.000 m² oder Beherbergungsbetrieben mit mehr als 30 Betten.

Welches Verfahren für Ihr Vorhaben greift, hängt von Gebäudeklasse, Lage und Bebauungsplan ab. Eine ausführliche Einordnung nach Bundesland finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung in NRW.

Zuständige Behörde und der neue digitale Antragsweg ab 2026

In Hamm ist das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, organisatorisch angesiedelt im Bautechnischen Bürgeramt (Gustav-Heinemann-Straße 10, 59065 Hamm). Die Behörde beschreibt ihren eigenen Anspruch so: Sie sei bemüht, „mit dem Bauherrn und seinen beauftragten Fachplanern kreativ nach rechtlich gangbaren Lösungswegen zu suchen" (Stadt Hamm).

Für Bauherren in Hamm ist ein Datum besonders relevant: Ab dem 01.07.2026 nimmt die Stadt Bauanträge ausschließlich digital entgegen. Anträge laufen dann über das landeseinheitliche Portal bauportal.nrw, die Identifikation erfolgt über BundID oder Unternehmenskonto, die weitere Kommunikation über die Projektplattform ITeBAU/Dalux (Stadt Hamm). Wer die Bauvorlagen nicht in der geforderten digitalen Struktur einreicht, riskiert Rückfragen und damit Zeitverlust. Da Bauanträge grundsätzlich von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden müssen, lohnt sich hier ein Blick auf unsere Architekt-Leistungen, die die technische und formale Aufbereitung übernehmen.

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Unterlagen und Kosten: Was Sie für den Bauantrag brauchen

Für den Bauantrag auf Nutzungsänderung verlangt Hamm ein festes Set an Bauvorlagen. Dazu zählen laut Serviceportal unter anderem:

  • Unterschriebenes Bauantragsformular von Bauherr und Entwurfsverfasser
  • Aktueller Lageplan oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Grundrisse aller betroffenen Geschosse inklusive Rettungswegführung
  • Nutz- und Wohnflächenberechnung sowie Angabe der Herstellungskosten
  • Stellplatznachweis beziehungsweise Stellplatzberechnung
  • Baubeschreibung, gegebenenfalls Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
  • Bei Wechsel zwischen Wohn- und Nutzfläche zusätzlich ein statistischer Erhebungsbogen

Fehlt die alte Baugenehmigung, hilft das Bauaktenarchiv der Stadt weiter, alternativ eine Einsicht in den Bebauungsplan. Alle Formulare stellt die Stadt online zum Download bereit (Stadt Hamm).

Bei den Kosten unterscheidet Hamm klar zwischen Behördengebühr und Planungskosten. Die Verwaltungsgebühr beträgt laut Serviceportal mindestens 50,–€, richtet sich im Regelfall aber nach Umfang und Baukosten des Vorhabens. Hinzu kommen die Kosten für Planung und Nachweise: Ein bauvorlageberechtigter Entwurf liegt je nach Komplexität meist im Bereich von 1.500,–€ bis 4.000,–€, ein Brandschutz- oder Schallschutzgutachten zusätzlich zwischen 800,–€ und 3.000,–€. Wo ein Standsicherheitsnachweis erforderlich wird, etwa bei Eingriffen in tragende Bauteile, lohnt sich ein Blick auf die Statiker-Kosten und auf den Standsicherheitsnachweis im Detail.

Fördertipp: Bis zu 50 % Zuschuss für leerstehende Ladenlokale

Eigentümer leerstehender Ladenlokale in der Hammer Innenstadt können über das Programm „Innenstadt 2030" einen erheblichen Teil der Umbaukosten erstattet bekommen. Bei Umnutzungen ohne spätere Ertragsabsicht, etwa Vereinsräume oder soziale Einrichtungen, fördert die Stadt 45 % der Umbaukosten zwischen 10.000,–€ und 100.000,–€, bei Baudenkmälern zusätzlich 5 %. Bei Umnutzungen mit späteren Mieteinnahmen liegt die Förderung bei 25 % der Umbaukosten zwischen 20.000,–€ und 100.000,–€ (Stadt Hamm). Ausdrücklich förderfähig sind dabei auch die Nebenkosten der Baugenehmigung selbst, ein Argument, das bei der Kalkulation vieler Umnutzungsvorhaben in der Innenstadt bislang zu wenig Beachtung findet.

Bearbeitungsdauer und typische Verzögerungen vermeiden

Nach Eingang prüft das Amt die Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen auf Vollständigkeit. Erst danach beginnt die eigentliche Entscheidungsfrist zu laufen: 3 Monate im Regelverfahren, 6 Wochen im vereinfachten Verfahren. In der Praxis entscheidet die Vollständigkeit der Erstunterlagen über die tatsächliche Dauer, denn jede Nachforderung setzt die Frist neu in Gang. Planeco Building erstellt die vollständigen Antragsunterlagen für Nutzungsänderungen in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, sodass beim Amt möglichst wenige Rückfragen entstehen. Wer die planungsrechtliche Ausgangslage vorab klären möchte, kann dies über eine Bauvoranfrage in Hamm tun, bevor der eigentliche Antrag gestellt wird.

Statik, Brandschutz und Rettungswege bei der Umnutzung

Sobald eine Nutzungsänderung mit Publikumsverkehr einhergeht, etwa bei Gaststätten, Praxen oder Verkaufsflächen, prüft das Amt die Rettungswegführung besonders genau. Zwei unabhängige Rettungswege je Nutzungseinheit sind die Regel, bei Kellerausbauten wird zusätzlich die Belichtung und die Fenstergröße für den zweiten Rettungsweg relevant. Werden dabei tragende Wände verändert oder zusätzliche Lasten eingebracht, wird ein statischer Nachweis Pflicht. Einen passenden Ansprechpartner dafür finden Sie über unsere Seite Statiker finden, während der Statiker-Bereich von Planeco Building den gesamten Ablauf von Nachweis bis Einreichung abdeckt.

Risiken einer ungenehmigten Nutzungsänderung

Wird eine Nutzung ohne Genehmigung geändert, kann das Amt die Nutzung nach § 82 BauO NRW untersagen. Zusätzlich drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern bis zu 500.000,–€. In der Praxis kommt ein drittes Risiko hinzu, das häufig unterschätzt wird: Versicherungen können bei Schäden in ungenehmigt genutzten Räumen die Leistung verweigern, da die tatsächliche Nutzung nicht der versicherten Nutzung entspricht. Wer unsicher ist, ob sein Vorhaben eine Nutzungsänderung im rechtlichen Sinne darstellt, findet auf unserer Hauptseite zur Nutzungsänderung eine erste Einordnung und kann darüber eine kostenlose Erstberatung anfragen, bevor größere Investitionen anstehen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Muss ich in Hamm auch dann einen Bauantrag stellen, wenn ich keine baulichen Änderungen plane?

Ja. Das Amt für Bauordnung und Immissionsschutz stuft bereits die reine Änderung der Nutzungsart als genehmigungspflichtig ein, auch ohne Umbau. Beispiele sind die Umwandlung einer Garage in Wohnraum oder eines Ladenlokals in eine Praxis. Ohne Genehmigung drohen Nutzungsuntersagung und Bußgelder.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Nutzungsänderungsantrags beim Bauordnungsamt Hamm?

Nach Eingang prüft das Amt die Unterlagen zunächst 10 Arbeitstage auf Vollständigkeit. Danach läuft die eigentliche Entscheidungsfrist von 3 Monaten im Regelverfahren beziehungsweise 6 Wochen im vereinfachten Verfahren. Fehlen Unterlagen, verzögert sich der Start dieser Frist entsprechend.

Kann ich für die Umnutzung eines leerstehenden Ladenlokals in Hamm eine Förderung erhalten?

Über das Programm „Innenstadt 2030“ fördert die Stadt Hamm Umnutzungen leerstehender Ladenlokale in der Innenstadt mit bis zu 45 % der Umbaukosten, bei Baudenkmälern zusätzlich 5 %. Bei Vorhaben mit späteren Mieteinnahmen liegt der Zuschuss bei 25 %. Auch die Nebenkosten der Baugenehmigung sind förderfähig.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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