Überlegen Sie, Ihr Haus oder Teile davon an Monteure zu vermieten? Die Vermietung von Monteurzimmern kann eine lukrative Einnahmequelle sein, doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen Sie beachten? Viele Vermieter starten ihr Geschäft mit Monteurzimmern ohne zu wissen, dass sie möglicherweise eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Was genau versteckt sich hinter dem Begriff „Monteurzimmer“ aus baurechtlicher Sicht, und welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Planeco Building hilft Ihnen, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Das Thema kurz und kompakt
- Nutzungsänderung: Für die Vermietung von Monteurzimmern ist in den meisten Fällen eine Nutzungsänderung erforderlich, da es sich baurechtlich um eine Beherbergungsstätte handelt und nicht um Wohnraum.
- Zulässigkeit: Monteurzimmer als gewerbliche Beherbergung sind nur mit Genehmigung zulässig. Mit unserem Express-Genehmigungscheck und bundesweiter Expertise begleitet Planeco Building Sie zuverlässig durch den gesamten Prozess der Nutzungsänderung. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.
- Brandschutz: Bei mehr als 12 Betten gelten erhöhte Brandschutzanforderungen nach der Beherbergungsstättenverordnung, darunter zweite Rettungswege und weiterführende Brandschutztechnik.
Was sind Monteurzimmer?
Monteurzimmer – auch bekannt als Monteurwohnungen, Montagezimmer oder Handwerkerunterkünfte – sind spezielle Unterkünfte für Handwerker, Monteure und Geschäftsreisende, die vorübergehend an einem Arbeitsort untergebracht werden müssen. Sie zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- Vorübergehende Unterkunft: Für Handwerker und Monteure, die temporär an einem Arbeitsort tätig sind
- Funktionale Ausstattung: Praktisch eingerichtete Räume mit allen notwendigen Annehmlichkeiten
- Flexible Mietkonditionen: Meist tage- oder wochenweise Buchung, manchmal auch für mehrere Monate
- Gemeinschaftseinrichtungen: Häufig mit gemeinschaftlich genutzter Küche und Sanitäranlagen

Monteurzimmer aus baurechtlicher Sicht
Aus baurechtlicher Sicht existiert der Begriff „Monteurzimmer“ nicht explizit. Monteurzimmer werden als „Beherbergungsbetriebe“ eingestuft, bei denen es sich um die Vermietung einzelner Räume mit gemeinschaftlich genutzter Küche und Gemeinschaftsbad handelt.
Diese Einstufung ist entscheidend, denn sie definiert nicht nur die baurechtlichen Anforderungen, sondern beeinflusst auch die Zulässigkeit in bestimmten Gebieten sowie die notwendigen Informationen für Genehmigungsverfahren. Baurechtlich wird dabei klar zwischen Monteurzimmern (als Beherbergungsbetriebe) und Ferienwohnungen (die gemäß §13a BauNVO als nicht störende Gewerbebetriebe gelten) unterschieden, was für den Genehmigungsprozess und die Zulässigkeit in verschiedenen Baugebieten Auswirkungen hat.

Vergleich mit anderen Vermietungsformen
Im Vergleich zu anderen Vermietungsformen ergeben sich wichtige Unterschiede:
Im Unterschied zur regulären Wohnraumvermietung geht es bei Monteurzimmern nicht um die Begründung eines Wohnsitzes, sondern um eine temporäre Unterkunft mit oft gemeinschaftlich genutzten Räumen – ein entscheidender Punkt für die baurechtliche Einordnung und Genehmigungspflicht. Eine Genehmigungspflicht besteht immer, wenn sich die Nutzung der Räumlichkeiten ändert. Baurechtlich ist es irrelevant, an wen Sie vermieten. Maßgeblich ist die Entscheidung, ob ein Einzelzimmer oder eine ganze Wohnung im Sinne einer Ferienwohnung vermietet wird.
Monteurzimmer vermieten – Voraussetzungen
Die Vermietung von Monteurzimmern kann eine attraktive Einnahmequelle sein. Allerdings müssen Sie als Vermieter beim Monteurzimmer Vermieten Voraussetzungen beachten. Wer einfach sein Haus an Monteure vermietet, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, riskiert Probleme mit den Behörden. Hier erfahren Sie, was Sie beim Start berücksichtigen sollten.
Vorschriften und Regelungen
Die Vermietung von Monteurzimmern unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, die je nach Bundesland und Kommune variieren können. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen:
- Baurechtliche Vorschriften: Da Monteurzimmer als Beherbergungsbetriebe gelten, müssen die entsprechenden Bauvorschriften eingehalten werden. Wird Wohnraum umgenutzt, ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Insbesondere der Brandschutz spielt eine wichtige Rolle.
- Gewerbeanmeldung: In den meisten Fällen ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Die regelmäßige Vermietung an wechselnde Monteure stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar.
- Meldepflicht: Als Betreiber einer Monteurunterkunft müssen Sie Ihre Gäste melden. Die genauen Regelungen zur Meldepflicht unterscheiden sich je nach Bundesland und Stadt.
- Steuerliche Aspekte: Einnahmen aus der Vermietung von Monteurzimmern sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig und müssen entsprechend versteuert werden.
Verbot der Zweckentfremdung: In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt können Zweckentfremdungssatzungen die Umwandlung von Wohnraum in Monteurzimmer einschränken oder verbieten.

Wo sind Monteurzimmer zulässig
Die Zulässigkeit von Monteurwohnungen richtet sich nach dem Bauplanungsrecht, dazu zählen die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und das Baugesetzbuch. Je nach Gebiet gelten unterschiedliche Regeln, eine Genehmigung ist jedoch in allen Gebieten notwendig:
- In Mischgebieten: Monteurzimmer sind als „Betriebe des Beherbergungsgewerbes“ allgemein zulässig.
- In allgemeinen Wohngebieten: Hier sind Beherbergungsbetriebe nach §31 Abs.1 BauGB nur ausnahmsweise zulässig.
- In reinen Wohngebieten: Monteurzimmer als kleine Beherbergungsbetriebe als Ausnahme nach §31 Abs.1 BauGB zulässig.
- In Gewerbe- und Industriegebieten: Hier sind Beherbergungsbetriebe laut BauNVO nicht aufgeführt. Eine Zulässigkeit für Monteurzimmer können hier nur bei einer Einordnung als Gewerbe gegeben sein.

Der genaue Standort Ihrer Immobilie ist daher entscheidend. Die Gemeinde oder Stadt kann Ihnen Auskunft über die baurechtliche Einstufung Ihres geplanten Standorts geben. Es empfiehlt sich, vor dem Start Ihrer Vermietungstätigkeit eine Beratung beim zuständigen Bauamt in Anspruch zu nehmen und die erforderliche Baugenehmigung zu beantragen.
Express-Genehmigungscheck durchführen: Planeco Building prüft schnell und zuverlässig die Genehmigungsfähigkeit an Ihrem Standort. Sie profitieren von bundesweiter Expertise und digitalisierten Prozessen, die eine erheblich schnellere Bearbeitung ermöglichen. So erhalten Sie schon vor größeren Investitionen Planungssicherheit.
Das macht ein gutes Monteurzimmer aus
Um erfolgreich Monteurzimmer zu vermieten, sollten Sie neben den rechtlichen auch praktische Aspekte berücksichtigen. Monteure und Handwerker haben spezifische Bedürfnisse, die sich von denen anderer Mieter unterscheiden:
- Funktionale Ausstattung: Eine gut ausgestattete Küche mit Kochgelegenheit, ausreichend Sitzplätzen und Stauraum für Vorräte ist wichtig.
- Komfortable Schlafgelegenheiten: Nach einem anstrengenden Arbeitstag benötigen Monteure eine erholsame Schlafmöglichkeit. Qualitativ hochwertige Betten und verdunkelbare Zimmer sind daher essenziell.
- Sanitärbereich: Saubere, funktionale Badezimmer mit Dusche
- Wasch- und Trocknungsmöglichkeiten: Da Monteure oft für längere Zeit unterwegs sind, sind Waschmaschine und Trockner sehr geschätzt.
- WLAN und TV: Eine gute Internetverbindung und Unterhaltungsmöglichkeiten für den Feierabend tragen zur Zufriedenheit der Gäste bei.
- Parkplätze: Viele Handwerker reisen mit Firmenfahrzeugen an, daher sind ausreichend Parkmöglichkeiten (z. B. ein Carport)ein wichtiges Kriterium.
Ein stimmiges Gesamtpaket aus praktischer Ausstattung und unkomplizierte Abläufe tragen dazu bei, dass Monteure wiederkommen und Ihre Unterkunft weiterempfehlen.

Wann ist eine Nutzungsänderung für Monteurzimmer erforderlich?
Bei der Umwandlung von regulärem Wohnraum in Monteurzimmer ist in der Regel eine Nutzungsänderung erforderlich. Dies liegt daran, dass sich die baurechtliche Nutzungsart grundlegend ändert – von „Wohnen“ zu „Beherbergungsbetrieb“.
Gründe für die Genehmigungspflicht
Eine Nutzungsänderung ist immer dann notwendig, wenn durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen entstehen als bei der bisherigen Nutzung. Bei Monteurzimmern betrifft dies vor allem:
- Änderung der Nutzungsart nach Baunutzungsverordnung: Der Wechsel von Wohnnutzung zu einem Beherbergungsbetrieb ist genehmigungspflichtig.
- Erhöhte Brandschutzanforderungen: Bei Beherbergungsbetrieben gelten oft strengere Brandschutzvorschriften.
- Veränderung der Stellplatzverpflichtung: Für Monteurzimmer wird in der Regel eine höhere Anzahl an Stellplätzen gefordert.
- Individuelle Zimmernutzung: Wenn bisher nicht als Aufenthaltsräume genutzte Räume in Monteurzimmer umgewandelt werden, ist ebenfalls eine Nutzungsänderung erforderlich.

Die kritische Schwelle von 12 Betten
Besonders zu beachten ist die Schwelle von 12 Betten: Bei mehr als 12 Betten gelten die strengeren Vorschriften der Beherbergungsstättenverordnung mit zusätzlichen Anforderungen. In diesem Fall ist oft ein Brandschutzkonzept als Anlage zum Bauantrag erforderlich, das von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden muss.
Risiken bei fehlender Genehmigung
Die ungenehmigte Nutzung als Monteurzimmer kann erhebliche Konsequenzen haben:
- Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro
- Nutzungsuntersagung durch die Behörde
- Versicherungsprobleme im Schadensfall
- Haftungsrisiken bei Unfällen oder Bränden
Daher ist es unbedingt ratsam, die erforderliche Nutzungsänderung vor Beginn der Vermietungstätigkeit zu beantragen. Planeco Building unterstützt Sie bei diesem Prozess mit fachkundiger Beratung und der Erstellung aller notwendigen Unterlagen. Fragen Sie uns jetzt kostenlos für ihre Nutzungsänderung an!
Der Weg zur erfolgreichen Nutzungsänderung zum Monteurzimmer
Die Beantragung einer Nutzungsänderung für Monteurzimmer mag zunächst etwas komplex erscheinen, lässt sich jedoch mit der richtigen Vorbereitung gezielt angehen und mit Unterstützung von Planeco Building leicht und schnell umsetzen.
Erforderliche Unterlagen
Für ein erfolgreiches Baugenehmigungsverfahren zur Nutzungsänderung, also einen vollständigen Bauantrag, werden verschiedene Dokumente benötigt, deren Inhalt klar die geplante Nutzung als Monteurzimmer darstellen muss:
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Lageplan (basierend auf Flur- oder Liegeschaftskarte)
- Antragsformulare (inklusive Betriebsbeschreibung)
Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich werden, wenn Ihre Monteurzimmer sich mehr in Richtung „Beherbergung“ als Ferienwohnung orientieren:
- Brandschutzkonzept
- Stellplatznachweis
- Lärmimmissionsprognose
Die Rolle des Architekten
Die Erstellung eines Antrags auf Nutzungsänderung muss in den meisten Bundesländern durch einen planvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur erfolgen. Diese Fachleute:
- Erstellen maßstabsgetreue und normgerechte Planunterlagen
- Kennen die rechtlichen Anforderungen und können Problemstellen frühzeitig identifizieren
- Stehen im Dialog mit den Behörden und können bei Rückfragen helfen
- Begleiten das Verfahren bis zur Genehmigung

Planeco Building bietet als spezialisierter Anbieter für Planungsleistungen fachgerechte Unterstützung bei Nutzungsänderungen für Monteurzimmer.
Wir machen die Planung einfacher, schneller und kostengünstiger. Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Antragstellung begleiten unsere qualifizierten Architekten Ihr Anliegen und übernehmen auch die Abstimmung mit den Bauämtern.
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Dauer des Verfahrens
Der zeitliche Ablauf einer Nutzungsänderung variiert je nach Region und Komplexität des Vorhabens. Nach der Vollständigkeitsprüfung (1 bis 2 Wochen) und der Beteiligung aller relevanten Stellen (ca. 4 Wochen) folgt die inhaltliche Prüfung, die je nach Verfahrensart 1 bis 2 Monate in Anspruch nehmen kann.
Insgesamt sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von min. 2 bis 3 Monaten rechnen, wobei Nachforderungen diese Zeit verlängern können. Planeco Building erstellt die erforderlichen Antragsunterlagen für Monteurzimmer in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen, sofern die nötigen Grundlagen vorliegen.
Die 3 entscheidenden Schritte im Genehmigungsverfahren für Monteurzimmer und Monteurwohnungen
- Überprüfung auf Vollständigkeit: Nach Einreichung des Antrags prüft die Behörde zunächst, ob alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Fehlen Unterlagen oder sind diese unvollständig, erfolgt eine Nachforderung. Erst wenn der Antrag als vollständig eingestuft wird, beginnt die eigentliche inhaltliche Prüfung.
- Beteiligung der Gemeinde, ggf. Nachbarn und Fachämter: Im zweiten Schritt werden die Gemeinde (prüft das Einvernehmen), je nach Gesetz der Länder die Nachbarn und relevante Fachämter wie Brandschutzbehörden oder das Gewerbeamt beteiligt. Diese Phase kann zeitintensiv sein, da es unter Umständen sein kann, dass mehrere Akteure ihre Stellungnahmen abgeben müssen.
Abschließende Prüfung und Entscheidung: Nach Eingang aller Stellungnahmen erfolgt die finale Prüfung durch die Baurechtsbehörde. Bei positivem Ausgang wird die Baugenehmigung mit eventuellen Auflagen erteilt. Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht in manchen Bundesländern die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen das Urteil.

Die frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baurechtsbehörde kann einen verlängerten Prozess verhindern und offene Fragen zur Nutzungsänderung klären. Beachten Sie dabei auch die relevanten Artikel der für Ihr Bundesland gültigen Bauordnung, die speziell auf Beherbergungsbetriebe eingehen. Viele potenzielle Hindernisse lassen sich durch eine gründliche Vorbereitung und professionelle Begleitung durch Planeco Building vermeiden.
Planeco Building – Ihr Partner für erfolgreiche Nutzungsänderungen
Die Nutzungsänderung für Monteurzimmer ist eine komplexe Herausforderung, die Fachkenntnisse und Erfahrung erfordert. Planeco Building hat sich auf genau diesen Bereich spezialisiert und unterstützt Sie mit einem umfassenden Leistungspaket:
Unser Service für Ihre Nutzungsänderung
- Initiale Machbarkeitsprüfung: Erhalten Sie eine kurzfristige Einschätzung zur Genehmigungsfähigkeit an Ihrem Standort
- Antrag auf Nutzungsänderung: Erstellung aller erforderlichen Antragsunterlagen durch qualifizierte planvorlageberechtigte Architekten
- Ganzheitliche Planung aus einer Hand: Sie erhalten, falls benötigt, weitere Ingenieurleistungen, wie Statik (z.B. bei Eingriffen in die Standsicherheit), Brandschutz, Schallschutz, Vermessung uvm. von Planeco Building
- Bundesweiter Service: Beantragung von Nutzungsänderung in allen Bundesländern, entsprechend der jeweiligen Bauordnungen
- Persönliche Betreuung: Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Genehmigungsverfahren
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Mit Hunderten erfolgreich begleiteten Nutzungsänderungen verfügt Planeco Building über umfassendes Know-how im Bereich der baurechtlichen Genehmigungen. Unsere Spezialisierung und digitalen Prozesse ermöglichen eine effiziente und vor allem kostenschonende Durchführung Ihrer Nutzungsänderung.
Von der ersten kostenlosen Beratung über die Genehmigung bis hin zur optionalen Umsetzung: Das Team von Planeco Building steht Ihnen deutschlandweit für Ihre Nutzungsänderung zum Monteurzimmer zur Verfügung.
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