Eine Nutzungsänderung in Norderstedt ist immer dann erforderlich, wenn Sie die Art der Nutzung Ihres Gebäudes oder Gebäudeteils ändern möchten. Ob Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum, Einrichtung einer Ferienwohnung oder Änderung der gewerblichen Nutzung – die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Norderstedt prüft jeden Antrag sorgfältig. Seit der neuen Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 5. Juli 2024 profitieren Antragsteller von vereinfachten Verfahren und der Genehmigungsfiktion.
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Was ist eine Nutzungsänderung?
Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils in Norderstedt. Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Eine Nutzungsänderung in Norderstedt liegt vor, wenn sich durch die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen ergeben, insbesondere bezüglich Standsicherheit, Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz.
Wichtig zu verstehen: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich.
Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Norderstedt?
Eine Nutzungsänderung in Norderstedt beantragen müssen Sie immer dann, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies betrifft sowohl bauordnungsrechtliche als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein.
Das Bauplanungsrecht regelt die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens und bestimmt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Das Bauordnungsrecht hingegen regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens, einschließlich Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit sowie Brand- und Schallschutz.
Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Norderstedt
- Nutzungsänderung Ferienwohnung: Umwandlung einer Wohnung zur Kurzzeitvermietung
- Gewerbe in Wohnraum umwandeln: Büro- oder Geschäftsräume zu Wohnzwecken nutzen
- Gewerbe in Gewerbe umwandeln: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
- Keller zu Wohnraum: Ausbau von Kellerräumen zu vollwertigen Wohnräumen
- Dachgeschoss-Ausbau: Nutzung des Dachbodens als Wohnraum
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Norderstedt beantragen
Der Antrag auf Nutzungsänderung in Norderstedt folgt einem strukturierten Prozess, den Planeco Building für Sie übernimmt:
- Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Umfassende Bewertung, ob die geplante Nutzung am Standort zulässig ist
- Beauftragung eines qualifizierten Planers: Ein Architekt mit Bauvorlageberechtigung erstellt die Unterlagen
- Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle weiteren Dokumente
- Einreichung bei der Bauaufsicht Norderstedt: Der vollständige Antrag wird eingereicht
- Behördliche Prüfung: Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft alle Aspekte
- Erteilung der Genehmigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung
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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung in Norderstedt sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die von einem bauvorlageberechtigten Planer erstellt werden müssen:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate)
- Lageplan mit Darstellung der baulichen Anlage
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
- Baubeschreibung mit detaillierter Darstellung der geplanten Nutzung
- Stellplatznachweis je nach neuer Nutzung
- Brandschutznachweis bei erhöhten Anforderungen
- Weitere Fachgutachten je nach Projektanforderungen
Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Norderstedt?
Die Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung Norderstedt Dauer beträgt in der Regel 2 bis 3 Monate im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren. Seit der neuen Landesbauordnung 2024 gibt es eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von 3 Monaten und 3 Wochen, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Was kostet eine Nutzungsänderung in Norderstedt?
Die Kosten für eine Nutzungsänderung in Norderstedt setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Planungskosten: 1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung
- Behördliche Gebühren: Mindestens 100,– €, plus 11,– € pro angefangene 1.000,– € Bauwert
- Zusätzliche Fachplaner: 500,– bis 2.000,– € bei Bedarf
- Gutachten: 800,– bis 3.000,– € für Brandschutz oder Schallschutz
- Mögliche Baumaßnahmen: Je nach erforderlichen Anpassungen
Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer Erstberatung eine transparente Kostenaufstellung für Ihr spezifisches Projekt.
Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen
Eine Nutzungsänderung in Norderstedt ohne entsprechende Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann schwerwiegende Konsequenzen haben:
- Bußgelder: Bis zu 50.000,– € bei nicht genehmigtem Wohnraum oder Ferienwohnungen
- Nutzungsuntersagung: Die Bauaufsichtsbehörde kann die neue Nutzung untersagen
- Rückbauanordnung: Im schlimmsten Fall Anordnung zur Beseitigung der Änderungen
- Versicherungsschutz gefährdet: Versicherer können bei Schadensfällen die Regulierung ablehnen
- Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Kosten durch komplexere Bestandsaufnahme
Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei werden jedoch die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet.
Nutzungsänderung in Norderstedt beantragen – mit Planeco Building
Planeco Building ist Ihr erfahrener Partner für Nutzungsänderungen in Norderstedt. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in Schleswig-Holstein und allen anderen Bundesländern.
Ihre Vorteile mit Planeco Building:
- Kostenlose Erstberatung mit Machbarkeitsprüfung
- Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit
- Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
- 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Antragserstellung
- Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
- Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Norderstedt
Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden können wir Ihre Erfolgschancen maximieren. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen führen zu weniger Rückfragen und beschleunigten Verfahren.


















