Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Offenbach am Main: Schnell und digital zur Baugenehmigung

February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
February 10, 2026
Sie möchten eine Nutzungsänderung in Offenbach am Main beantragen? Mit Planeco Building erhalten Sie in nur <strong>14–21 Tagen</strong> alle erforderlichen Unterlagen für Ihre Baugenehmigung – professionell, transparent und bundesweit.

Planen Sie, Ihre Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten, Gewerbeflächen zu Wohnraum umzuwandeln oder ein bestehendes Gewerbe anders zu nutzen? Dann benötigen Sie eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung in Offenbach am Main. Die Hessische Bauordnung regelt klar: Jede Nutzungsänderung, die andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage stellt, ist genehmigungspflichtig.

Als kreisfreie Stadt mit 132.746 Einwohnern verfügt Offenbach am Main über eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Das Baubüro der Stadt an der Berliner Straße 60 ist Ihr direkter Ansprechpartner für alle Nutzungsänderungen innerhalb des Stadtgebiets. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal drei Monate im vereinfachten Verfahren.

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Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die rechtliche Überführung eines Gebäudes oder Gebäudeteils von der bisherigen in eine neue Nutzung. Nach der Hessischen Bauordnung ist eine Genehmigung erforderlich, wenn sich durch die veränderte Nutzung andere oder weitergehende bauordnungsrechtliche oder bauplanungsrechtliche Anforderungen ergeben.

Entscheidend ist dabei nicht, ob bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Auch reine Nutzungsänderungen ohne körperliche Veränderungen am Gebäude sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus den veränderten technischen Anforderungen an die bauliche Anlage.

Wann benötigt man eine Nutzungsänderung in Offenbach am Main?

Eine Nutzungsänderung wird immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere Anforderungen ergeben. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht:

  • Bauplanungsrecht: Regelt, welche Nutzungsarten an welchen Standorten zulässig sind
  • Bauordnungsrecht: Regelt technische Anforderungen wie Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit
  • Intensitätsänderung: Auch bei gleicher Nutzungsart können höhere Anforderungen entstehen

Typische Beispiele für eine Nutzungsänderung in Offenbach am Main

Die häufigsten Anlässe für Nutzungsänderungen in Offenbach am Main umfassen verschiedene Bereiche:

  1. Nutzungsänderung zur Ferienwohnung: Umwandlung von Wohnraum zur Kurzzeitvermietung
  2. Gewerbe zu Wohnraum: Umnutzung von Büro- oder Ladenflächen zu Wohnungen
  3. Gewerbe zu Gewerbe: Wechsel zwischen verschiedenen gewerblichen Nutzungen
  4. Wohnraum zu Praxis: Umwandlung von Wohnungen in Arzt- oder Physiotherapiepraxen
  5. Keller- oder Dachbodenausbau: Schaffung zusätzlicher Wohn- oder Nutzfläche

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Nutzungsänderung in Offenbach am Main beantragen

Der Antrag auf Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Ablauf, den Planeco Building für Sie professionell abwickelt:

  1. Erstberatung und Machbarkeitsprüfung: Bewertung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit
  2. Beauftragung qualifizierter Planer: Nur bauvorlageberechtigte Personen dürfen Anträge erstellen
  3. Erstellung der Antragsunterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung und alle erforderlichen Nachweise
  4. Einreichung beim Baubüro: Vollständiger Antrag an der Berliner Straße 60
  5. Behördliche Prüfung: Maximal drei Monate Bearbeitungszeit im vereinfachten Verfahren
  6. Genehmigungserteilung: Schriftliche Benachrichtigung über die Entscheidung

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Welche Unterlagen benötige ich für einen Antrag auf Nutzungsänderung?

Für einen vollständigen Bauantrag zur Nutzungsänderung in Offenbach am Main sind verschiedene Unterlagen erforderlich:

  • Antragsformular: Auf amtlichem Vordruck mit allen erforderlichen Unterschriften
  • Liegenschaftsplan: Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen: Grundrisse mit eindeutiger Kennzeichnung der bisherigen und künftigen Nutzung
  • Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzungsänderung
  • Betriebsbeschreibung: Bei gewerblichen Vorhaben detaillierte Darstellung der Tätigkeit
  • Stellplatznachweis: Falls sich der Parkplatzbedarf ändert
  • Frühere Baugenehmigungen: Sofern vorhanden, zur Dokumentation der bisherigen Nutzung

Wie lange dauert ein Antrag auf Nutzungsänderung in Offenbach am Main?

Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Bei besonderen Umständen kann das Verfahren um weitere zwei Monate verlängert werden. Nach Ablauf von fünf Monaten gilt der Antrag automatisch als genehmigt, wenn keine explizite Entscheidung vorliegt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Offenbach am Main?

Die Gesamtkosten für eine Nutzungsänderung setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

Planungskosten

  • Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  • Zusätzliche Fachplaner bei Bedarf: 500,– bis 2.000,– €
  • Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

Behördliche Kosten

  • Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  • Baugenehmigung: 0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €
  • Zusätzliche Gebühren: Für Befreiungen und Abweichungen nach Einzelfall

Mögliche Baumaßnahmen

  • Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  • Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz
  • Stellplatzablöse: 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
  • Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Nutzungsänderung ohne Genehmigung: Diese Konsequenzen drohen

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben:

  • Bußgelder: Bis zu 50.000,– € für nicht genehmigten Wohnraum oder Ferienwohnungen
  • Nutzungsuntersagung: Sofortige Einstellung der nicht genehmigten Nutzung
  • Nachträgliche Genehmigungspflicht: Höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  • Versicherungsschutz gefährdet: Ablehnung der Schadensregulierung bei nicht genehmigten Nutzungen
  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Anpassungsmaßnahmen oder Rückbau bei Verstößen gegen Brandschutz

Besonders hohe Strafen drohen bei gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung und bei Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.

Nutzungsänderung in Offenbach am Main beantragen – mit Planeco Building

Als Ihr spezialisierter Partner für Nutzungsänderungen in Offenbach am Main bietet Planeco Building Ihnen einen umfassenden Service:

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  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten: Faire und nachvollziehbare Kostenstruktur
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit: Schnelle Erstellung aller erforderlichen Unterlagen
  • Rundum-Service: Architektur, Statik, Brandschutz und mehr aus einer Hand
  • Bundesweit aktiv mit lokaler Expertise in Offenbach am Main: Kenntnis der örtlichen Besonderheiten

Unser eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Durch strukturierte Abläufe und lösungsorientiertes Arbeiten setzen wir auch komplexe Projekte sicher und wirtschaftlich um.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wann benötige ich eine Nutzungsänderung in Offenbach am Main?

Eine Nutzungsänderung ist in Offenbach am Main immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben. Dies gilt sowohl für bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Aspekte, beispielsweise bei der Umwandlung von Wohnraum zur Ferienwohnung oder von Gewerbe zu Wohnraum.

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Nutzungsänderung in Offenbach am Main?

Die maximale Bearbeitungszeit für eine Nutzungsänderung im vereinfachten Verfahren beträgt drei Monate. Bei besonderen Umständen kann das Verfahren um weitere zwei Monate verlängert werden. Nach spätestens fünf Monaten gilt der Antrag automatisch als genehmigt, wenn keine explizite Entscheidung vorliegt.

Welche Behörde ist für Nutzungsänderungen in Offenbach am Main zuständig?

Für Nutzungsänderungen innerhalb der Stadt Offenbach am Main ist das Baubüro der Stadt an der Berliner Straße 60 zuständig. Als kreisfreie Stadt verfügt Offenbach am Main über eine eigene Bauaufsichtsbehörde und ist nicht dem Landkreis Offenbach unterstellt.

Was kostet eine Nutzungsänderung in Offenbach am Main?

Die Kosten setzen sich aus Planungskosten (1.500,– bis 4.000,– € für die Antragserstellung), behördlichen Gebühren (0,3 bis 0,8 % der Baukosten, mindestens 200,– bis 800,– €) und eventuell erforderlichen Baumaßnahmen zusammen. Die Gesamtkosten variieren je nach Komplexität und Art der Nutzungsänderung.

Kann ich eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung durchführen?

Nein, eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung ist nicht zulässig und kann Bußgelder bis zu 50.000,– € zur Folge haben. Auch der Versicherungsschutz kann gefährdet sein. Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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