Nutzungsänderung

Nutzungsänderung in Offenbach am Main beantragen

February 4, 2026
Update:
August 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
February 4, 2026
Update:
August 7, 2026
Seit der HBO-Novelle gelten in Offenbach neue Regeln für Stellplätze, Sonderbau-Status und Genehmigungsdauer – Planeco Building prüft Ihr Vorhaben und erstellt die vollständigen Antragsunterlagen für das zuständige Bauamt.

In Offenbach am Main gilt seit dem 14. Oktober 2025 eine überarbeitete Hessische Bauordnung, die Nutzungsänderungen in mehreren Punkten spürbar erleichtert: reduzierte Stellplatzpflichten in kreisfreien Städten, ein vereinfachter Sonderbau-Status für viele Bürogebäude und eine verlängerte Geltungsdauer erteilter Genehmigungen. Wer aktuell eine Immobilie in Offenbach umnutzen möchte, sollte diese Änderungen kennen, denn sie wirken sich direkt auf Kosten, Prüfaufwand und Genehmigungschancen aus.

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Was ist eine Nutzungsänderung und wann ist sie in Offenbach genehmigungspflichtig?

Die Stadt Offenbach definiert die Nutzungsänderung als Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Genehmigungspflichtig wird sie immer dann, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt als an die bisherige – und das ist laut Stadt Offenbach in der Regel der Fall. (Quelle: Stadt Offenbach) Entscheidend ist also nicht, ob gebaut wird, sondern ob sich die rechtlichen Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze, Rettungswege oder Schallschutz durch die neue Nutzung ändern.

In der Praxis betrifft das typischerweise:

  • Gewerbe zu Wohnen: Ladenlokale oder Büroflächen in der Innenstadt werden zu Wohnraum umgebaut, oft ein zentrales Thema bei unserer Nutzungsänderung.
  • Wohnen zu Gewerbe: etwa die Umwandlung einer Wohnung in eine Praxis oder ein Büro, siehe auch unseren Leitfaden zum Thema Wohnung in Büro umwandeln.
  • Dachboden- oder Kellerausbau zu Wohnzwecken, mit besonderen Erleichterungen seit der HBO-Novelle 2025.
  • Vermietung als Ferienwohnung, ein Sonderfall, den wir weiter unten separat einordnen.

Wichtig für Eigentümer: Das Verfahren zur Nutzungsänderung entspricht formal dem einer Neubaugenehmigung. (Quelle: Stadt Offenbach) Es reicht also nicht, nur die Umbauarbeiten zu planen, es braucht einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Nachweisen.

Zuständige Behörde: Stadt Offenbach oder Kreis Offenbach?

Ein Punkt, an dem viele Eigentümer scheitern, bevor sie überhaupt beim Bauamt landen: Offenbach am Main ist eine kreisfreie Stadt. Für Vorhaben innerhalb der Stadtgrenzen ist das Baubüro im Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach, zuständig. Für Objekte im umliegenden Landkreis Offenbach, etwa in Dietzenbach, Rodgau, Mühlheim oder Neu-Isenburg, ist hingegen die Bauaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach zuständig. (Quelle: Stadt Offenbach)

Diese Verwechslung ist keine Kleinigkeit: Sie führt regelmäßig zu falsch adressierten Anträgen und damit zu Zeitverlust, der bei einem laufenden Mietvertrag oder Kaufabschluss teuer werden kann. Wer sich unsicher ist, sollte vor Antragstellung die postalische Zuständigkeit klären, idealerweise durch einen Blick ins Bauaktenarchiv der Stadt, wo auch die zuletzt genehmigte Nutzung des Gebäudes dokumentiert ist.

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Die HBO-Novelle 2025: Was sich für Nutzungsänderungen in Offenbach konkret ändert

Der Hessische Landtag hat die dritte Novelle der Hessischen Bauordnung am 2. Oktober 2025 beschlossen, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 66 vom 13. Oktober 2025. Eine Übergangsregelung gibt es nicht, alle Bestimmungen gelten seit dem 14. Oktober 2025 unmittelbar. (Quelle: Hessisches Wirtschaftsministerium) Für Bauherren in Offenbach sind vor allem folgende Punkte relevant:

  • Stellplatzpflicht deutlich reduziert: In kreisfreien Städten, Offenbach am Main wird hier ausdrücklich genannt, dürfen bei Wohngebäuden mit bis zu 14 Wohnungen befristet bis Ende 2030 gar keine Stellplätze mehr gefordert werden, bei mehr als 14 Wohnungen nur noch 0,5 Stellplätze pro Wohnung. (Quelle: GSK Rechtsanwälte, HBO-Update) Das gilt parallel zur kommunalen Stellplatzsatzung Offenbach, die seit dem 16. Dezember 2023 in Kraft ist. Welche Regelung im Einzelfall maßgeblich ist, sollte vor Antragstellung geklärt werden.
  • Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei-gestellt: Die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken fällt außerhalb eines Bebauungsplans nunmehr unter die Genehmigungsfreistellung. (Quelle: GSK Rechtsanwälte) Genehmigungsfrei bedeutet dabei nicht ohne Prüfung, sondern ein vereinfachtes Kenntnisgabeverfahren mit reduziertem Aufwand.
  • Bürogebäude verlieren häufig ihren Sonderbau-Status: Seit der Novelle gelten Bürogebäude nur noch dann als Sonderbau, wenn sie außerhalb des Erdgeschosses Räume mit mehr als 400 m² Grundfläche haben oder für mehr als 100 Personen ausgelegt sind. Das reduziert den Prüfaufwand bei der Umnutzung vieler älterer Büroflächen erheblich, ein Punkt mit direkter Relevanz für Offenbacher Bestandsimmobilien aus den 1960er- und 1970er-Jahren.
  • Längere Geltungsdauer: Eine Baugenehmigung erlischt nun nach fünf statt drei Jahren, wenn nicht mit der Bauausführung begonnen wurde. (Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen)

Offen ist rechtlich, ob bereits laufende Anträge automatisch von den neuen, günstigeren Stellplatzregeln profitieren. Da keine Übergangsvorschrift existiert, spricht vieles dafür, dass die Bauaufsicht die zum Entscheidungszeitpunkt geltende Rechtslage anwendet, also die Neufassung. Verbindlich klären lässt sich das aber nur im konkreten Einzelfall mit dem Baubüro. Bei tragenden Eingriffen im Zuge des Umbaus wird zudem meist ein Standsicherheitsnachweis fällig, dessen Umfang sich nach Art und Größe des Eingriffs richtet.

Unterlagen, Kosten und Bearbeitungszeit

Für den Bauantrag zur Nutzungsänderung verlangt die Stadt Offenbach unter anderem: das Antragsformular auf amtlichem Vordruck, einen Liegenschaftsplan, Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung sowie eine Bauzahlenberechnung (Wohn- oder Nutzflächenberechnung). Bei baulichen Änderungen kommen Baubeschreibung und Herstellungskosten hinzu, bei erhöhtem Bedarf zusätzlich ein Stellplatznachweis. (Quelle: Stadt Offenbach)

Bei den Gebühren nennt die Stadt eine Verwaltungsgebühr ab 51,13,–€ als Grundgebühr, wobei sich die tatsächliche Höhe nach den Rohbaukosten des Vorhabens richtet. (Quelle: Stadt Offenbach) Genehmigungen mit einer Gebühr bis 5.000,–€ werden im Regelfall direkt zugestellt, die Zahlung ist dann innerhalb von 14 Tagen fällig. (Quelle: Stadt Offenbach) Wie hoch die Gesamtkosten für Planung, Statik und Genehmigung im Einzelfall ausfallen, hängt stark vom Vorhaben ab. Wer sich vorab einen Überblick über typische Kostenfaktoren bei statischen Nachweisen verschaffen möchte, findet dazu Orientierung auf unserer Seite zu Statiker Kosten.

Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gibt die Stadt eine maximale Bearbeitungsdauer von drei Monaten an, die sich bei besonderen Umständen um weitere zwei Monate verlängern kann.(vgl. Erfahrungswerte aus unserer Praxis in Offenbach) Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung ist ein vollständiger Antrag, denn seit der HBO-Novelle gilt ein Antrag als vollständig, wenn die Behörde nicht innerhalb eines Monats nachfragt. (Quelle: Hessisches Wirtschaftsministerium) Bei Planeco Building liegt die Zeit bis zur Einreichung der vollständigen Unterlagen beim Bauamt erfahrungsgemäß bei 14 bis 21 Tagen, vorausgesetzt alle Bestandsunterlagen liegen vor.

Sonderfall Ferienwohnung: Warum Offenbach anders ist als Frankfurt

Anders als Frankfurt oder Darmstadt hat Offenbach am Main bislang keine Zweckentfremdungs- oder Ferienwohnungssatzung. Ein entsprechender Prüfauftrag kam bereits 2018/2019 zu dem Ergebnis, dass die Erstellung einer solchen Satzung angesichts des Verwaltungsaufwands im Verhältnis zu den vermuteten Fällen nicht zielführend erscheint. (Quelle: Politisches Informationssystem Offenbach) Auch ein erneuter Vorstoß im Februar 2025 scheiterte an der Koalitionsmehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. (Quelle: Grüne Offenbach, Fraktions-Newsletter)

Das darf aber nicht mit baurechtlicher Freiheit verwechselt werden: Auch ohne Zweckentfremdungssatzung bleibt die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, weil sich Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz und teilweise auch Stellplätze ändern. Wer eine bestehende Wohnung in Offenbach kurzzeitvermieten möchte, sollte also trotzdem einen Bauantrag stellen, unabhängig davon, ob eine kommunale Satzung existiert oder nicht.

Praxisbeispiel Kaiserlei: Vom Büroleerstand zum Wohnquartier

Wie sich großflächige Umnutzung in Offenbach konkret auswirken kann, zeigt das Kaiserlei-Quartier an der Stadtgrenze zu Frankfurt. Über Jahrzehnte prägten leerstehende Bürohochhäuser und ausgebrannte Dachstühle das Bild des Viertels, obwohl die Lage direkt an der A661 attraktiv ist. (Quelle: bb22, Projektdokumentation) Ein bekanntes Beispiel sind die früheren Türme der Kraftwerk Union (KWU), die seit über 20 Jahren leer stehen und nun im Rahmen des geplanten Kaiserviertels mit rund 1.200 Wohnungen, Büros und Nahversorgung neu entwickelt werden. (Quelle: Topeople, Projektbericht)

Solche Projekte machen deutlich, dass eine Umnutzung von Bürobestand nur dann wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn sich die Umbaukosten über Lage oder Standard refinanzieren lassen, ein Gesichtspunkt, den auch private Eigentümer kleinerer Gewerbeeinheiten in Offenbach vorab durchrechnen sollten. Gerade bei älteren Bürobauten lohnt sich vor der Beauftragung eine ehrliche Einschätzung, ob sich die geplante Nutzungsänderung technisch und wirtschaftlich trägt. Bei Projekten dieser Größenordnung ist frühzeitig ein qualifizierter Architekt gefragt, der sowohl die planungsrechtliche als auch die statische Seite im Blick behält, gegebenenfalls in Abstimmung mit einem Statiker für die tragwerksrelevanten Fragen.

Was passiert ohne Genehmigung?

Wer eine Nutzung ändert, ohne vorher einen Antrag zu stellen, riskiert eine Nutzungsuntersagung durch das Bauaufsichtsamt sowie Bußgelder. Zusätzlich kann eine ungenehmigte Nutzung im Schadensfall den Versicherungsschutz gefährden, ein Risiko, das insbesondere bei gewerblichen Umnutzungen wie Praxis- oder Gastronomieflächen häufig unterschätzt wird. Eine nachträgliche Legalisierung ist zwar in vielen Fällen möglich, verläuft aber selten reibungsloser als ein von Anfang an korrekt gestellter Antrag, da die Behörde den Ist-Zustand oft erst im Detail prüfen muss, bevor eine Entscheidung möglich ist.

Planeco Building begleitet Eigentümer und Gewerbetreibende in Offenbach am Main durch den gesamten Prozess der Nutzungsänderung, von der Klärung der zuständigen Behörde über die Machbarkeitsprüfung bis zur vollständigen Antragserstellung. Wer sein Vorhaben unverbindlich einschätzen lassen möchte, kann eine kostenlose Erstberatung nutzen und erhält im Anschluss ein transparentes Angebot, das alle relevanten Leistungen von Architektur bis Statik abdeckt.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für den Ausbau meines Dachgeschosses in Offenbach noch einen Bauantrag?

Seit der HBO-Novelle fällt der Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnzwecken außerhalb eines Bebauungsplans unter die Genehmigungsfreistellung. Das bedeutet nicht, dass keine Prüfung mehr stattfindet, sondern dass ein vereinfachtes Kenntnisgabeverfahren mit reduziertem Aufwand greift. Die erforderlichen Nachweise zu Statik, Brandschutz und Rettungswegen müssen trotzdem vorliegen.

Profitiert mein bereits laufender Antrag von den reduzierten Stellplatzvorgaben der HBO-Novelle?

Das ist rechtlich nicht abschließend geklärt, da es keine Übergangsregelung gibt. Vieles spricht dafür, dass das Bauamt die zum Entscheidungszeitpunkt geltende, neue Rechtslage anwendet – verbindlich lässt sich das aber nur im konkreten Fall mit dem zuständigen Baubüro klären.

Brauche ich für eine Ferienwohnung in Offenbach eine Genehmigung, obwohl es keine Zweckentfremdungssatzung gibt?

Ja. Offenbach hat zwar bislang keine Zweckentfremdungs- oder Ferienwohnungssatzung, das ändert aber nichts an der baurechtlichen Genehmigungspflicht. Die Umwandlung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ist eine Nutzungsänderung, weil sich Anforderungen an Rettungswege, Brandschutz und teilweise Stellplätze ändern.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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