Wer in Passau eine Ladenfläche zur Praxis machen, eine Wohnung in der Altstadt kurzzeitig vermieten oder ein Gewerbeobjekt in Wohnraum umwandeln will, kommt an einer Frage nicht vorbei: Ändert sich mit der neuen Nutzung etwas an den rechtlichen Anforderungen? Ist das der Fall, ist die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. Das Bauordnungsamt der Stadt Passau formuliert es unmissverständlich so: Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn für die neue Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen gelten als für die bisherige – etwa bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit, der Stellplatzsatzung oder dem Brandschutz. Für Bauherren in Passau kommt eine Besonderheit hinzu: die historische Altstadt, ein spürbar angespannter Wohnungsmarkt und eine touristische Nachfrage, die das Thema Ferienwohnungen politisch brisant macht. [[banner-nutzu]]
Wann verlangt Passau eine Genehmigung für Ihre Nutzungsänderung?
Maßgeblich ist immer die zuletzt genehmigte Nutzung laut Baugenehmigung – nicht die tatsächliche, gelebte Nutzung der letzten Jahre. Wer beispielsweise ein Ladenlokal in der Altstadt seit Jahren als Lager nutzt, obwohl im Bauschein „Einzelhandel" steht, bewegt sich bereits außerhalb der genehmigten Nutzung. Eine geplante Umnutzung löst in der Regel dann eine Genehmigungspflicht aus, wenn sich mindestens einer dieser Punkte ändert:
- Bauplanungsrecht: Die neue Nutzung ist im jeweiligen Baugebiet (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) nicht ohne Weiteres zulässig
- Stellplatzbedarf: Die neue Nutzung löst laut Stellplatzsatzung einen höheren Bedarf aus als die bisherige
- Brandschutz und Rettungswege: Höhere Personenzahlen oder andere Nutzungsarten (z. B. Gastronomie statt Einzelhandel) verändern die technischen Anforderungen
- Immissionsschutz: Lärm, Gerüche oder Betriebszeiten der neuen Nutzung wirken anders auf die Nachbarschaft
Bevor Sie in Planung, Statik oder Architektenleistungen investieren, lohnt sich deshalb ein erster Blick in die Bauakte Ihrer Immobilie. Das Bauaktenarchiv des Bauordnungsamts Passau gibt darüber Auskunft, welche Nutzung aktuell genehmigt ist.
Zuständigkeit in Passau: Stadt oder Landkreis?
Ein häufiger Stolperstein bei der Antragstellung ist die falsche Behörde. In Passau gilt eine klare Trennung:
- Innerhalb der Stadtgrenzen von Passau: zuständig ist das Bauordnungsamt der Stadt Passau, das zugleich als Untere Denkmalschutzbehörde fungiert
- Im Landkreis Passau (umliegende Gemeinden): zuständig ist das Landratsamt Passau, Abteilung 6 – Bauwesen
Das Landratsamt bietet seit 2023 eine digitale Antragstellung über die BayernID an, bei der Unterlagen ausschließlich durch einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur eingereicht werden können. Wer sich unsicher ist, welches Amt zuständig ist, sollte dies vor Beauftragung eines Architekten klären – eine falsch adressierte Einreichung kostet unnötig Zeit.
Welches Verfahren gilt für Ihr Vorhaben?
Die Bayerische Bauordnung kennt vier Verfahrensarten, die auch in Passau über Tempo und Prüftiefe entscheiden:
- Verfahrensfrei (Art. 57 BayBO): Seit der BayBO-Novelle 2025 gelten gebietstypische Nutzungsänderungen als verfahrensfrei, wenn die neue Nutzung laut Baunutzungsverordnung im betreffenden Gebiet allgemein zulässig ist und kein Sonderbau vorliegt. Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht vorschriftenfrei – die materiellen Anforderungen müssen trotzdem eingehalten werden
- Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO): Greift innerhalb eines Bebauungsplangebiets, wenn das Vorhaben den Festsetzungen entspricht. Nach Einreichung bei der Gemeinde darf nach einem Monat mit dem Vorhaben begonnen werden, sofern die Gemeinde nicht widerspricht
- Vereinfachtes Verfahren (Art. 59 BayBO): Der Regelfall für Wohnnutzungen und kleinere gewerbliche Vorhaben ohne Sonderbau-Status. Hier greift bei Wohnzweck-Vorhaben zusätzlich die Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO: Ist der Antrag vollständig, gilt er nach drei Monaten ohne Behördenentscheidung als genehmigt
- Vollständiges Verfahren (Art. 60 BayBO): Für Sonderbauten, etwa größere Gastronomiebetriebe oder Beherbergungsstätten, mit umfassender Prüfung durch das Bauordnungsamt
Welches Verfahren tatsächlich greift, hängt stark vom Einzelfall ab – ein Grund, warum eine fachlich fundierte Nutzungsänderung von Anfang an mit korrekter Verfahrenszuordnung geplant werden sollte. Fehleinschätzungen führen sonst zu Verzögerungen, wenn ein Antrag im falschen Verfahren eingereicht wird.
[[banner-button]]Typische Nutzungsänderungen in Passau
In der Praxis wiederholen sich bestimmte Konstellationen, die für die historisch geprägte Altstadt und die touristische Ausrichtung Passaus charakteristisch sind:
- Ladenlokal zu Gastronomie oder Praxis: Besonders in der Altstadt häufig, da viele Erdgeschossflächen ursprünglich für Einzelhandel genehmigt wurden. Gastronomie zieht meist zusätzliche Anforderungen an Fettabscheider, Lüftung und Stellplätze nach sich
- Wohnung zur Ferienwohnung: Aufgrund der touristischen Nachfrage (Kreuzfahrtschiffe, Universität) ein wachsendes Segment. Die Stadt Passau diskutiert aktuell den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für die angespannte Innenstadtlage. Solange keine solche Satzung final in Kraft ist, greift primär das Baurecht – der Status sollte jedoch vor jeder Vermietungsentscheidung direkt beim Bauordnungsamt erfragt werden, da sich die Rechtslage kurzfristig ändern kann
- Gewerbefläche zu Wohnraum: Häufig bei gemischt genutzten Altstadthäusern, wenn Obergeschosswohnungen erweitert oder Erdgeschossflächen dem knappen Wohnungsmarkt zugeführt werden sollen
Stellplatznachweis und Denkmalschutz in der Altstadt
Zwei Besonderheiten machen Nutzungsänderungen in Passau anspruchsvoller als anderswo. Zum einen die kommunale Stellplatzsatzung: Für Läden kann rechnerisch ein Stellplatz je 10 bis 40 m² Verkaufsfläche verlangt werden. Wo die reale Herstellung auf dem Grundstück – etwa in der beengten Altstadtlage – nicht möglich ist, kann die Pflicht durch eine Ablösezahlung an die Stadt erfüllt werden. Diese Summe sollte frühzeitig kalkuliert werden, da sie das Budget deutlich beeinflussen kann. Zum anderen der Denkmalschutz: Da das Bauordnungsamt zugleich Untere Denkmalschutzbehörde ist, benötigen Vorhaben in oder an Baudenkmälern der Altstadt zusätzlich zur baurechtlichen Prüfung eine denkmalrechtliche Erlaubnis – auch wenn die Nutzungsänderung selbst verfahrensfrei wäre. Diese doppelte Prüfebene wird in generischen Ratgebern selten thematisiert, ist für Passauer Altbauten aber häufig entscheidend.
Unterlagen, Kosten und Dauer
Für den Bauantrag auf Nutzungsänderung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtlicher Lageplan und aktuelle Bestandsgrundrisse
- Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung (Öffnungszeiten, Mitarbeiterzahl, technische Anlagen)
- Nachweis der Stellplätze bzw. Ablösevereinbarung
- Bei tragwerksrelevanten Umbauten: ein Standsicherheitsnachweis des Tragwerksplaners
- Bei Sonderbauten oder erhöhten Personenzahlen: ein Brandschutzkonzept
Die Kosten hängen stark vom Einzelfall ab. Bei einer typischen Nutzungsänderung eines Altstadt-Ladenlokals von rund 80 m² in eine Praxis oder Gastronomie bewegen sich die Planungskosten für Architekt und Antragserstellung häufig zwischen 1.500,–€ und 4.000,–€ netto, hinzu kommen je nach Vorhaben Gutachterkosten für Brandschutz sowie eine mögliche Stellplatzablöse. Wer eine tragende Wand entfernt oder die Nutzlast durch eine gewerbliche Nutzung erhöht, sollte zusätzlich die Statiker-Kosten einkalkulieren. Planeco Building begleitet die Erstellung solcher Unterlagen bundesweit mit einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, sofern alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Was passiert ohne Genehmigung?
Eine ungenehmigte Nutzung kann in Bayern mit Bußgeldern bis zu 500.000,–€ geahndet werden, zusätzlich drohen Nutzungsuntersagungen durch das Bauordnungsamt. Auch der Versicherungsschutz kann bei einer nicht genehmigten Nutzung erlöschen, etwa im Schadensfall. Wer eine Bestandsimmobilie in Passau erwirbt oder übernimmt, sollte die genehmigte Nutzung deshalb vor jeder Umbauentscheidung prüfen lassen. Für die fachliche Begleitung – von der Klärung der Bauakte über die Erstellung der Bauvorlagen bis zur Abstimmung mit dem Bauordnungsamt – steht ein bauvorlageberechtigter Architekt zur Verfügung; bei komplexeren Tragwerksfragen empfiehlt sich zusätzlich, frühzeitig einen erfahrenen Statiker zu finden, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.


















