Wer in Schwerin eine Gewerbefläche zu Wohnraum umbauen, eine Ferienwohnung einrichten oder eine Praxis in einem ehemaligen Ladengeschäft eröffnen möchte, braucht in den meisten Fällen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung. Als kreisfreie Landeshauptstadt ist Schwerin dabei gleichzeitig eigene untere Bauaufsichtsbehörde – das Verfahren läuft vollständig über die Stadtverwaltung, nicht über einen übergeordneten Landkreis. Seit Dezember 2022 nimmt die Stadt Bauanträge zudem ausschließlich digital über das Schweriner Serviceportal an, was insbesondere für Eigentümer mit älteren Bauakten relevant ist.
[[banner-nutzu]]Was ist eine Nutzungsänderung und wann wird sie in Schwerin genehmigungspflichtig?
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die tatsächliche oder rechtliche Verwendung eines Gebäudes so verändert, dass andere oder strengere Anforderungen greifen als bei der zuletzt genehmigten Nutzung. Wird aus einem Ladengeschäft eine Arztpraxis, aus einer Gewerbeeinheit eine Wohnung oder aus einer Dauerwohnung eine Ferienwohnung, ändern sich in der Regel Anforderungen an Stellplätze, Brandschutz oder Schallschutz – und genau das macht die Nutzungsänderung genehmigungspflichtig.
Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Konkret betroffen sind in Schwerin unter anderem folgende Fallkonstellationen:
- Umnutzung leerstehender Ladenflächen in der Innenstadt zu Wohnraum
- Umwandlung von Dauerwohnraum in Ferienwohnungen, insbesondere in Schelfstadt und Paulsstadt
- Einrichtung von Praxen, Studios oder Büros in ehemaligen Wohn- oder Gewerbeeinheiten
- Ausbau von Keller-, Dachboden- oder Nebenflächen zu zusätzlichem Wohnraum
Eine vollständige Übersicht über Verfahrensarten, Fristen und Ablauf bundesweit finden Sie auf unserer Hauptseite zur Nutzungsänderung.
Zuständigkeit und Verfahrensarten in Schwerin
Ob und in welchem Verfahren Ihre Nutzungsänderung geprüft wird, hängt von Gebäudetyp und Nutzungsart ab. Die LBauO M-V unterscheidet vier Verfahrensarten:
- Verfahrensfrei nach § 61 LBauO M-V: Betrifft nur einen engen Kreis kleiner, klar definierter Vorhaben ohne erhöhte Anforderungen.
- Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBauO M-V: Gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Wohngebäude und einfache Nebenanlagen, sofern kein Sonderbau vorliegt. Hier reicht eine Anzeige, die spätestens zwei Wochen vor Nutzungsaufnahme bei der Bauaufsichtsbehörde eingehen muss.
- Vereinfachtes Verfahren nach § 63 LBauO M-V: Die häufigste Verfahrensart für klassische Wohn- und kleinere Gewerbenutzungen.
- Vollverfahren nach § 64 LBauO M-V: Erforderlich bei Sonderbauten oder komplexeren gewerblichen Nutzungen mit erhöhten Brandschutz- oder Standsicherheitsanforderungen.
Welches Verfahren im konkreten Fall greift, lässt sich meist erst nach Prüfung der Bestandsakte und der geplanten Nutzung seriös beurteilen. Die Landeshauptstadt Schwerin stellt die entsprechenden Formulare ausschließlich digital zur Verfügung. Bauanträge müssen dabei immer von einer bauvorlageberechtigten Person eingereicht werden – Planeco Building übernimmt diese Rolle über qualifizierte Architekten für Sie.
Sonderfall Schwerin: UNESCO-Welterbe und Denkmalschutz mitdenken
Seit Juli 2024 gehört das Residenzensemble Schwerin zum UNESCO-Welterbe. Das betrifft nicht nur das Schloss selbst, sondern über 30 weitere erhaltene Gebäude sowie zugehörige Sichtachsen in Altstadt, Schelfstadt, Paulsstadt und Feldstadt. Für Eigentümer in diesen Stadtteilen bedeutet das: Eine baurechtliche Nutzungsänderung reicht oft nicht allein aus – zusätzlich kann eine denkmalschutzrechtliche Prüfung nach dem Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlich werden.
Wer eine Immobilie im Kernbereich des Welterbes umnutzen möchte, sollte diese Doppelprüfung von Anfang an einplanen, statt sie erst nach Antragstellung zu entdecken. Das kostet sonst wertvolle Zeit im Genehmigungsprozess.
[[banner-button]]Zweckentfremdungssatzung Schwerin: aktueller Stand
Besonders für Eigentümer, die eine Ferienwohnung in der Innenstadt planen, ist ein aktueller Punkt entscheidend: Die Stadtvertretung hat am 8. Dezember 2025 eine Zweckentfremdungssatzung beschlossen, die Wohnraum in Paulsstadt, Schelfstadt, Altstadt und Feldstadt vor der Umwandlung in Ferienwohnungen schützen soll. Vorgesehen sind eine Genehmigungspflicht durch den Oberbürgermeister, eine amtliche Wohnraumnummer für genehmigte Ferienwohnungen sowie ein fünfjähriger Bestandsschutz für bereits rechtmäßig genutzte Objekte.
Nach aktuellem Stand ist die Satzung jedoch trotz Beschluss noch nicht in Kraft, da sie laut Stadtverwaltung bislang weder ausgefertigt noch veröffentlicht wurde. Das bedeutet: Aktuell entfaltet der Beschluss keine praktische Wirkung, die politische Richtung ist aber klar erkennbar. Wer jetzt eine Ferienwohnung genehmigen lässt, sollte die Entwicklung im Blick behalten und eine frühzeitige, ordnungsgemäße Nutzungsaufnahme dokumentieren, um im Falle des Inkrafttretens vom Bestandsschutz zu profitieren.
Unterlagen, Fristen und Kosten der Nutzungsänderung
Für den Antrag auf Nutzungsänderung fordert die Bauaufsichtsbehörde Schwerin je nach Verfahrensart unter anderem folgende Unterlagen gemäß Bauvorlagenverordnung M-V:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte und aktueller Lageplan
- Bauzeichnungen mit Bestands- und Planzustand
- Baubeschreibung bzw. Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung
- Standsicherheitsnachweis, sofern sich die Lastanforderungen ändern
- Brandschutzkonzept bei erhöhten Anforderungen
- Nachweis der gesicherten Erschließung
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach der Baugebührenverordnung M-V und orientiert sich am Bauwert des Vorhabens; realistisch bewegen sich reine Behördengebühren häufig zwischen 60,–€ und mehreren hundert Euro netto, je nach Umfang der Nutzungsänderung. Hinzu kommen die Planungskosten für Architektur und gegebenenfalls Statik. Bei Planeco Building erhalten Sie ein transparentes Angebot, das alle Planungsleistungen für den Antrag abdeckt, bevor der Bauantrag bei der Stadt eingereicht wird – typischerweise liegt die Bearbeitungszeit bis zur Einreichung bei 14 bis 21 Tagen. Details zu Ihrem konkreten Vorhaben klären wir über unsere Bauvoranfrage für Schwerin.
Statik und Standsicherheitsnachweis nicht unterschätzen
Gerade bei der Umnutzung von Gewerbe- zu Wohnflächen oder umgekehrt ändern sich häufig die zulässigen Nutzlasten – etwa wenn aus einer leichten Büronutzung eine Gastronomiefläche mit schwererem Mobiliar und höherer Personenzahl wird. In solchen Fällen verlangt die Bauaufsichtsbehörde einen Standsicherheitsnachweis, der die Tragfähigkeit der bestehenden Konstruktion für die neue Nutzung bestätigt.
Die Kosten dafür hängen stark vom Umfang der Prüfung ab; einen Überblick über typische Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten. Wer einen qualifizierten Ansprechpartner sucht, findet über unsere Übersicht zum Thema Statiker finden weitere Orientierung. Planeco Building bindet Statiker von Beginn an in die Planung ein, damit Architektur und Standsicherheitsnachweis nicht getrennt, sondern als ein abgestimmtes Antragspaket bei der Stadt Schwerin eingereicht werden.
Risiken bei fehlender Genehmigung
Eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung durchzuführen, ist kein Kavaliersdelikt: Die Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung aussprechen und Bußgelder verhängen. Zusätzlich drohen praktische Konsequenzen: Versicherungen können bei Schadensfällen die Leistung verweigern, wenn die tatsächliche Nutzung nicht der genehmigten entspricht, und bei einem späteren Verkauf oder einer Vermietung fällt eine ungenehmigte Nutzungsänderung im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung häufig auf.
Gerade angesichts der aktuellen Wohnraumsituation in Schwerin, in der Nachfrage und ungenutzte Bestandsflächen gleichzeitig hoch sind, lohnt es sich, eine geplante Umnutzung von Anfang an über den offiziellen Weg abzusichern statt auf eine nachträgliche Duldung zu hoffen.


















