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Bauvoranfrage in Andernach: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Andernach genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Andernach verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Andernach und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Andernach und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Bauvoranfrage Andernach



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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Andernach

Als Große kreisangehörige Stadt in Rheinland-Pfalz nimmt Andernach eine besondere Stellung im Bauverwaltungssystem ein. Die Stadt fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde und ist damit eigenständig für die Bearbeitung von Bauvoranfragen zuständig. Dies unterscheidet Andernach von kleineren Gemeinden, deren Bauangelegenheiten in der Regel von der Kreisebene bearbeitet werden.

Die Bauvoranfrage in Andernach unterliegt der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), die zuletzt durch das Gesetz vom 26.11.2024 geändert wurde. § 72 LBauO bildet die zentrale Rechtsgrundlage für das Verfahren der Bauvoranfrage und ermächtigt Bauherren ausdrücklich dazu, vor der Einreichung eines vollständigen Bauantrags einzelne Fragen zu ihrem Bauvorhaben durch einen Bauvorbescheid klären zu lassen.

Besonders relevant für Andernach sind die örtlichen Satzungen, die über die allgemeinen landesrechtlichen Bestimmungen hinausgehen:

Für Bauvorhaben in bestimmten Bereichen außerhalb der Kernstadt gelten zudem Klarstellungs- und Abrundungssatzungen nach § 34 BauGB, die die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils definieren. Diese Abgrenzung ist entscheidend für die bauplanungsrechtliche Beurteilung, da innerhalb dieser Bereiche die Bestimmungen des § 34 BauGB gelten, während außerhalb die restriktiveren Bestimmungen des § 35 BauGB für den Außenbereich greifen.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Andernach

Die Antragsstellung für eine Bauvoranfrage in Andernach erfolgt schriftlich bei der Stadtverwaltung Andernach als zuständiger unterer Bauaufsichtsbehörde. Der Umfang der erforderlichen Unterlagen variiert je nach Art und Komplexität der gestellten Fragen.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

Standardmäßig ist ein amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000 erforderlich, der sowohl die geplante als auch die vorhandene Bebauung enthalten muss. Ergänzend wird ein Ergänzungsplan zum Lageplan benötigt, der eine maßstabsgerechte Eintragung der geplanten baulichen Anlage und der vorhandenen Umgebungsbebauung enthält.

Die Einreichung erfolgt grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung, wobei bei der Liegenschaftskarte das Original eingereicht werden muss. Eine kurze, präzise Beschreibung des Vorhabens gehört ebenfalls zu den erforderlichen Unterlagen und sollte die spezifischen Fragen benennen, die durch die Bauvoranfrage geklärt werden sollen.

Kosten einer Bauvoranfrage in Andernach

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Andernach folgt den landesweiten Bestimmungen des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht. Diese einheitliche Regelung gewährleistet Transparenz und Rechtssicherheit für Bauherren.

KostenpositionBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Nach den aktuellen Bestimmungen bewegen sich die Gebühren für Bauvoranfragen in Rheinland-Pfalz in einer Spanne von 60,– € bis 3.000,– €. Die Obergrenze ist dabei auf maximal 50 % der für die spätere Baugenehmigung festgesetzten Gebühr begrenzt. Diese Begrenzung verhindert unverhältnismäßig hohe Kosten und stellt sicher, dass das Instrument der Bauvoranfrage wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann.

Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem Umfang der zu prüfenden Fragestellungen und der Komplexität des Bauvorhabens. Für die erste positiv beschiedene Einzelfrage fallen in der Regel Gebühren zwischen 200,– € und 1.800,– € an, während für jede weitere positiv beschiedene Einzelfrage zusätzlich 50,– € bis 920,– € berechnet werden.

Auch negativ beschiedene Einzelfragen sind gebührenpflichtig, wobei ein Zehntel bis fünf Zehntel der vollen Gebühr erhoben werden. Bei der Berechnung der Gebühren fließt der Rohbauwert des geplanten Bauvorhabens als Bemessungsgrundlage ein, der unabhängig von den Angaben des Bauherrn nach dem Bauvolumen ermittelt wird.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Andernach

Das Verfahren der Bauvoranfrage in Andernach folgt einem strukturierten Ablauf, der sich an den bewährten Verwaltungsverfahren orientiert.

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Nach der Einreichung beim Bauamt Andernach prüft die Behörde zunächst die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Fehlen wichtige Dokumente oder sind Angaben unvollständig, erhalten Sie eine Nachforderung. Die Vollständigkeitsprüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen entsprechenden Beschluss.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Stadtverwaltung Andernach prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die fachliche Prüfung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeiter, die über die erforderlichen Kompetenzen zur Beurteilung bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Fragestellungen verfügen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser Bescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden, sofern sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse nicht geändert haben.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Andernach

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Andernach

Bauvoranfragen in Andernach werden besonders häufig für folgende Vorhaben gestellt:

Besonders in der historischen Altstadt von Andernach sind gestalterische Aspekte von entscheidender Bedeutung. Die örtliche Gestaltungssatzung stellt spezifische Anforderungen an Materialien, Farben und Proportionen, die bereits in der Bauvoranfrage berücksichtigt werden sollten.

Zuständige Behörden in Andernach

Die Stadtverwaltung Andernach fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde und ist damit zuständig für die Bearbeitung von Bauvoranfragen. Die Bauaufsicht und Bauberatung ist in der Läufstraße 11, 56626 Andernach ansässig und verfügt über barrierefreie Zugänge.

Kontaktdaten der Bauaufsicht Andernach:

Diese zentrale Anlaufstelle ermöglicht eine effiziente Bearbeitung und kurze Kommunikationswege. Die Mehrfachbesetzung der Telefonnummern gewährleistet eine gute Erreichbarkeit während der Geschäftszeiten.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Andernach?

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen bundesweit kennt Planeco Building die spezifischen Anforderungen der Andernacher Bauaufsicht und die lokalen Besonderheiten. Unsere Vorteile:

Unsere erfahrenen Architekten kennen nicht nur die verschiedenen Verfahrensarten, sondern auch die lokalen Satzungen und Anforderungen in Andernach. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung erheblich.



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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Andernach?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Andernach bewegen sich zwischen 800,– € und 2.500,– € Gesamtkosten. Die Behördengebühren liegen zwischen 200,– € und 500,– €, hinzu kommen Architektenkosten von etwa 500,– € bis 1.500,– € je nach Komplexität der Fragestellung. Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der zu prüfenden Fragen und sind auf maximal 50 % der späteren Baugenehmigungsgebühr begrenzt.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Andernach?

Die Bearbeitungszeit für eine Bauvoranfrage in Andernach beträgt in der Regel 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung. Die Vollständigkeitsprüfung dauert 1–2 Wochen. Bei komplexeren Anfragen, die externe Stellungnahmen erfordern, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Bauvoranfrage in Andernach?

Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Fragestellung sind zusätzlich erforderlich: amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000, Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Beschreibung des Vorhabens. Bei Nutzungsänderungen sind alte Baugenehmigungen und der Nachweis der bisherigen Nutzung erforderlich.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Andernach sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Andernach ist besonders sinnvoll bei Vorhaben in der historischen Altstadt mit besonderen Gestaltungsanforderungen, bei Nutzungsänderungen, Aufstockungen oder wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Sie verschafft Planungssicherheit vor größeren Investitionen und klärt kritische Rechtsfragen verbindlich mit der Bauaufsichtsbehörde.

Ist ein Bauvorbescheid in Andernach rechtlich bindend?

Ja, ein förmlicher Bauvorbescheid der Stadt Andernach ist drei Jahre gültig und rechtlich bindend – sowohl für die Bauaufsichtsbehörde als auch für den Bauherrn. Er schafft verbindliche Planungssicherheit für die explizit gestellten Fragen. Die Gültigkeit kann auf Antrag verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse nicht geändert haben.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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