Sie planen ein Bauvorhaben in Aurich und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Aurich und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Aurich
Aurich als große selbstständige Gemeinde in Niedersachsen nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde eigenverantwortlich wahr. Dies bedeutet für Bauherren eine klare Zuständigkeitsverteilung: Für alle Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebiets von Aurich ist ausschließlich die städtische Bauordnungsbehörde zuständig – nicht der Landkreis Aurich.
Mit der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) zum 1. Juli 2024 haben sich wesentliche Erleichterungen ergeben, insbesondere für Baumaßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Die als "Umbauordnung" bezeichneten neuen Regelungen schaffen den Rahmen für den neuen "Gebäudetyp E" und vereinfachte Standards bei bestimmten Bauvorhaben.
Besonders bedeutsam für Aurich ist die Einführung des vollständig digitalen Bauantragsverfahrens ab dem 1. August 2024. Alle bauaufsichtlichen Anträge, einschließlich Bauvoranfragen nach § 73 NBauO, werden über einen geschützten Projektraum abgewickelt. Die Voraussetzung ist ein BundID-Konto oder Elster-Zugang, was eine sichere Identifizierung gewährleistet und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand reduziert.
Ab dem 23. Juni 2025 wird eine wichtige organisatorische Veränderung wirksam: Der Fachdienst Bauordnung zieht vom Rathaus am Bürgermeister-Hippen-Platz in eine neue Außenstelle in der Leerer Landstraße 5-9 um, wo ein "Technisches Rathaus" eingerichtet wird. Diese räumliche Konzentration soll die Effizienz der Verwaltungsabläufe steigern.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Aurich
Die Stadt Aurich stellt über das OpenRathaus-Portal entsprechende Formulare zur Verfügung. Die erforderlichen Unterlagen hängen entscheidend von Ihren konkreten Fragestellungen ab.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Das digitale System erfordert spezielle Dateianforderungen: Der Dateiname muss den Inhalt durch Kennnummer mit textlicher Beschreibung bezeichnen, Umlaute sind nicht erlaubt, und der Name darf höchstens 50 Zeichen haben. Das Erstelldatum im Format "JJJJMMTT" und die Versionsnummer "_V1" müssen enthalten sein.
Kosten einer Bauvoranfrage in Aurich
Die Gebührenstruktur in Aurich folgt der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO), die zuletzt zum 10. Oktober 2024 geändert wurde. Die Abrechnung erfolgt differenziert je nach Art der Berechnung.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Bei wertabhängiger Berechnung beträgt die Gebühr bis zu 90 % der Gebühr für ein entsprechendes Baugenehmigungsverfahren, mindestens jedoch 90,– €. In anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 127,– € netto zuzüglich Mehrwertsteuer.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids ist möglich und kostet bei wertabhängiger Ursprungsgebühr 20 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 90,– €.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Aurich
Das Verfahren in Aurich folgt einem klar strukturierten Schema, das durch die NBauO-Novellierung 2024 teilweise verschlankt wurde:
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt über das digitale System. Die Behörde prüft zunächst die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei vollständigen Unterlagen beginnt die Bearbeitung – Nachforderungen verzögern das Verfahren entsprechend.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt die Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die städtische Bauordnungsbehörde prüft die Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 6–12 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung und erforderlichen Beteiligungen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der für drei Jahre Bindungswirkung entfaltet. Während dieser Zeit ist die Bauaufsichtsbehörde an ihre Entscheidung gebunden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Aurich
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Aurich
Typische Bauvoranfragen in Aurich betreffen:
Besonders in der historischen Innenstadt von Aurich spielen denkmalschutzrechtliche Belange eine wichtige Rolle. Bei Vorhaben in der Nähe von Baudenkmälern ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde im Rahmen einer Bauvoranfrage empfehlenswert.
Zuständige Behörden in Aurich
Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Aurich ist ausschließlich die städtische Bauordnungsbehörde zuständig:
Bis 23. Juni 2025: Bürgermeister-Hippen-Platz 1, 26603 Aurich
Ab 23. Juni 2025: Leerer Landstraße 5-9, 26603 Aurich (Technisches Rathaus)
Terminvereinbarung wird empfohlen für eine bessere Servicequalität.
Wichtiger Hinweis: Der Landkreis Aurich ist nur für die umliegenden Gemeinden zuständig, nicht für die Stadt Aurich selbst. Eine Verwechslung kann zu Verzögerungen führen.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Aurich?
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Auricher Bauordnungsbehörde und die Besonderheiten des digitalen Verfahrens. Wir formulieren Ihre Fragestellungen präzise und reichen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein – für eine reibungslose Bearbeitung.
Besonders bei den neuen digitalen Anforderungen und den organisatorischen Veränderungen in der Stadtverwaltung ist fachkundige Begleitung wertvoll. Wir kennen die verschiedenen Verfahrensarten und wählen den optimalen Weg für Ihr Vorhaben.
[[banner-nutzu]]
