Sie planen ein Bauvorhaben in Bretten und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Bretten und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Bretten
In Bretten unterliegt die Bauvoranfrage der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), die seit Juni 2025 erhebliche Vereinfachungen für Bauherren mit sich bringt. Die jüngste Novelle der LBO bringt beschleunigte Verfahren und Erleichterungen bei den Abstandsflächenregelungen.
Besonders relevant für Bauvoranfragen in Bretten sind die neuen Privilegierungen im Innenbereich und die vereinfachten Giebelberechnungen. Solarenergieanlagen auf Dächern bis zu einer Höhe von 1,50 m sowie nachträgliche Dachdämmungen bis zu einer Dicke von 0,30 m haben künftig keine Auswirkungen auf die Abstandsflächenberechnung.
Das Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus fungiert als zentrale Anlaufstelle für alle Bauvoranfragen. Die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch die Baurechtsbehörde unter Leitung von Herrn Dieterle, der als direkter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Das Amt für Stadtentwicklung und Baurecht berät zusätzlich zu städtebaulichen Aspekten und Fördermöglichkeiten.
Als Teil der Verwaltungsgemeinschaft Bretten/Gondelsheim gelten besondere Planungsstrukturen, die bei der Bauvoranfrage berücksichtigt werden müssen. Die Integration von Klimaschutzaspekten spielt eine wichtige Rolle bei der Bewertung von Bauvorhaben.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Bretten
Die benötigten Unterlagen für eine Bauvoranfrage in Bretten richten sich nach der Komplexität Ihrer Fragestellungen. Das Bürgerbüro Bauen übernimmt die Entgegennahme und erste Prüfung aller Bauvoranfragen.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die Baurechtsbehörde in Bretten informiert auch über Fördermöglichkeiten und L-Bank-Gelder, was bei der Planung Ihres Vorhabens hilfreich sein kann.
Kosten einer Bauvoranfrage in Bretten
Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Bretten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen. Die Stadt Bretten folgt der allgemeinen Gebührenstruktur Baden-Württembergs, wobei die Abrechnung meist nach Zeitaufwand der Behörde erfolgt.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Bei größeren Bauvorhaben, wo reguläre Genehmigungsgebühren oft fünfstellige Beträge erreichen, amortisiert sich die Bauvoranfrage besonders schnell. Sie verhindert teure Fehlplanungen und gescheiterte Bauanträge.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Bretten
Der Ablauf einer Bauvoranfrage in Bretten folgt einem strukturierten Verfahren, das durch die aktuellen Reformen der Landesbauordnung Baden-Württemberg beschleunigt wurde.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Die Einreichung erfolgt beim Bürgerbüro Bauen im Technischen Rathaus. Nach der Entgegennahme prüft die Baurechtsbehörde die Vollständigkeit der Unterlagen. Diese Prüfung dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen oder die Gemeinde beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen, was das Verfahren verlängern kann.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Die fachliche Prüfung Ihrer Fragen erfolgt durch die Baurechtsbehörde unter Berücksichtigung der aktuellen LBO Baden-Württemberg. Die Bearbeitungszeit beträgt 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität der Fragestellung.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Dieser schafft Planungssicherheit für Ihr Bauvorhaben in Bretten.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Bretten
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Bretten
In Bretten werden Bauvoranfragen häufig für verschiedene Arten von Bauvorhaben gestellt. Besonders bei Nutzungsänderungen ist eine Vorabklärung sinnvoll:
Zuständige Behörden in Bretten
Für Bauvoranfragen in Bretten sind mehrere Stellen zuständig:
Technisches Rathaus
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6
Telefon: 07252 921 800
Ansprechpartner: Herr Dieterle
Technisches Rathaus, Zimmer 204
Telefon: 07252 921 362
Fax: 07252 921 160
Amtsleiterin: Frau Hausner
Telefon: 07252 921 610
Das Bürgerbüro Bauen übernimmt die Entgegennahme und erste Prüfung aller Bauanträge und Bauvoranfragen. Die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch die Baurechtsbehörde.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Bretten?
Planeco Building bringt die nötige Expertise für erfolgreiche Bauvoranfragen in Bretten mit:
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Baurechtsbehörde in Bretten und die aktuellen Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Besonders bei komplexen Genehmigungsverfahren zahlt sich unsere Erfahrung aus. Wir kennen die lokalen Besonderheiten und können bereits im Vorfeld einschätzen, welche Fragen erfolgversprechend sind.
[[banner-nutzu]]
