Sie planen ein Bauvorhaben in Duisburg und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Duisburg und begleitet Sie sicher durch den Prozess.
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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Duisburg
Duisburg unterliegt der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), die seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Der § 77 BauO NRW 2018 regelt dabei die Verfahrensweisen für Vorbescheide im Rahmen von Bauvoranfragen.
Eine wichtige lokale Besonderheit in Duisburg ist die Rolle der Bezirksvertretungen. Nach der örtlichen Bezirkssatzung wird die Feststellung über die planungsrechtliche Zulässigkeit bestimmter Bauvorhaben durch die jeweilige Bezirksvertretung getroffen. Dies betrifft häufig Vorhaben auf Grundstücken mit einer Größe von mehr als 1.000 Quadratmetern. Aufgrund der Sitzungsfolgen der Bezirksvertretungen können hierdurch zusätzliche Verzögerungen entstehen.
Die Stadt Duisburg ist in sieben Bezirke unterteilt: Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl, Mitte, Rheinhausen und Süd. Diese Struktur hat direkten Einfluss auf Baugenehmigungsverfahren, da die Bezirksvertretungen über alle Belange entscheiden, die ihren jeweiligen Bezirk betreffen.
Seit Januar 2024 können Bauanträge und Bauvoranfragen digital über das Bauportal NRW eingereicht werden. Dies stellt eine wichtige Modernisierung dar, auch wenn die praktische Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Duisburg
Die Dokumentationsanforderungen für Bauvoranfragen in Duisburg folgen den Vorgaben der Bauprüfverordnung NRW (BauPrüfVO). Diese Verordnung definiert detailliert, welche Bauvorlagen für verschiedene Arten von Anträgen erforderlich sind.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Lagepläne dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte erstellt sein. Die erforderliche Flurkarte kann beim Amt für Baurecht und Bauberatung, Abteilung Vermessung, Kataster und Geoinformation, bezogen werden.
In Papierform sind die Unterlagen grundsätzlich in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei der digitalen Einreichung über das Bauportal NRW können die Unterlagen als PDF-Dateien eingereicht werden.
Kosten einer Bauvoranfrage in Duisburg
Die Gebührenberechnung für Bauvoranfragen in Duisburg folgt der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Diese landeseinheitliche Gebührenordnung schafft die rechtliche Grundlage für die Kostenberechnung.
Kostenart
Betrag
Behördengebühren
200,– € bis 500,– €
Architektenkosten
Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten
800,– € bis 2.500,– €
Die konkrete Höhe der Gebühr wird nach § 9 des Gebührengesetzes NRW unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands sowie der Bedeutung, des wirtschaftlichen Werts und des sonstigen Nutzens für den Gebührenschuldner bestimmt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit der Anrechnung auf eine spätere Baugenehmigung. Die Gebühr für einen Vorbescheid wird zu 50 bis 90 % auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet, sofern der nachfolgende Bauantrag im Wesentlichen mit dem Inhalt des Vorbescheides identisch ist.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Duisburg
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt und Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde oder bei größeren Vorhaben die entsprechende Bezirksvertretung zustimmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch das Amt für Baurecht und Bauberatung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–8 Wochen bei vollständigen Unterlagen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren. Baugenehmigungen können in Duisburg innerhalb weniger Wochen erteilt werden, sofern alle erforderlichen Bauvorlagen prüffähig und vollständig eingereicht wurden.
Experten empfehlen, mindestens drei bis vier Monate für das Gesamtverfahren einzuplanen. Diese Empfehlung berücksichtigt die verschiedenen Verfahrensschritte und mögliche Verzögerungen, die in der Praxis häufig auftreten.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Duisburg
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Duisburg
In Duisburg sind Bauvoranfragen besonders häufig bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in attraktiven Stadtlagen
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – bei steigender Wohnraumnachfrage
- Dachgeschossausbau – zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Haus aufstocken – bei begrenzten Grundstücksflächen
- Gewerbe in Wohnraum – Umnutzung alter Industrieflächen
- Wohnraum in Gewerbe – für neue Geschäftsideen
- Büro in Wohnraum – Anpassung an veränderte Arbeitsformen
Als wichtiger Industriestandort und Verkehrsknotenpunkt mit einem der größten Binnenhäfen Europas bringt Duisburg spezielle planungsrechtliche Herausforderungen mit sich. Bei Bauvoranfragen müssen daher möglicherweise Aspekte des Immissionsschutzes, der Altlastenproblematik oder der besonderen Verkehrssituation berücksichtigt werden.
Zuständige Behörden in Duisburg
Die zuständige Behörde für Bauvoranfragen in Duisburg ist das Amt für Baurecht und Bauberatung der Stadt Duisburg. Diese Behörde fungiert als untere Bauaufsichtsbehörde im Sinne der Landesbauordnung NRW.
Kontaktdaten:
Amt für Baurecht und Bauberatung
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
47051 Duisburg
Telefon: 0203-283 4599
E-Mail: bauaufsicht@stadt-duisburg.de
Für allgemeine Anfragen und erste Informationen steht das zentrale Servicecenter "Call Duisburg" unter der Nummer 0203 94000 zur Verfügung. Dieses ist montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.
Die Stadt Duisburg bietet eine kostenlose Bauberatung an, die stadtplanerische Fragen, gestalterische Bauberatung im Sinne der Stadtbildpflege und grundlegende bauordnungsrechtliche Fragen umfasst.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Duisburg?
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Unsere Architekten sind nicht nur bauvorlageberechtigt, sondern kennen die lokalen Besonderheiten Duisburgs, einschließlich der Rolle der Bezirksvertretungen und der spezifischen Anforderungen des Amtes für Baurecht und Bauberatung.
Wir nehmen bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und holen erste Einschätzungen ein – so können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten. Auch bei der digitalen Einreichung über das Bauportal NRW unterstützen wir Sie professionell.
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