Sie planen ein Bauvorhaben in Eichenbarleben und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Eichenbarleben und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Eichenbarleben
Eichenbarleben liegt im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt und unterliegt der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist das Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht mit Sitz in Oschersleben (Bode).
Die Bauvoranfrage ist in § 74 der BauO LSA geregelt und ermöglicht es, einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben vor dem eigentlichen Bauantrag verbindlich zu klären. Der resultierende Bauvorbescheid ist für die Bauaufsichtsbehörde drei Jahre lang bindend.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt:
- Die novellierte BauO LSA vom 13. Juni 2024 vereinfacht Genehmigungsverfahren durch Abbau bürokratischer Hürden
- Experimentierklausel zur Erleichterung von Umbauten im Bestand
- Regelungen zum Gebäudetyp E für einfaches oder experimentelles Bauen
- Indirektes Verbot für Schottergärten – unbebaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig oder begrünt bleiben
Die Gemeinde Hohe Börde, zu der Eichenbarleben gehört, hat verschiedene örtliche Bauvorschriften erlassen, die bei Bauvoranfragen zusätzlich zu berücksichtigen sind. Diese können spezielle Anforderungen an Gebäudegestaltung oder Umweltschutzauflagen enthalten.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Eichenbarleben
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular (amtlich vorgeschriebener Vordruck)
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als drei Monate)
- Gegebenenfalls Standsicherheitsnachweis oder Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Die konkret erforderlichen Unterlagen variieren je nach Art und Umfang der zu klärenden Fragen. Eine vorherige Abstimmung mit dem Bauordnungsamt ist empfehlenswert.
Kosten einer Bauvoranfrage in Eichenbarleben
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Eichenbarleben richtet sich nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) Sachsen-Anhalt:
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 75,– € bis 2.500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Anrechnungsmöglichkeit: Bis zur Hälfte der für den Vorbescheid entrichteten Gebühr kann auf die spätere Baugenehmigungsgebühr angerechnet werden, sofern die Mindestgebühr nicht unterschritten wird.
Verlängerung: Eine Verlängerung des Vorbescheids um bis zu ein Jahr kostet 75 % der ursprünglichen Gebühr, mindestens jedoch 50,– €.
Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Umfang des erforderlichen Prüfaufwands und der Komplexität der zu klärenden Fragestellungen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Eichenbarleben
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
- Einreichung beim Landkreis Börde - Bauordnungsamt
- Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
- Nachforderung fehlender Unterlagen bei Bedarf
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
- Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
- Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
- Träger öffentlicher Belange werden einbezogen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
- Fachliche Prüfung Ihrer Fragen anhand geltender Vorschriften
- Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (abhängig von der Komplexität)
- Bewertung des Gesamtpakets bei mehreren Befreiungen
Schritt 4: Bescheiderstellung
- Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
- Gültigkeit: 3 Jahre
- Bindend für die Bauaufsichtsbehörde
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Eichenbarleben
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Eichenbarleben
Typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen in Eichenbarleben umfassen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung: Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit in Wohngebieten
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus: Prüfung der Stellplatzanforderungen und Erschließung
- Dachgeschossausbau: Einhaltung von Abstandsflächen und Höhenbegrenzungen
- Haus aufstocken: Überschreitung festgesetzter Geschosszahlen
- Gewerbe in Wohnraum: Umnutzung in Mischgebieten
- Wohnraum in Gewerbe: Prüfung der Nachbarschaftsverträglichkeit
- Büro in Wohnraum: Anpassung an Wohnnutzung
Besonders in ländlichen Gebieten wie Eichenbarleben sind auch Fragen zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude oder zur Bebauung im Außenbereich relevant.
Zuständige Behörden in Eichenbarleben
Zuständige Bauaufsichtsbehörde:
Landkreis Börde - Bauordnungsamt - Sachgebiet Bauaufsicht
Triftstraße 9-10
39387 Oschersleben (Bode)
Kontaktdaten:
- Telefon: +49 3904 7240-6201
- Telefax: +49 3904 7240-56610
- E-Mail: bauordnung@landkreis-boerde.de
- Ansprechpartner: Herr Edward Naya
Das Bauordnungsamt bearbeitet neben Bauvoranfragen auch Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen, Verlängerungen und Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen.
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Unsere bauvorlageberechtigten Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauordnung Sachsen-Anhalt und die Verwaltungspraxis im Landkreis Börde. Wir formulieren Ihre Fragestellungen präzise und strategisch richtig, um Ihre Genehmigungschancen zu maximieren.
Bei Bedarf nehmen wir bereits vor Antragstellung Kontakt mit dem Bauordnungsamt auf und holen erste Einschätzungen ein. So können wir Ihre Bauvoranfrage gezielt auf Genehmigungsfähigkeit ausrichten und vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen.
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