Sie planen ein Bauvorhaben in Erfurt und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Erfurt und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Erfurt
Die Bauvoranfrage in Erfurt unterliegt der Thüringer Bauordnung (ThürBO), die im Juli 2024 grundlegend überarbeitet wurde. Diese Novellierung brachte wichtige Änderungen mit sich, die sich direkt auf Ihr Bauvorhaben auswirken können. § 74 ThürBO regelt spezifisch die Erteilung von Vorbescheiden und definiert deren Zweck als wichtiges Instrument zur Vorabklärung der bauordnungsrechtlichen und planungsrechtlichen Zulässigkeit.
Als Landeshauptstadt fungiert Erfurt als untere Bauaufsichtsbehörde und bearbeitet Bauvoranfragen nach den aktuellen Bestimmungen der ThürBO. Die Stadt unterscheidet dabei vier verschiedene Verfahrensarten: Vorhaben mit vollständigem Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsfreistellungsverfahren und verfahrensfreie Vorhaben.
Besondere Anforderungen in der Erfurter Altstadt: Für Vorhaben in der historischen Altstadt gelten zusätzliche Bestimmungen durch die örtliche Gestaltungssatzung. Diese Satzung zielt darauf ab, die Altstadt von Erfurt als größtes Flächendenkmal Mitteldeutschlands zu erhalten und die Eigenart des Stadtbildes zu bewahren. Bei Bauvoranfragen in diesem Bereich müssen bereits detaillierte Vorgaben für die Fassadengestaltung und die Wahrung historischer Straßenräume berücksichtigt werden.
Die zuständige Behörde ist der Bürgerservice Bauverwaltung der Stadt Erfurt in der Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. Hier erfolgt die Antragsannahme und Vorprüfung, während die fachliche Endbearbeitung durch die Abteilung Bauaufsicht durchgeführt wird. Für detaillierte Informationen zur Bauvoranfrage und zu allen Aspekten der Nutzungsänderung stehen unsere Experten zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Erfurt
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Die Bauvorlagen sind bei Errichtung und Änderung von Gebäuden grundsätzlich von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen, es sei denn, die Fragestellung betrifft ausschließlich das Bauplanungsrecht. Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan im Mindestmaßstab 1:500 mit Darstellung der bestehenden und geplanten baulichen Anlagen sind grundsätzlich erforderlich.
Die Einreichung erfolgt in mindestens dreifacher Ausfertigung, wobei bei erforderlicher Beteiligung anderer Fachämter entsprechende Mehrfertigungen einzureichen sind.
Kosten einer Bauvoranfrage in Erfurt
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Erfurt folgt den landesweiten Regelungen Thüringens und orientiert sich an der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO). Die Kosten variieren erheblich je nach Prüfaufwand und Komplexität der Fragestellung.
KostenartBetragBehördengebühren75,– € bis 5.000,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 6.500,– €
Die genaue Gebührenhöhe wird individuell anhand des anrechenbaren Bauwertes und des erforderlichen Prüfaufwandes ermittelt. Da der Vorbescheid als vorweggenommener Teil der späteren Baugenehmigung betrachtet wird, orientiert sich die Gebührenberechnung prozentual an der Baugenehmigungsgebühr, abhängig vom Umfang der im Vorbescheid behandelten Fragestellungen.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn die Prüfung des Antrages die Beteiligung anderer Fachämter und Behörden erfordert. Bei besonders einfachen Fragestellungen, die nur das Bauplanungsrecht betreffen, können die Gebühren am unteren Ende der Skala liegen, während komplexe Vorhaben mit mehreren zu prüfenden Aspekten höhere Gebühren verursachen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Erfurt
Einreichung beim Bürgerservice Bauverwaltung in der Warsbergstraße 3. Die eingereichten Unterlagen werden zunächst auf Vollständigkeit geprüft, wobei fehlende Dokumente nachgefordert werden können. Prüfung auf Vollständigkeit: 1–2 Wochen.
Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde förmlich Stellung nehmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage und fasst einen Beschluss.
Die fachliche Bearbeitung erfolgt in der Abteilung Bauaufsicht. Die Behörde führt eine Anhörung der Gemeinde durch und beteiligt die betroffenen Fachbehörden. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen je nach Komplexität.
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Gültigkeit: 3 Jahre (kann auf Antrag verlängert werden).
Besonderheit in Erfurt: Für reguläre Bauvoranfragen existiert keine gesetzlich festgelegte Bearbeitungsfrist. Für Vorhaben im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gilt hingegen eine Entscheidungsfrist von drei Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Erfurt
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Erfurt
Bauvoranfragen in Erfurt werden häufig für folgende Vorhaben gestellt:
Gerade in der dicht bebauten Erfurter Innenstadt sind Bauvoranfragen bei Abstandsflächenunterschreitungen oder bei der Prüfung, ob sich ein Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, besonders häufig.
Zuständige Behörden in Erfurt
Bürgerservice Bauverwaltung der Stadt Erfurt
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt
Telefon: 0361 655-6021 / 0361 655-6022
E-Mail: buergerservice-bau@erfurt.de
Fax: 0361 655-6029
Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
Freitag: 09:00–12:00 Uhr
(Termine sollten vereinbart werden)
Weitere Fachbereiche:
Anreise: Stadtbahnlinien 2 und 4, Haltestelle Gothaer Platz
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Erfurt?
Planeco Building bringt umfassende Erfahrung mit den spezifischen Anforderungen der Erfurter Bauverwaltung mit:
Unsere Architekten kennen die Besonderheiten der Thüringer Bauordnung und die lokalen Anforderungen der Erfurter Altstadt. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Genehmigungschancen erheblich.
Besonders bei Vorhaben in der historischen Altstadt berücksichtigen wir frühzeitig die Anforderungen der Gestaltungssatzung und stimmen uns bei Bedarf bereits vor Antragstellung mit dem Bauamt ab.
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