Nutzungsänderung

Bauvoranfrage Itzehoe: Kosten, Ablauf & Zuständigkeit

September 5, 2025
Update:
May 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
May 7, 2026
Ist Ihr Bauvorhaben in Itzehoe überhaupt genehmigungsfähig? Der Bauvorbescheid klärt das verbindlich – bevor Sie in Planung und Antrag investieren. Planeco Building begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Wer in Itzehoe ein Bauvorhaben plant, steht oft vor einer zentralen Frage: Ist das überhaupt genehmigungsfähig – und wenn ja, zu welchen Bedingungen? Genau dafür gibt es die Bauvoranfrage. Sie klärt einzelne baurechtliche Fragen verbindlich, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird. Das Ergebnis – der sogenannte Bauvorbescheid – ist keine unverbindliche Einschätzung, sondern eine rechtsverbindliche Feststellung der Bauaufsichtsbehörde. Was im Bescheid positiv bewertet wurde, wird im späteren Baugenehmigungsverfahren nicht noch einmal geprüft.

Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein ist § 75 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO SH), die zuletzt am 5. Juli 2024 grundlegend novelliert wurde. Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Itzehoe ist ausschließlich die städtische Abteilung Bauaufsicht zuständig – nicht das Kreisbauamt Steinburg, das für das übrige Kreisgebiet verantwortlich ist.

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Wann eine Bauvoranfrage in Itzehoe sinnvoll ist – und wann nicht

Eine Bauvoranfrage lohnt sich immer dann, wenn baurechtliche Unsicherheit besteht, die eine Investitionsentscheidung blockiert. Typische Situationen:

  • Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich, und die Bebaubarkeit ist unklar
  • Es ist eine Nutzungsänderung geplant, bei der unklar ist, ob die neue Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig ist
  • Das Vorhaben weicht von Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans ab (z. B. höhere GRZ, mehr Vollgeschosse)
  • Ein Grundstück soll gekauft oder verkauft werden – ein positiver Bauvorbescheid kann den Grundstückswert erheblich steigern und die Verhandlungsposition stärken
  • Es bestehen Abstandsflächenprobleme oder Fragen zur zulässigen Gebäudehöhe

Direkt den Bauantrag stellen können Sie, wenn Ihr Vorhaben vollständig im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, keine Abweichungen erforderlich sind und alle Unterlagen bereits vorliegen. In diesem Fall bringt die Bauvoranfrage keinen Zeitgewinn. Bei Dachgeschossausbauten im unbeplanten Innenbereich kann seit der LBO-Novelle 2024 zudem eine Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO SH in Frage kommen – was eine Bauvoranfrage überflüssig machen kann. Ob das auf Ihr Vorhaben zutrifft, sollte vorab mit einem Architekten geklärt werden.

Zuständigkeit: Stadt Itzehoe oder Kreis Steinburg?

Das ist eine der häufigsten Verwechslungen: Das Kreisbauamt Steinburg ist für Bauvoranfragen im gesamten Kreisgebiet zuständig – aber ausdrücklich nicht für das Stadtgebiet Itzehoe. Die Stadt Itzehoe hat eine eigene untere Bauaufsichtsbehörde.

Zuständige Behörde für Bauvoranfragen im Stadtgebiet Itzehoe:

  • Abteilung Bauaufsicht der Stadt Itzehoe
  • Adresse: Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe
  • E-Mail: bauaufsicht@itzehoe.de
  • Leitung: Herr Born, Tel. 04821 603-280
  • Sachbearbeitung: Frau Thober-Möller, Tel. 04821 603-360

Für Vorhaben außerhalb des Stadtgebiets – also in den Gemeinden des Kreises Steinburg – ist das Kreisbauamt in der Langen Peter 27a zuständig. Seit Februar 2026 können Bauvoranfragen im Kreis Steinburg auch digital über den landesweiten EfA-Dienst eingereicht werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Grundstück bereits ein Bebauungsplan existiert, können Sie sich direkt an die Stadtplanungsabteilung Itzehoe wenden: stadtplanungsabteilung@itzehoe.de.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen konkret benötigt werden, hängt von der gestellten Frage ab. Folgende Dokumente sind in der Regel für jede Bauvoranfrage in Itzehoe erforderlich:

  • Beschreibung des Vorhabens und der konkreten Fragestellung
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Bauzeichnungen (sofern für die Fragestellung relevant)
  • Angaben zur gesicherten Erschließung (Wasser, Abwasser, Zufahrt)

Je nach Fragestellung können zusätzlich erforderlich sein:

  • Standsicherheitsnachweis – bei Vorhaben mit tragenden Eingriffen (hier kann ein Statiker frühzeitig eingebunden werden)
  • Brandschutzkonzept – insbesondere bei Nutzungsänderungen und Sonderbauten
  • Nachweis zur Stellplatzsituation gemäß Itzehoer Stellplatzsatzung

Wichtig: Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht, gilt der Antrag nach § 69 Abs. 5 LBO SH als zurückgenommen – und das kostenpflichtig. Unvollständige Anträge sind einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen. Planeco Building prüft vor der Einreichung, ob alle Unterlagen vollständig sind, um genau dieses Risiko zu vermeiden.

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Kosten einer Bauvoranfrage in Itzehoe

Die Behördengebühren werden zeitaufwandsbasiert berechnet – es gibt keine feste Gebühr, die sich aus der Bausumme ableitet. Die Mindestgebühr beträgt 100,– € netto gemäß Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein. In der Praxis liegen die Behördengebühren für eine Bauvoranfrage in Itzehoe typischerweise zwischen 200,– € und 500,– € netto.

Hinzu kommen Planungskosten, wenn ein Architekt die Unterlagen erstellt und die Fragestellungen formuliert:

  • Behördengebühren: 200,– € bis 500,– € netto
  • Architektenkosten: 500,– € bis 1.500,– € netto
  • Gesamtkosten: 800,– € bis 2.500,– € netto

Praxisbeispiel – Nutzungsänderung eines Ladenlokals zu Wohnraum in der Itzehoer Innenstadt: Behördengebühr ca. 300,– € netto, Architektenhonorar ca. 800,– € netto, Gesamtkosten ca. 1.100,– € netto. Wird innerhalb der Geltungsdauer des Bauvorbescheids die Baugenehmigung beantragt, werden die Behördengebühren zur Hälfte – also ca. 150,– € – auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Die effektiven Mehrkosten gegenüber einem direkten Bauantrag betragen damit ca. 950,– € netto. Gemessen an den Investitionssummen, die bei Nutzungsänderungen oder Grundstückskäufen typischerweise im Raum stehen, ist das eine überschaubare Absicherung.

Ablauf der Bauvoranfrage – Schritt für Schritt

  1. Bebauungsplan recherchieren: Klären Sie vorab, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan existiert und welche Festsetzungen er enthält. Die Stadtplanungsabteilung Itzehoe gibt hierzu Auskunft.
  2. Fragestellung präzise formulieren: Die Qualität des Bauvorbescheids steht und fällt mit der Präzision der gestellten Fragen. Vage Formulierungen wie „Kann ich hier bauen?" führen zu unklaren Antworten. Besser: „Ist auf dem Flurstück [XY], Gemarkung Itzehoe, die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und Flachdach bei einer GRZ von 0,4 nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig?" Planeco Building unterstützt bei der rechtssicheren Formulierung der Fragestellungen.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Lageplan, Liegenschaftskartenausschnitt, Vorhabensbeschreibung und fragestellungsspezifische Dokumente vorbereiten.
  4. Antrag einreichen: Entweder digital über das Online-Portal der Stadt Itzehoe (mit BundID-Konto für Privatpersonen bzw. „Mein Unternehmenskonto" für Organisationen) oder in Papierform bei der Abteilung Bauaufsicht.
  5. Prüfung und Beteiligung: Die Behörde prüft die Unterlagen und beteiligt ggf. weitere Stellen – abhängig von der Fragestellung können das Nachbarn, die Gemeinde oder Fachbehörden sein. Das beeinflusst die Bearbeitungszeit.
  6. Bauvorbescheid erhalten: Der Bescheid ist rechtsverbindlich. Gegen einen negativen Bescheid sind Widerspruch und Klage möglich.

Bearbeitungszeit und Geltungsdauer

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate. In der Praxis dauern unkomplizierte Verfahren mit vollständigen Unterlagen oft 3 bis 8 Wochen. Werden weitere Stellen beteiligt oder Unterlagen nachgefordert, kann die Bearbeitung die volle Frist ausschöpfen.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre ab Erteilung. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Wichtig: Der Bauvorbescheid berechtigt noch nicht zum Baubeginn – dafür ist weiterhin eine vollständige Baugenehmigung erforderlich.

Was die neue LBO Schleswig-Holstein 2024 für Ihre Bauvoranfrage bedeutet

Die novellierte Landesbauordnung Schleswig-Holstein, in Kraft seit dem 5. Juli 2024 und zuletzt geändert im Dezember 2024, bringt mehrere Neuerungen, die direkt auf Bauvoranfragen in Itzehoe wirken:

  • Reduzierte Raumhöhen: Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume wurde auf 2,30 m (alle Geschosse) bzw. 2,20 m (Dachgeschoss) abgesenkt. Vorhaben, die bisher an zu geringen Raumhöhen gescheitert wären – etwa Dachgeschossausbauten oder Umnutzungen im Bestand –, können jetzt genehmigungsfähig sein. Das ist bei Bauvoranfragen zu Nutzungsänderungen besonders relevant.
  • Erweiterter Bestandsschutz: Erleichterungen bei Brandwänden im Dachbereich und bei Bauteilanforderungen vereinfachen Umbauten im Bestand – und damit auch die Fragestellungen, die in einer Bauvoranfrage geklärt werden müssen.
  • Genehmigungsfreistellung für Dachgeschossausbauten: Im unbeplanten Innenbereich können bestimmte Dachgeschossausbauten nun ohne Baugenehmigung realisiert werden. Eine Bauvoranfrage ist in diesen Fällen möglicherweise nicht mehr nötig.
  • Digitale Antragstellung: Bauanträge und Bauvorlagen müssen nicht mehr unterschrieben werden und können digital eingereicht werden. Das gilt auch für Bauvoranfragen.

Für eine detaillierte Einschätzung, wie sich die LBO-Novelle auf Ihr konkretes Vorhaben auswirkt, lohnt sich ein Blick auf die Bauvoranfrage Schleswig-Holstein – dort sind die landesweiten Regelungen ausführlich aufbereitet.

Typische Bauvoranfragen in Itzehoe

In der Praxis sind es vor allem drei Konstellationen, für die Bauherren und Eigentümer in Itzehoe eine Bauvoranfrage stellen:

Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnraum

Leerstehende Ladenlokale oder Büroflächen in der Itzehoer Innenstadt sollen zu Wohnraum umgenutzt werden. Hier ist baurechtlich zu klären, ob die neue Wohnnutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist und welche Anforderungen an Belichtung, Raumhöhe und Stellplätze gelten. Planeco Building hat bei vergleichbaren Nutzungsänderungen bundesweit über 1.400 Bauanträge erfolgreich begleitet.

Dachgeschossausbau im Bestandsgebäude

Gerade bei älteren Gebäuden im Stadtgebiet ist unklar, ob ein Dachgeschossausbau genehmigungsfähig ist – insbesondere bei Fragen zur Gebäudeklasse, zu Abstandsflächen oder zur zulässigen Geschossigkeit. Die neuen Mindesthöhen der LBO SH 2024 haben hier die Spielräume erweitert.

Neubau im unbeplanten Innenbereich

Für Grundstücke ohne gültigen Bebauungsplan richtet sich die Zulässigkeit nach § 34 BauGB – das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Was das konkret bedeutet, ist oft interpretationsbedürftig. Eine Bauvoranfrage schafft hier Planungssicherheit, bevor Architekt und Statiker mit der vollständigen Planung beginnen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer ist in Itzehoe für die Bauvoranfrage zuständig – Stadt oder Kreis?

Für Bauvorhaben im Stadtgebiet Itzehoe ist ausschließlich die städtische Abteilung Bauaufsicht zuständig (Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe). Das Kreisbauamt Steinburg ist nur für Gemeinden außerhalb des Stadtgebiets verantwortlich. Diese Verwechslung führt in der Praxis häufig zu Verzögerungen.

Wie lange gilt ein Bauvorbescheid in Itzehoe und was passiert danach?

Ein Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die vollständige Baugenehmigung beantragen, wenn Sie das Vorhaben umsetzen möchten – der Bauvorbescheid allein berechtigt nicht zum Baubeginn. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Lohnt sich eine Bauvoranfrage bei einer geplanten Nutzungsänderung in Itzehoe?

Ja, besonders dann, wenn unklar ist, ob die neue Nutzung im jeweiligen Baugebiet zulässig ist – etwa bei der Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum. Die Kosten einer Bauvoranfrage liegen typischerweise zwischen 800 und 2.500 € netto und sind gemessen an den Investitionssummen bei Nutzungsänderungen eine überschaubare Absicherung.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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