Sie planen ein Bauvorhaben in Kempen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Kempen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

[[banner-nutzu]]
Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Kempen
Die Stadt Kempen verfügt als eigenständige Untere Bauaufsichtsbehörde über besondere Strukturen und Verfahren, die sie von anderen Gemeinden im Kreis Viersen unterscheidet. Während umliegende Gemeinden ihre Bauaufsichtsaufgaben an die Kreisverwaltung übertragen haben, bearbeitet Kempen alle Bauvoranfragen selbstständig. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde befindet sich im Rathaus am Buttermarkt 1 und wird von Frau Astrid Franzen geleitet.
Besondere Bedeutung haben in Kempen die örtlichen Gestaltungssatzungen, die in weiten Teilen des Stadtgebietes gelten. Diese Satzungen regeln spezifische Anforderungen an die äußere Gestaltung von Gebäuden und die Grundstücksgestaltung, einschließlich Vorgaben zu Dachformen, Materialien und Begrünungsmaßnahmen. Die entsprechenden Gestaltungssatzungen sind im Geoportal der Stadt einsehbar und müssen bei jeder Bauvoranfrage berücksichtigt werden.
Die Landesbauordnung NRW wurde zum 1. Januar 2024 umfassend novelliert, was erhebliche Auswirkungen auf Verfahrensabläufe hat. Wichtige Neuerungen betreffen die Digitalisierung der Antragsverfahren und die erweiterten Möglichkeiten für erneuerbare Energien. Bauvoranfragen können nun auch elektronisch über das Bauportal NRW eingereicht werden.
Bei Nutzungsänderungen in Kempen sind denkmalrechtliche Aspekte besonders relevant, da die Stadt über eine historisch gewachsene Altstadt mit zahlreichen denkmalgeschützten Gebäuden verfügt. Bei Vorhaben an eingetragenen Denkmälern oder in Denkmalbereichen ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Für weitere Informationen zu Bauvoranfragen besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Kempen
Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach Art und Umfang der zu klärenden Fragen. Grundsätzlich müssen die eingereichten Dokumente so aussagekräftig sein, dass die gestellten Fragen beantwortet werden können. Alle Unterlagen sind mindestens in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Zu den standardmäßig erforderlichen Unterlagen gehört ein Auszug aus der amtlichen Flurkarte oder Liegenschaftskarte, die nicht älter als sechs Monate sein darf. Diese Karten müssen die Bebauung in der maßgeblichen Umgebung darstellen, um eine planungsrechtliche Beurteilung zu ermöglichen.
Die Stadt Kempen stellt verschiedene Antragsformulare zur Verfügung, die entsprechend der novellierten Bauordnung 2024 angepasst wurden. Die digitale Antragsstellung über das Bauportal NRW ist möglich, wobei sich die Bearbeitungszeit bei postalischer Einreichung aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes verlängern kann.
Kosten einer Bauvoranfrage in Kempen
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Kempen orientiert sich an der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW). Die Kosten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenkosten zusammen.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Ein wichtiger Aspekt der Gebührenerhebung ist die Anrechnungsregelung: Wird nach einem positiven Vorbescheid ein Bauantrag gestellt, der dem Vorbescheid entspricht, werden 50 % der Vorbescheidgebühr auf die Baugenehmigungsgebühr angerechnet. Diese Regelung soll Anreize für die Nutzung von Bauvoranfragen schaffen.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Grundlage der Rohbausumme oder der geschätzten Herstellungskosten. Dabei kommen amtlich festgesetzte Durchschnittswerte zum Ansatz, die jährlich entsprechend der Preisentwicklung fortgeschrieben werden.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Kempen
Der Ablauf einer Bauvoranfrage in Kempen folgt einem strukturierten Verfahren, das sich an den Vorgaben der Landesbauordnung NRW orientiert. Die Stadt Kempen gibt für ihre Bauvoranfragen an, dass der erteilte Vorbescheid drei Jahre gültig ist und auf formlosen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden kann.
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (lokal verifiziert)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Gültigkeit: 3 Jahre
Nach den allgemeinen Bestimmungen der Landesbauordnung prüft die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Bauvoranfrage, ob diese vollständig ist. Die praktischen Bearbeitungszeiten liegen bei durchschnittlich drei Monaten, können aber je nach Komplexität und behördlicher Auslastung variieren.
Ein wesentlicher Faktor für die Bearbeitungsdauer ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Fehlen erforderliche Dokumente oder sind diese unvollständig, führt dies zu Nachforderungen und entsprechenden Verzögerungen im Verfahren.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Kempen
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Kempen
Die häufigsten Bauvoranfragen in Kempen betreffen Nutzungsänderungen und bauplanungsrechtliche Fragestellungen. Typische Anwendungsfälle sind:
Besonders bei der Installation erneuerbarer Energieanlagen sind Bauvoranfragen häufig erforderlich. Für Solaranlagen müssen trotz der bauordnungsrechtlichen Erleichterungen durch die Novellierung 2024 eventuelle Vorgaben der Bebauungspläne oder Gestaltungssatzungen beachtet werden.
Zuständige Behörden in Kempen
Die Stadt Kempen verfügt über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde im Rathaus am Buttermarkt 1, 47906 Kempen. Die fachliche Leitung obliegt Frau Astrid Franzen (Telefon: 02152/917-3330). Für die praktische Bearbeitung von Bauvoranfragen stehen qualifizierte Sachbearbeiter zur Verfügung:
Die Stadt Kempen bietet umfassende Beratungsleistungen für Bauinteressierte an. Diese kostenlose Bauberatung ist ein wesentlicher Service der Unteren Bauaufsichtsbehörde und kann dazu beitragen, spätere Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden. Termine für die Bauberatung sollten vorab telefonisch vereinbart werden.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Kempen?
Planeco Building bietet Ihnen den kompletten Service für Ihre Bauvoranfrage in Kempen:
Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Bauaufsichtsbehörde in Kempen und die lokalen Besonderheiten wie Gestaltungssatzungen und denkmalrechtliche Bestimmungen. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit deutlich die Erfolgsaussichten.
Durch unsere langjährige Erfahrung mit den verschiedenen Verfahrensarten können wir bereits im Vorfeld einschätzen, welche Fragen kritisch sind und wie diese am besten formuliert werden. So vermeiden Sie teure Ablehnungen und Nachforderungen.
[[banner-nutzu]]
