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Bauvoranfrage in Laichingen: Der sichere Weg zur Baugenehmigung

September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 5, 2025
Update:
September 5, 2025
Ist Ihr Vorhaben in Laichingen genehmigungsfähig? Eine Bauvoranfrage in Laichingen verschafft Ihnen Planungssicherheit vor der Investition. Planeco Building klärt kritische Fragen verbindlich mit den Behörden – mit über 1.400 erfolgreichen Anträgen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.

Sie planen ein Bauvorhaben in Laichingen und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Laichingen und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Laichingen

Laichingen gehört zum Alb-Donau-Kreis, weshalb alle bauaufsichtlichen Verfahren, einschließlich Bauvoranfragen, beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis bearbeitet werden. Die Stadt Laichingen verfügt nicht über eine eigene Bauaufsichtsbehörde – eine wichtige Information für alle Antragsteller.

Das zuständige Amt für Bauen, Brand- und Katastrophenschutz hat seinen Hauptsitz in Ulm (Schillerstraße 30) und ist unter der Telefonnummer 0731 185-1273 erreichbar. Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Antragsstellung ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW). Per E-Mail eingereichte Anträge werden ab dem 14. April 2025 nicht mehr bearbeitet.

Für Laichingen gelten die Bestimmungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg (§ 57 LBO BW), die Bauvoranfragen in einem knappen Satz regelt: "Vor Einreichen des Bauantrags kann der Bauherr einen Bescheid über einzelne Fragen beantragen." Diese offene Formulierung schafft Gestaltungsspielraum, macht aber eine fachkundige Beratung umso wichtiger.

Die jüngsten Reformen der LBO Baden-Württemberg unter dem Titel "Schnelleres Bauen" bringen weitere Vereinfachungen: Die Einführung einer Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und die Verkürzung der Nachbarbeteiligung von vier auf zwei Wochen beschleunigen auch Bauvoranfragen in Laichingen.

Für weitere Informationen zu Bauvoranfragen besuchen Sie unsere Hauptseite Bauvoranfrage oder informieren Sie sich über die landesweiten Regelungen auf unserer Seite Bauvoranfrage Baden-Württemberg.

Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Laichingen

Die Anforderungen an die Bauvorlagen sind beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis klar geregelt. Alle Unterlagen müssen seit der Einführung des Virtuellen Bauamtes digital eingereicht werden.

Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
  • Konkret formulierte Fragestellungen

Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:

  • Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
  • Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
  • Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
  • Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben

Wenn der Bauantrag nicht vom Bauherrn selbst, sondern von einem Vertreter über ViBa-BW eingereicht wird, ist eine spezielle Vollmacht erforderlich. Diese muss die Berechtigung zur Verfahrensdurchführung und die Zustellungsbevollmächtigung beinhalten und im Bereich "Sonstiges" hochgeladen werden.

Das Landratsamt stellt Tipps und Hinweise zur Nutzung des Virtuellen Bauamtes sowie Video-Tutorials zur Verfügung, um den Übergang zum digitalen System zu erleichtern.

Kosten einer Bauvoranfrage in Laichingen

Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Laichingen wird durch die Gebührenordnung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis bestimmt. Die Kosten orientieren sich am Prüfungsumfang und der Größe des Bauvorhabens.

KostenartBetrag
Behördengebühren200,– € bis 500,– €
ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)
Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €

Bei einem förmlichen Bescheid können Bauherren mit Kosten in Höhe von bis zu einem Prozent der Baukosten beziehungsweise 40 bis 60 % der Kosten einer Baugenehmigung rechnen. Bei einem Einfamilienhaus entstehen mindestens 400,– € Gebühren, während bei Mehrfamilienhäusern Gebühren von 5.000,– € oder mehr anfallen können.

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt detaillierte Gebührenverzeichnisse als PDF-Dokumente zur Verfügung, die alle Kosten für bauaufsichtliche Leistungen transparent darstellen.

Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Laichingen

Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW). Das Landratsamt prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen

Je nach Fragestellung werden relevante Fachstellen wie Brandschutz, Gewerbeaufsicht oder Naturschutz beteiligt. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss die Gemeinde Laichingen förmlich Stellung nehmen.

Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis prüft Ihre Fragen anhand der geltenden Vorschriften. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu drei Monate, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Schritt 4: Bescheiderstellung

Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid, der Ihre konkreten Fragen beantwortet. Dieser ist drei Jahre gültig und verschafft Ihnen Planungssicherheit für nachfolgende Bauanträge.

Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Laichingen

  1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
  2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
  3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
  4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
  5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.

Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.

Häufige Anwendungsfälle in Laichingen

Die Bauvoranfrage in Laichingen kommt bei verschiedenen Bauvorhaben zum Einsatz. Typische Anwendungsfälle sind:

Besonders in der Textilstadt Laichingen sind Umnutzungen ehemaliger Gewerbeflächen zu Wohnraum ein häufiges Thema. Hier bietet die Bauvoranfrage wichtige Planungssicherheit vor größeren Investitionen.

Zuständige Behörden in Laichingen

Für alle bauaufsichtlichen Verfahren in Laichingen ist das Landratsamt Alb-Donau-Kreis zuständig:

  • Amt für Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
  • Anschrift: Schillerstraße 30, 89077 Ulm
  • Telefon: 0731 185-1273
  • E-Mail: bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de
  • Virtuelles Bauamt: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-alb-donau/

Zusätzlich gibt es eine Außenstelle in Ehingen (Hauptstraße 41, 89584 Ehingen, Tel.: 07391/779-2422). Die Amtsleiterin Astrid Köpf und ihr Team stehen für alle Fragen rund um Bauvoranfragen zur Verfügung.

Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage in Laichingen?

Planeco Building bringt die entscheidenden Vorteile für Ihre Bauvoranfrage in Laichingen mit:

  • Kostenlose Erstberatung
  • Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge
  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Laichingen

Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis und die Besonderheiten der Landesbauordnung Baden-Württemberg. Wir formulieren Ihre Bauvoranfrage strategisch richtig und erhöhen damit Ihre Genehmigungschancen erheblich.

Die Digitalisierung über das Virtuelle Bauamt stellt viele Antragsteller vor neue Herausforderungen. Wir übernehmen die komplette digitale Antragsstellung und sorgen dafür, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Bauvoranfrage in Laichingen?

Die Kosten für eine Bauvoranfrage in Laichingen setzen sich aus Behördengebühren (200,– € bis 500,– €) und Architektenkosten (ca. 500,– € bis 1.500,– €) zusammen. Insgesamt müssen Sie mit 800,– € bis 2.500,– € rechnen. Die genauen Gebühren richten sich nach dem Prüfungsumfang und werden durch die Gebührenordnung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis bestimmt.

Wie lange dauert eine Bauvoranfrage in Laichingen?

Die Bearbeitungszeit für Bauvoranfragen in Laichingen beträgt in der Regel bis zu drei Monate. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis prüft zunächst innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen. Anschließend werden je nach Fragestellung relevante Fachstellen beteiligt, die einen Monat Zeit für ihre Stellungnahmen haben.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Bauvoranfrage in Laichingen?

Für eine Bauvoranfrage in Laichingen benötigen Sie grundsätzlich ein ausgefülltes Antragsformular, eine Lageplanskizze und konkret formulierte Fragestellungen. Je nach Art Ihrer Fragen kommen weitere Unterlagen hinzu: bei Höhenfragen Ansichten und Lagepläne, bei Brandschutzfragen vollständige Grundrisse und Schnitte, bei Nutzungsänderungen alte Baugenehmigungen als Nachweis der bisherigen Nutzung.

Wann ist eine Bauvoranfrage in Laichingen sinnvoll?

Eine Bauvoranfrage in Laichingen ist besonders sinnvoll, wenn Sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen oder das Landratsamt Alb-Donau-Kreis selbst dazu rät. Typische Fälle sind Nutzungsänderungen, Baufensterüberschreitungen, Höhenabweichungen oder wenn andere Stellen wie die Gemeinde beteiligt werden müssen. Vor größeren Investitionen verschafft sie wichtige Planungssicherheit.

Ist das Virtuelle Bauamt für Bauvoranfragen in Laichingen verpflichtend?

Ja, seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Bauvoranfragen in Laichingen über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa-BW) eingereicht werden. Per E-Mail eingereichte Anträge werden ab dem 14. April 2025 nicht mehr bearbeitet. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis stellt Hilfestellungen und Video-Tutorials zur Nutzung des digitalen Systems zur Verfügung.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

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