Sie planen ein Bauvorhaben in Landshut und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Landshut und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Landshut
Landshut als kreisfreie Stadt fungiert als eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde und übernimmt damit die vollständige Kompetenz für alle bauaufsichtlichen Verfahren innerhalb der Stadtgrenzen. Das Amt für Bauaufsicht in der Luitpoldstraße 29 bearbeitet sowohl Bauanträge als auch Bauvoranfragen und nimmt zusätzlich die Funktionen der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Diese Doppelfunktion ist besonders relevant für Vorhaben in der historisch gewachsenen Altstadt, wo zusätzliche denkmalschutzrechtliche Prüfungen erforderlich werden können.
Die Bauvoranfrage unterliegt in Bayern der novellierten Bayerischen Bauordnung (BayBO), die zum 1. Januar 2025 wichtige Verfahrensverbesserungen eingeführt hat. Eine zentrale Neuerung ist die Verpflichtung der Bauaufsichtsbehörden, innerhalb von drei Wochen nach Eingang eine Vollständigkeitsprüfung durchzuführen. Dies gilt auch für Vorbescheidsanträge und trägt zur Beschleunigung der Verfahrensabläufe bei.
Die geografische Lage Landshuts an der Isar führt zu besonderen wasserbaulichen Anforderungen, die bei Bauvorhaben in gewässernahen Bereichen zu beachten sind. Die organisatorische Aufteilung der Bauaufsichtsbehörde in Bereiche rechts und links der Isar spiegelt diese topografischen Gegebenheiten wider und ermöglicht eine spezialisierte Betreuung unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Besonderheiten.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Landshut
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Die Stadt Landshut stellt besondere Anforderungen an die Präzision der Antragsunterlagen. Die Planunterlagen müssen konkret den Inhalt der Fragestellungen wiedergeben, wobei Plandarstellungen, die über die gestellten Fragen hinausgehen, nicht geprüft werden. Besonders wichtig ist, dass Fragestellungen möglichst konkret formuliert werden und mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können.
Kosten einer Bauvoranfrage in Landshut
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen in Landshut basiert auf dem bayerischen Kostenrecht und berücksichtigt sowohl den Verwaltungsaufwand als auch die Komplexität des jeweiligen Vorhabens. Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 40,– € und 2.500,– €, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.
Kostenart | Betrag |
---|---|
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Ein wesentlicher Vorteil: Die gezahlten Gebühren können bei einer späteren Beantragung einer Baugenehmigung bis zur Hälfte angerechnet werden. Diese Anrechnungsmöglichkeit stellt für Bauherren einen wichtigen finanziellen Anreiz dar, bereits in der Planungsphase Rechtssicherheit durch einen Vorbescheid zu erlangen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Landshut
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt
Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen)
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt
Bei Befreiungen: Gemeinderat muss zustimmen
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen
Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen (lokal verifiziert)
Schritt 4: Bescheiderstellung
Rechtsverbindlicher Bauvorbescheid
Gültigkeit: 3 Jahre
Die Stadt Landshut bemüht sich um zügige Bearbeitungszeiten, kann jedoch aufgrund der unterschiedlichen Komplexität der Anfragen keine pauschalen Zusagen über konkrete Bearbeitungsdauern machen. Mit der BayBO-Novelle 2025 wurde die Verpflichtung zur Vollständigkeitsprüfung binnen drei Wochen eingeführt, was zu einer verbesserten Transparenz und Effizienz der Verfahren beiträgt.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Landshut
1. Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
2. Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
3. Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
4. Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
5. Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Landshut
Typische Anwendungsfälle für Bauvoranfragen in Landshut umfassen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung – besonders in der historischen Altstadt relevant
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus – bei steigendem Wohnraumbedarf
- Dachgeschossausbau – seit BayBO 2025 teilweise verfahrensfrei
- Haus aufstocken – mit neuen Erleichterungen durch die BayBO-Novelle
- Gewerbe in Wohnraum – bei Leerständen in der Innenstadt
- Wohnraum in Gewerbe – für neue Geschäftskonzepte
- Büro in Wohnraum – zur Wohnraumschaffung
Zuständige Behörden in Landshut
Für Bauvoranfragen im Stadtgebiet Landshut ist das Amt für Bauaufsicht der Stadt Landshut zuständig:
Amt für Bauaufsicht Stadt Landshut
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
Telefon: 0871-881800
E-Mail: bauaufsicht@landshut.de
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Für Gemeinden im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Seit August 2024 bietet das Landratsamt die digitale Einreichung von Bauanträgen und Vorbescheiden über das BayernPortal an.
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Unsere Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der Landshuter Bauaufsichtsbehörde und wissen, wie Bauvoranfragen strategisch richtig formuliert werden müssen. Wir berücksichtigen die lokalen Besonderheiten wie die denkmalschutzrechtlichen Anforderungen in der Altstadt und die wasserbaulichen Aspekte durch die Lage an der Isar.
Besonders bei der aktuellen Rechtslage nach der BayBO-Novelle 2025 ist fachkundige Begleitung wichtig. Viele Bauvorhaben sind nun verfahrensfrei, andere unterliegen neuen Regelungen. Wir prüfen zunächst, ob Ihr Vorhaben überhaupt noch genehmigungspflichtig ist, und entwickeln dann die passende Strategie für Ihre Bauvoranfrage.
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