Sie planen ein Bauvorhaben in Lippstadt und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter in Lippstadt und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage in Lippstadt
In Lippstadt sind sowohl der Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz der Stadt als auch die Bauaufsicht des Kreis Soest für Bauvoranfragen zuständig. Die Bearbeitung erfolgt nach der Landesbauordnung NRW 2024, die erhebliche Neuerungen für erneuerbare Energien und Solarpflicht mit sich bringt.
Besonders relevant für Lippstadt ist die Zuständigkeitsverteilung: Der Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz am Ostwall 1 fungiert als primäre Anlaufstelle, während der Kreis Soest bei komplexeren Verfahren beteiligt wird. Die stadtweite Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei Frau Redelfs, was eine einheitliche Bearbeitung gewährleistet.
Die historische Altstadt von Lippstadt unterliegt besonderen Schutzbestimmungen. Erhaltungssatzungen wie die für die Hospitalstraße machen zusätzliche Genehmigungen erforderlich, wenn die städtebauliche Gestalt beeinträchtigt wird. Dies muss bei Bauvoranfragen in diesen Bereichen berücksichtigt werden.
Für Bundesland-spezifische Informationen besuchen Sie unsere Hauptseite zur Bauvoranfrage.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage in Lippstadt
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplanskizze (zur Orientierung und Zuordnung)
- Konkret formulierte Fragestellungen
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
- Bei Fragen zu Gebäudehöhen: Ansichten und Lagepläne
- Bei Brandschutzfragen: Vollständige Grundrisse und Schnitte
- Bei Nutzungsänderungen: Alte Baugenehmigungen, Nachweis bisheriger Nutzung
- Detaillierte Baubeschreibung bei komplexen Vorhaben
Seit der Novellierung der Landesbauordnung NRW 2024 können Bauanträge per E-Mail eingereicht werden, was die Übermittlung beschleunigt. Die Stadt Lippstadt arbeitet jedoch noch an der vollständigen Digitalisierung ihrer Verfahren.
Kosten einer Bauvoranfrage in Lippstadt
Die Gebühren für eine Bauvoranfrage in Lippstadt folgen einem gestuften System nach Prüfungsaufwand:
Kostenart | Betrag |
Behördengebühren | 200,– € bis 500,– € (mindestens 50,– €) |
Architektenkosten | Nach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €) |
Gesamtkosten | 800,– € bis 2.500,– € |
Die Abrechnung erfolgt nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW sowie der städtischen Verwaltungsgebührensatzung. Bei aufwendigen Prüfungen kann ein Stundensatz von 22,– € je angefangene halbe Stunde zur Anwendung kommen.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage in Lippstadt
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz am Ostwall 1. Die Prüfung auf Vollständigkeit dauert 1–2 Wochen.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss der Gemeinderat zustimmen.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen durch den Fachdienst. Die Bearbeitungszeit beträgt 40 Werktage nach Vorliegen vollständiger Unterlagen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von 3 Jahren, der auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden kann.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen in Lippstadt
- Unklare Fragestellungen: Vage Formulierungen wie "Geht meine Planung?" führen zur Ablehnung. Fragen müssen konkret und prüfbar sein.
- Unvollständige oder veraltete Unterlagen: Fehlen aktuelle Flurkarten oder Grundrisse, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- Unvereinbarkeit mit dem Bauplanungsrecht: Wenn das Vorhaben nicht zum Bebauungsplan passt oder sich nicht in die Umgebung einfügt.
- Nicht berücksichtigte Brandschutzanforderungen: Besonders bei Nutzungsänderungen werden oft zusätzliche Brandschutzauflagen übersehen.
- Nicht beachtete Nachbarschaftsrechte: Unterschreitung von Abstandsflächen oder erhöhte Emissionen können zur Ablehnung führen.
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle in Lippstadt
Typische Bauvoranfragen in Lippstadt betreffen:
- Umwandlung zur Ferienwohnung in der historischen Altstadt
- Umbau Einfamilienhaus zu Zweifamilienhaus in Wohngebieten
- Dachgeschossausbau bei bestehenden Gebäuden
- Haus aufstocken mit Höhenüberschreitungen
- Gewerbe in Wohnraum Umnutzung
- Wohnraum in Gewerbe Umnutzung
Besonders in der Altstadt müssen Erhaltungssatzungen beachtet werden, die zusätzliche Genehmigungspflichten begründen können.
Zuständige Behörden in Lippstadt
Primäre Zuständigkeit:
Stadt Lippstadt – Fachdienst Bauordnung/Denkmalschutz
Ostwall 1
59555 Lippstadt
Telefon: +49 2941 980-402
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:30 bis 17:30 Uhr
Übergeordnete Behörde:
Kreis Soest – Bauaufsicht
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Die stadtweite Zuständigkeit für Bauvoranfragen liegt bei Frau Redelfs, was eine zentrale Anlaufstelle für alle Antragsteller schafft.
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